dohderbert
Lieutenant
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die kriegen das schon irgendwann durch.. wird sich bestimmt eine "Chance" ergeben..
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Na wie mag das bloß aussehen?Für den Gesetzgeber besteht daher die Pflicht, den staatlichen Umgang mit Sicherheitslücken rechtlich zu regeln.
Dabei sollte allerdings die Verhältnismäßigkeit bedacht werden. Und da sieht es bei der "Erfolgsquote" gar nicht mal so gut aus. Ich habe den Link gerade nicht zur Hand, ich meine aber, hier auf CB wurde vor Kurzem die Erfolgshistorie in einem Artikel gepostet. Im Prinzip wird hier Schritt für Schritt die komplette digitale Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung nach vorne gebracht mit dem Argument, damit gegen den Terrorismus vorzugehen. Wenn man in die jüngste Geschichte schaut ala NSA, dann weiß man schon in welche Richtung das gehen wird. Und man macht es, auch wie schon zig male zuvor immer ein kleines bisschen weiter, Stück für Stück.Prometheus27 schrieb:Das BVerG hat das getan, was es immer tut. Verhältnismäßigkeit erbeten bei der Abwägung von zwei konkurrierenden Grundrechten. Es sieht die Sache so, dass der Staat grundsätzlich ein Recht darauf hat, einen Trojaner einzusetzen, um für Sicherheit zu sorgen.
Das wird gerade bei staatlicher IT reinhauen, wenn mal wieder ein Windows EOL geht und die Verantwortlichen aus Budgetgründen nicht rechtzeitig upgraden können oder wollen. Soll ja gerade beim Staat regelmäßig vorkommen.textract schrieb:Ich sehe das gar nicht als Erfolg.
Zum einen sind Länder, Kommunen, Unternehmen etc. weiterhin der Gefahr ausgesetzt jederzeit angegriffen zu werden, weil ja nun effektiv die Erlaubnis erteilt wurde Sicherheitslücken nicht melden zu müssen ...
Wie sollte "unser" Staat dich schützen vor dem Ausspionieren mit einer israelischen Software durch den Geheimdienst Marokkos ?Ripcord schrieb:Wenn die Bürger nicht durch Staatstrojaner geschützt werden finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn damit auch Politiker ausspioniert werden wie es derzeit mit diesem Trojaner aus Israel der Fall ist. Sollen die ihre eigene Medizin bekommen... Recht so
Nein, tut es nicht denn das eine (Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) bedingt nicht dass Staat (oder dessen Behörden) die Sicherheit der IT Systeme und Software gewährleisten muss. Das ist immer noch die Aufgabe der Herstellers und dieser muss dafür haften wenn seine Software Lücken enthält. Eine Meldeverpflichtung müsste ja gesetzlich geregelt sein oder gerichtlich festgestellt werden, sofern sich diese Pflicht aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben würde.MR2007 schrieb:Waren die besoffen oder mussten die erst ihre Kinder fragen, wie man eine CD einlegt? Das eine widerspricht dem anderen fundamental.
Was wäre denn wenn man über Probleme nicht reden würde? Totschweigen ist keine Lösung und (politische) Lösungen ohne vorherige Diskussion widerspricht demokratischen Grundsätzen.Somerset schrieb:Leider tröstet mich der Fakt das wir darüber Sprechen nicht wirklich. Über Probleme nur reden bringt wirklich nichts. Es kann sogar dazu führen, dass Themen verwässern und "langweilig" werden.
hust hust NSU Affäre (wo bleiben die Akten?), hust hust "Dönermorde"DFFVB schrieb:Aha, das ist ja hoch interessant... Du weißt aber, dass der Datenschutz auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückführen ist? Demokratie und Gewaltenteilung funktioniert nicht so: Wenn es so läuft wie ich will, cool, wenn nicht, dann scheiße. Entweder ganz oder gar nicht.
Palomino schrieb:Was wäre denn wenn man über Probleme nicht reden würde? Totschweigen ist keine Lösung und (politische) Lösungen ohne vorherige Diskussion widerspricht demokratischen Grundsätzen.
Der Fakt, dass wir darüber sprechen bedeutet auch dass ein öffentliches Interesse wachsen kann und auch hierdurch ein größerer Druck auf die Politiker entsteht.
Das mitsprechen ist doch eine Form wie sich jeder Bürger aktiv in den demokratischen Entscheidungsprozess einbringen kann. Je aktiver man es macht desto weniger Einfluss haben Lobbyisten und Interessengruppen.
Gäbe es jetzt keinen Bundestrojaner, der das ausnutzt, dann würde ich sagen, dass der Staat sogar die Pflicht hat, die Sicherheitslücken zu melden. Der Grund ist die Gefahrenabwehr.Palomino schrieb:Und wo werden deine Grundrechte verletzt wenn der Staat Sicherheitslücken kennt und diese nicht meldet? Du giltst weiterhin als Unschuldig und dein Recht auf Privatsphäre wird auch nicht verletzt.
Dann sollte man es aber nicht Grundrecht nennen.Palomino schrieb:Nein, tut es nicht denn das eine (Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) bedingt nicht dass Staat (oder dessen Behörden) die Sicherheit der IT Systeme und Software gewährleisten muss. Das ist immer noch die Aufgabe der Herstellers und dieser muss dafür haften wenn seine Software Lücken enthält. Eine Meldeverpflichtung müsste ja gesetzlich geregelt sein oder gerichtlich festgestellt werden, sofern sich diese Pflicht aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben würde.
Ich glaube da hast du etwas verwechselt.Crowbar schrieb:Wie sollte "unser" Staat dich schützen vor dem Ausspionieren mit einer israelischen Software durch den Geheimdienst Marokkos ?
@Prometheus27 Das Problem ist dabei, dass das von der Exekutive "on-the-fly" entschieden wird und sich dadurch ein erhebliches Missbrauchspotenzial ergibt.Genau, kein Grundrecht ist absolut. Man darf sich frei bewegen, aber wenn man eine Straftat begeht, kommt man ins Gefängnis. Die Wohnung ist unverletzlich, aber bei Gefahr im Verzug, darf die Polizei rein.