News Bundes­verfassungsgericht: BND-Überwachung aktuell verfassungswidrig

Mit den Urteil sind defakto Nachrichtendiensten wie BND, MAD, Verfassungschutz und das BKA ausser Kraft gesetzt.

Okay dann sind wir Verfassungskonform und 5 Eye und co lachen sich ne Ast ab.
 
latexdoll schrieb:
... und 5 Eye und co lachen sich ne Ast ab.
Das tun die USA und ihre Vasallenstaaten ohnehin.
Aber wie ist das jetzt? Muss die NSA wieder selber Wirtschaftsspionage in Europa betreiben, weil der BND nicht mehr helfen darf ? :evillol:
Ergänzung ()

btw: Danke @Andy Herr Frischholz, dass Sie sich so unermüdlich um das Thema Netzpolitik hier bei CB kümmern ! 👍
 
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gustlegga schrieb:
Dass mehr Bildung in diesem Bereich aber wünschenswert wäre, gerade in Zeiten wo Populismus immer mehr salonfähig wird, da bin ich aber bei dir.

Witziger Weise leben wir in einer Welt, wo selbst sich für Bildung und Gesundheit für alle einsetzen, negativ dir gegenüber ausgelegt werden kann.

Die Wahrheit lässt sich manchmal schwerer erklären als erfundene Dinge, da der Adressat sowieso nur das hört, was er hören möchte.

Verdachtsunabhängige Überwachung ist halt immer und überall für jeden eine sehr unangenehme Geschichte und trotzdem wird die Möglichkeit der Verdachtsabhängigen Überwachung weder angezweifelt noch eingeschränkt.

Was man daraus macht, ist wichtig. :evillol:

mfg
 
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@ gustlegga

Also das Bundesverfassungsgericht weitet die deutsche Verfassung weltweit aus. Heisst die Auslandsnachrichtdiensten dürfen danach NULL.
Also schaffen wir die unützen Dienste wie BND, MAD, Verfassungsschutz und BKA ab.
Wir drehen uns dann wohlig im Bett um weil wir den Datenschutz weltweit für alle Menschen ausgedehnt haben.
Es halten sich auch alle Bürger/Staaten an dieses Urteil, ich bin mir da ganzzz sicher.....

Das Verfassungsgericht stellte nun klar, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf Deutschland begrenzt sei. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit als Abwehrrechte gegen die angegriffene Überwachung erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland. Der Erste Senat des Gerichts hob aber zugleich hervor, dass eine "verfassungsmäßige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen" der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung möglich sei. Das BND-Gesetz muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.
 
latexdoll schrieb:
Mit den Urteil sind defakto Nachrichtendiensten wie BND, MAD, Verfassungschutz und das BKA ausser Kraft gesetzt.

Okay dann sind wir Verfassungskonform und 5 Eye und co lachen sich ne Ast ab.
Das ist doch Quark.
Nur weil 5 Eye alles machen kann, weil bei denen die Kontrolle nicht (mehr) funktioniert, heißt das nicht, das unsere alles dürfen sollen.
Die Demokratie muss geschützt sein. Auch vor der eigenen (gerade amtierenden) Regierung und deren Organen.
Schau mal nach USA, da ist das oberste Gericht nichts mehr Wert. Die Republikaner haben es geschafft diesen Senat mit ihren Leuten zu durchsetzen, welche sich nicht der Verfassung verpflichtet fühlen, sondern dem Parteibuch.
Wer der Meinung ist in Deutschland wäre alles Doof, muss mal den Blick über den Tellerrand bzw. die Landesgrenze richten. Da wird man überraschend oft, wieder ziemlich schnell zufrieden(er)
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latexdoll schrieb:
Also das Bundesverfassungsgericht weitet die deutsche Verfassung weltweit aus. Heisst die Auslandsnachrichtdiensten dürfen danach NULL.
Willst Du es nicht verstehen oder kannst Du es nicht?
Das deutsche Grundgesetz hat weltweite Gültigkeit für alle deutschen Bürger! PUNKT.
Nicht mehr und nicht weniger.
 
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@latexdoll Ich hatte das eigenmtlich eher ironisch gemeint, sorry.
Hab dann mal ein Smilie dazugesetzt :
Aber trotzdem Danke für die Aufklärung. :daumen:
 
Summerbreeze schrieb:
Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man tief ins Staatsrecht einsteigt muss man aber ehrlich sagen, die Top10 gelten mehr oder weniger für alle Menschen überall auf der Welt, wenn deutsche Behörden involviert sind und handelnde Personen/Organe sind.

Das unsere Jungs nicht irgend welche Leute im Ausland abknallen dürfen, weil die Typen da keine Bürgerrechte haben, versteht sich ja von selbst (um es mal plakativ zu sagen)

Dafür braucht man keine Bilateralen oder Multilateralen Verträge mehr.

Wir sind doch nicht im Mittelalter.

Daher dürfen sich auch nicht deutsche Menschen (keine Deutsche Staatsbürgerschaft) in Deutschland z.B. auf die Top10 berufen. Entscheidungen dazu gab es zu Hauf.

mfg
 
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Summerbreeze

Also das erklär mir alten weissen dummen Mann bitte. Ich steig da nicht hinter.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Grundgesetz als weltweit gültig als Bundesbürger.


z.b.

Heisst es jetzt, ich darf ganz friedlich in Nordkorea eine Demonstration besuchen und bin geschützt durch das Grundgsetz ?
 
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Echt?
Stasi Methoden sind verfassungswidrig?
Wer hätte das nur gedacht?

Aber auch hier zeigt sich mal wieder die Unsinnigkeit des Bundesverfassungsgerichts.
Anstatt das die Politiker dafür in den Knast gehen kommt nur sowas:

"Die Bundesregierung muss nun die Rechtsgrundlage für die Internet-Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) überarbeiten"

Wenn ich demnächst Steuern in Millionenhöhe hinterziehe erwarte ich dann auch ein Strafe wie "Du du du, das nächste mal machst du das aber nicht mehr.

Was für ein Schwachsinn, und sowas nennt sich Gericht?
 
latexdoll schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Grundgesetz als weltweit gültig als Bundesbürger.

Das Grundgesetz ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den deutschen Staat.

Welche Staatsangehörigkeit der Staatsbürger hat, ist letzten Endes egal.

Wenn du jetzt irgend wo in deinem Bild in Nordkorea den deutschen Staat als handelndes Organ noch einfügst, können wir darüber reden.

mfg
 
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Insofern könne auch im Ausland ohne weiteres anlasslos überwacht werden. Die Bundesregierung vertrat allerdings die Ansicht, der Geltungsbereich des Grundgesetzes wäre auf Deutschland beschränkt.
Das ergibt keinen Sinn. Fehlt da vllt. ein "nicht" im ersten Satz?

Im Artikel fehlt außerdem ein sehr wichtiger Teil: Es geht hierbei NICHT um deutsche Staatsbürger. Es geht um ausländische Staatsbürger im Ausland. Und das ist schon ein wenig merkwürdig, denn Damit sagt das Urteil nämlich, dass das deutsche Grundgesetz IM Ausland und FÜR Ausländer gelte. Schon die Klage war dahingehend kurios, da quasi Ausländer beim deutschen BVerfG eine Verfassungsklage eingereicht haben (genauer gesagt Organisationen dies für diese taten).
Ich halte sämtliche Geheimdienste per Definition und grundsätzlich für verfassungs- und demokratiefeindlich aber dieses Urteil ist auf Grund der Interpretation der Geltung des GG sehr spektakulär und weniger auf Grund des spezifischen Inhaltes.
 
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latexdoll schrieb:
Heisst es jetzt, ich darf ganz friedlich in Nordkorea eine Demonstration besuchen und bin geschützt durch das Grundgsetz ?
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Deutschen Staates zu seinen Bürgern. [Edit: + den Bürgern untereinander und ihren Pflichten anderen Individuen (zB im Ausland) gegenüber.]
Der BND hatte vorher die Freiheit, Deutsche Bürger Anlasslos zu Überwachen, sofern sie sich im Ausland aufhalten bzw musste seine Datenerhebungen nicht filtern.
Nun wurde noch einmal extra geklärt, das es Weltweit Gültigkeit (Für Deutsche Staatsbürger) hat.
Ist doch ganz einfach.
 
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latexdoll schrieb:
Also das erklär mir alten weissen dummen Mann bitte. Ich steig da nicht hinter.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Grundgesetz als weltweit gültig als Bundesbürger.

z.b.

Heisst es jetzt, ich darf ganz friedlich in Nordkorea eine Demonstration besuchen und bin geschützt durch das Grundgsetz ?

Geschützt durch Überwachung vom BND: Ja.
Geschützt durch Nordkoreanische Maßnahmen: Nein.


Nur weil du als Deutscher die Grenze von Deutschland überschritten hast, darfst du nicht automatisch vom BND überwacht werden, nicht mehr und nicht weniger bedeutet das.
 
Summerbreeze schrieb:
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Deutschen Staates zu seinen Bürgern.


Jein.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur mal so als ein Beispiel....findest du da irgend wo "Deutscher"?

Das kommt erst bei den späteren Regeln.

mfg
 
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der Unzensierte schrieb:
Schön das es das BVerfG gibt und Schade das Herr Voßkuhle geht. Und schlimm das immer wieder dieses Gericht das letzte Bollwerk ist wo doch eigentlich unsere gewählten Volksvertreter ....., na ja, lassen wir das.
Genau deswegen gibt es das BVerfGE ja.
 
Sehe es wird wieder ordentlich von "Wahlvolk", "all vier Jahre nen Kreuz machen", "man weiß ja wie das läuft", "den Politikern" und Co. geschrieben. Bitte noch oberflächlichere Kritik, Stammtischniveau Deluxe.
 
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Als ob die das einen Dreck schert. Beweise die so gesichert wurden und nun in Gerichtsprozessen nicht verwendet werden können, werden über andere wege wieder legal gemacht. Garantiert.
 
Lord_Ariakus schrieb:
Nur weil du als Deutscher die Grenze von Deutschland überschritten hast, darfst du nicht automatisch vom BND überwacht werden, nicht mehr und nicht weniger bedeutet das.
Nein, DAS ist in diesem Urteil überhaupt gar nicht Thema gewesen. Die Überwachung deutscher Staatsbürger (egal wo) ist anderweitig geregelt. Hier geht es ausschließlich um nicht-deutsche Staatsbürger.
[wege]mini schrieb:
Jein.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wobei man hier fairerweise sagen muss, dass der Titel des Werkes hier dennoch einschränkend wirkt. Es heißt nämlich "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und will/soll nicht pauschal universellen Charakter haben. Dem widersprächen auch allerlei Dinge wie Staatensouveränität, Vertragsrecht usw. usf.

Die Auslegung in diesem Urteil widerspricht dem daher auch nicht wirklich, da es den BND als deutschen Akteur sieht und es von dieser Seite her aufzieht. Es schützt Ausländer daher indirekt, indem es den BND einschränkt und nicht die Rechte der Ausländer ausweitet.

Kdax schrieb:
Sehe es wird wieder ordentlich von "Wahlvolk", "all vier Jahre nen Kreuz machen", "man weiß ja wie das läuft", "den Politikern" und Co. geschrieben. Bitte noch oberflächlichere Kritik, Stammtischniveau Deluxe.
So oberflächlich es sein mag, so wahr ist es im Kern leider weitestgehend, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die für die Praxis wenig relevant sind.
 
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Würde das GG nur für Deutsche gelten, hätten wir hier ganz andere Probleme.
 
Moep89 schrieb:
für die Bundesrepublik Deutschland

Genau darum geht es doch....Die Bundesrepublik ist in diesem Falle eine juristische Person.

Es sollte nie IN der Bundesrepublik Deutschland heißen. Der Staat ist, wenn man es so sehen will, per Definition der "Feind" der Bürger und dieses Gesetz soll die Leitplanken bilden.

Niemand will, dass es nur in Deutschland gilt.

mfg
 
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