News Bundes­verfassungsgericht: BND-Überwachung aktuell verfassungswidrig

Ob etwas Verfassungs- oder Gesetzeswidrig ist interessiert die Gewählten Parteien schon lange nicht mehr.

Siehe ALG II, 14 Jahre lang konnte man Gesetzeswidrig das EXISTENZMINIMUM über 30% kürzen, bis sich das BVerG endlich mal damit befassen MUßTE.

Alle wussten seit den Hartz 4 Gesetzen das diese Kürzungen wohl gesezeswidrig sind. Interessierte bis 2019 aber niemanden, sondern nur die Betroffenen.
 
Interessant finde ich dass das Gesetz überhaupt zugelassen wurde um im nachhinein als Verfassungswidrig eingestuft wurde. Eig. sollte man doch Gesetze vorher rechtlich prüfen, damit in der Zeit in der es "okay" ist kein Schindluder getrieben wird.

Ohh man. Im Bundestag sitzen eig. nur Sesselfurzer und keine Experten, traurig.
 
[wege]mini schrieb:
Genau darum geht es doch....Die Bundesrepublik ist in diesem Falle eine juristische Person.

Es sollte nie IN der Bundesrepublik Deutschland heißen.
Das wissen du und ich, aber so manchem traue ich diesen Schluss bei losgelöster Betrachtung einzelner Artikel nicht zu.

Wobei es eben auch die Grenzen festlegt. Denn all das gilt natürlich nur ggü. der BRD und dazugehöriger Akteure. Es gewährt also nicht grundsätzlich JEDEM diese Rechte, weil das seine Kompetenzen überschreiten und z.B. in das Rechtssystem anderer Staaten eingreifen würde.
Lan_Party94 schrieb:
man. Im Bundestag sitzen eig. nur Sesselfurzer und keine Experten, traurig.
Da sitzen vor allem Leute, denen das GG in Teilen relativ egal ist, weil es den eigenen Interessen im Weg steht. Die wissen meistens sehr wohl um die Probleme. Aber es wird erstmal verabschiedet und gehofft, dass es möglichst lange Bestand hat. Es hat schließlich keine Konsequenzen für Politiker, wenn sie nicht verfassungsgemäße Gesetze verabschieden. Und wenn es kassiert wird, dann bastelt man alibimäßig ein bisschen dran und verabschiedet es erneut bis es wieder kassiert wird. Siehe Wahlgesetz oder das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immortal Ghost schrieb:
Ob etwas Verfassungs- oder Gesetzeswidrig ist interessiert die Gewählten Parteien schon lange nicht mehr.


Das ist in einem Land wie Deutschland, welches sich immer noch fragt, wie der Braune aus Braunau gewählt werden konnte, eine echt lustige Einstellung.

btt...

Beim nächsten mal alle schön das "richtige" wählen und ein wenig mehr Vertrauen auf allen Seiten.

mfg

p.s.

Moep89 schrieb:
Es gewährt also nicht grundsätzlich JEDEM diese Rechte, weil das seine Kompetenzen überschreiten und z.B. in das

Das Konzept mit den Regeln ist halt auch schon echt alt. Hat damals schon mit den 10 Geboten super funktioniert.

Bildung, Bildung und noch mal Bildung. Dann klappts auch mit dem Nachbarn.
 
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[wege]mini schrieb:
Jein.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur mal so als ein Beispiel....findest du da irgend wo "Deutscher"?

Das kommt erst bei den späteren Regeln.

mfg
Hmm... Mist :cool_alt:
Dann ergänze ich es mal. ;)
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Deutschen Staates in Bezug auf die Grundrechte zu seinen Bürgern und den Bürgern untereinander sowie zu den Personen, welche sich auf deutschem Staatsgebiet befinden.

Ich hoffe dieser Versuch ist jetzt gültig? :D
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrigiert)
Summerbreeze schrieb:
Ich hoffe dieser Versuch ist jetzt gültig? :D

Für das Rechtsgebilde Deutscher Staat handelnde Personen im Ausland gilt das Grundgesetz als Grenze ihres Handelns.

So wird ein Schuh daraus.

Die Menschen, die unter den Auswirkungen dieser Handlungen leiden, können sich auf das Grundgesetz berufen. Egal welche Nation, egal welches Land, egal welcher Herkunft.

mfg
 
Das sich "Deutsche" auch im Rest der Welt an die sich daraus ergebenden Pflichten zu halten haben war für mich irgendwie logisch bzw so selbstverständlich, das ich das eben vergessen habe.
Ich bin auch leider kein Rechtswissenschaftler.
Ich hoffe aber, das ich ein für den Durchschnittsbürger halbwegs ausreichendes Rechtsverständnis habe.



Immortal Ghost schrieb:
Ob etwas Verfassungs- oder Gesetzeswidrig ist interessiert die Gewählten Parteien schon lange nicht mehr.

Siehe ALG II, 14 Jahre lang konnte man Gesetzeswidrig das EXISTENZMINIMUM über 30% kürzen, bis sich das BVerG endlich mal damit befassen MUßTE.

Alle wussten seit den Hartz 4 Gesetzen das diese Kürzungen wohl gesezeswidrig sind. Interessierte bis 2019 aber niemanden, sondern nur die Betroffenen.
Natürlich war die festgelegte Höhe des Existenzminimums eher Suboptimal da offenbar willkürlich.
Es stand aber jedem frei, wer sich benachteiligt fühlte, dagegen den Klageweg zu beschreiten.
Hat nun leider sehr lange gedauert, bis sich jmd gefunden hat.
Wohl auch, weil die wenigsten ihre Rechte und die Möglichkeiten der Prozesskostenbeihilfe wirklich kennen oder vielleicht einfach nur zu bequem sind.
Wer möchte denn wirklich behaupten, das irgendjemand in der Regierung fähig ist zu beurteilen, wie hoch das Geldwerte Existenzminimum sein muss. Ja, es gibt Ausschüsse, Berater, Gutachter etc., aber diejenigen, welche die Lage ganz Unten gut Einschätzen könnten wurden wohl nicht gefragt.

Hört sich jetzt vielleicht Saublöd und Arrogant an, aber viele die es angeht, haben ganz schlicht in der Schule nicht genug aufgepasst bzw. sich noch nie genug um ihre Rechte gekümmert.
 
Summerbreeze schrieb:
Ich hoffe aber, das ich ein für den Durchschnittsbürger halbwegs ausreichendes Rechtsverständnis habe.

Selbst das, was wir heute unter "Recht" verstehen, ist ein dynamisch fließender Prozess. Er ist weniger abhängig von "Wahlen", aber selbst Moral wandelt sich im Laufe der Zeit.

Gesetze versuchen Dinge zu ermöglichen, nicht unbedingt zu verbieten. Eigentlich geht es nicht darum, dass alles verboten ist und nur wenig erlaubt. Man versucht so wenig wie möglich zu verbieten.

Das kann natürlich durch Zeitgeist und mangelndes Vertrauen auch mal ein "paar" Jahre anders sein.

mfg
 
Die Europäischen und Israelischen Geheimdienste Koordinieren sich über den Club de Berne.
 
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Summerbreeze schrieb:
Willst Du es nicht verstehen oder kannst Du es nicht?
Das deutsche Grundgesetz hat weltweite Gültigkeit für alle deutschen Bürger! PUNKT.
Nicht mehr und nicht weniger.

Wie auch @Moep89 schreibt, es bezieht sich eben nicht nur auf deutsche Staatsbuerger. Das Bundesverfassungsgericht sagt klar, dass die Grundrechte des Grundgesetzes fuer alle Menschen gelten, es spricht explizit von Auslaendern die im Ausland leben. Es spricht zwar auch davon, dass manche mehr oder weniger gelten, aber Grundrechte muessen auch garantiert und durchgesetzt werden, was normalerweise der Staat macht. Das ganze ist auch generell gehalten, was ziemlich schraeg ist, da Deutschland eben bei vielem das einfach nicht garantieren kann weil es keinen Einfluss hat. Ich bin gespannt ob irgendjemand (nicht deutscher) auf die Idee kommt, dass Deutschland doch bitte seine Grundrechte in einem anderen Staat garantieren soll. Theoretisch waere das ableitbar.

Gleichzeitig bezieht sich das Gericht direkt auf die Zensurfreiheit fuer Journalisten und das Postgeheimnis. Zweiteres scheint fast Realsatire zu sein wenn es um einen Geheimdienst geht, der Informationen in anderen Staaten sammelt und eben sehr wohl darauf angewiesen ist deren Postgeheimnis zu verletzen. Das ist aber nicht mehr moeglich oder nur unter sehr strengen Auflagen. Es ist nur unter gewissen Umstaenden gezielte Uebwerwachung erlaubt. Wie man rausfinden will wer ueberwacht werden soll wenn einem die Mittel genommen werden diese Informationen zu sammeln scheint auch nur das Gericht zu wissen. Dass das Gericht unter den Umstaenden dann noch davon redet, dass Telekommunikationsueberwachung im Ausland prinzipiell ja schon moeglich ist, ist recht komisch. Im Endeffekt schraenkt man den BND massiv ein, macht ihn zudem noch langsam, und wohl auch ziemlich abhaengig von Geheimdiensten anderer Laender. Da der Staat aber immer noch die Pflicht hat Schaden von seinen Buergern abzuwehren wird es interessant wie das gehandhabt werden soll. Ich tippe darauf, dass der BND die Gesetzgebung einfach ignoriert, da er ansonsten seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann.

Man kann das ganze schon feiern wenn man will, man sollte sich aber auch ein wenig Gedanken darueber machen was es fuer Konsequenzen hat. Und ja, wahrscheinlich denken sich ein paar andere Laender gerade was fuer Idioten die deutschen doch sind und was fuer eine riesen Zielscheibe sie gerade sich selbst auf den Ruecken gemalt haben.
 
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Moep89 schrieb:
Es hat schließlich keine Konsequenzen für Politiker, wenn sie nicht verfassungsgemäße Gesetze verabschieden.
Das müsste man ändern. Gesetzte sollten VORHER rechtlich geprüft werden, wenn das eben nicht geschieht kann man Gesetze erteilen wie man lustig ist. Lächerlich in einem ach so tollen "Rechtsstaat".
 
Lan_Party94 schrieb:
Eig. sollte man doch Gesetze vorher rechtlich prüfen, damit in der Zeit in der es "okay" ist kein Schindluder getrieben wird.
Das ist halt das größte Problem, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bewertet sowas ja im Vorraus. Die sagen dann "Ja also das neue Gesetzsvorschlag erscheint uns höchstwarscheinlich verfassungswidrig." Juckt aber keinen, haben ja auch nicht wirklich was zu sagen und das Ding geht durch den Bundestag, Bundesrat und schlussendlich am Präsidenten vorbei ohne dass irgendwer da Bedenken hat. Am Ende liegt es also wieder am Verfassungsgericht da für Ordnung zu sorgen und solche Gesetze zu kassieren, wenn alle vorigen Organe versagt haben das Gesetz trotz Verfassungswidrigkeit nicht gestoppt haben. Imho sollten genau solche Parteien und Politiker die regelmäßig verfassungswidrige Gesetze beschließen ja vom Verfassungsschutz überwacht werden...
 
Lan_Party94 schrieb:
Das müsste man ändern. Gesetzte sollten VORHER rechtlich geprüft werden, wenn das eben nicht geschieht kann man Gesetze erteilen wie man lustig ist. Lächerlich in einem ach so tollen "Rechtsstaat".
Das tut man. In der Regel werden Gutachten vorab erstellt. Aber wenn man 5 Gutachter fragt, kriegt man 6 Meinungen. Und Gutachter sind leider nicht immer unabhängig. Wie gesagt, man weiß vorab oft um die verfassungsrechtlichen Probleme, aber sie werden ignoriert.
 
Chillaholic schrieb:
Das ist halt das größte Problem, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bewertet sowas ja im Vorraus. Die sagen dann "Ja also das neue Gesetzsvorschlag erscheint uns höchstwarscheinlich verfassungswidrig." Juckt aber keinen, haben ja auch nicht wirklich was zu sagen und das Ding geht durch den Bundestag, Bundesrat und schlussendlich am Präsidenten vorbei ohne dass irgendwer da Bedenken hat.
Moep89 schrieb:
Wie gesagt, man weiß vorab oft um die verfassungsrechtlichen Probleme, aber sie werden ignoriert.
OT:
Und irgendwann landen wir wieder im Jahre 1943...
Unglaublich eig. was da so vor geht. 5 unabhängige Experten + 5 Richter sollten doch klären können was Verfassungswidrig ist und was nicht...

Leider schätze ich das es nicht das letzte mal wird das Gerichte wieder entscheiden müssen was Politiker "einfach" durchgewunken haben.
 
latexdoll schrieb:
Summerbreeze

Also das erklär mir alten weissen dummen Mann bitte. Ich steig da nicht hinter.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Grundgesetz als weltweit gültig als Bundesbürger.


z.b.

Heisst es jetzt, ich darf ganz friedlich in Nordkorea eine Demonstration besuchen und bin geschützt durch das Grundgsetz ?

Die Rechte im Grundgesetz sind Abwehrrechte des Bürgers GEGEN den Staat. Und das zählt für dich als Deutscher gegenüber dem deutschen Staat egal wo du dich gerade aufhälst.
Das wird leider nicht mehr so gut verstanden, weil in jüngster Zeit gerade von vermeintlich progressiven Gruppen diese Abwehrrechte als Pflichten des Bürgers umgedeutet werden.
Ergänzung ()

Summerbreeze schrieb:
Hmm... Mist :cool_alt:
Dann ergänze ich es mal. ;)
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Deutschen Staates in Bezug auf die Grundrechte zu seinen Bürgern und den Bürgern untereinander ...
Nein total falsch, nicht zu seinen Bürgern untereinander, das macht z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Viele deutsche Medien stellen das leider gerne falsch dar weil es besser in die Agenda passt, du darfst aber natürlich jemandem z.B. wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechtes benachteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:
puri schrieb:
Na, da freuen sich doch die Amis, die Russen und China, die können alle weiterhin auspionieren und der BND kriegts nicht mehr mit, weil ihm Handfesseln angelegt werden..

nicht schlimm, der bnd richtet mehr schaden wie nutzen an, damit gehört der einfach weg.
 
Lan_Party94 schrieb:
OT:
Und irgendwann landen wir wieder im Jahre 1943...
Unglaublich eig. was da so vor geht. 5 unabhängige Experten + 5 Richter sollten doch klären können was Verfassungswidrig ist und was nicht...

Leider schätze ich das es nicht das letzte mal wird das Gerichte wieder entscheiden müssen was Politiker "einfach" durchgewunken haben.

Lan_Party94 schrieb:
Das müsste man ändern. Gesetzte sollten VORHER rechtlich geprüft werden, wenn das eben nicht geschieht kann man Gesetze erteilen wie man lustig ist. Lächerlich in einem ach so tollen "Rechtsstaat".

Die Bundesministerien und der Bundestag beschäftigen zahlreiche Juristen, die sich mit der Formulierung von Gesetzen beschäftigen. Oft wird von den entsprechenden Gremien auch im Vorfeld und in entsprechenden Dokumenten angemerkt, dass eine verfassungsgemäße Umsetzung schwierig ist (wie vorliegend) oder es sich offenkundig um mit der Verfassung oder auch dem Europarecht kollidierende Regelungen handelt (siehe etwa Scheuers tolles Mautgesetz).

Politiker haben jedoch auch noch andere Prioritäten, es wird nicht nur juristisch, sondern oft vor allem wirtschaftspolitisch oder gemäß der Interessen der eigenen Partei gedacht, so dass die Verfassungskonformität eines Gesetzes nicht die größte Rolle spielt oder aber im Sinne der politischen Agenda auch schonmal hingekommen wird, dass diese Konformität fehlt (nochmal, siehe Mautgesetzgebung, von der von vorneherein klar war, dass der EuGH sie kassieren wird).

Aber: GENAU DESWEGEN gibt es die Gewaltenteilung. Die Tatsache, dass ein Gericht solche Regelungen kassieren kann, ist gerade Beleg dafür, dass der Rechtsstaat funktioniert. Oft habe ich das Gefühl, dass solche abfälligen Äußerungen aus einem Mangel an Verständnis dafür entstehen, wie es in Unrechtsstaaten wirklich aussieht ...

Immortal Ghost schrieb:
Ob etwas Verfassungs- oder Gesetzeswidrig ist interessiert die Gewählten Parteien schon lange nicht mehr.

Siehe ALG II, 14 Jahre lang konnte man Gesetzeswidrig das EXISTENZMINIMUM über 30% kürzen, bis sich das BVerG endlich mal damit befassen MUßTE.

Alle wussten seit den Hartz 4 Gesetzen das diese Kürzungen wohl gesezeswidrig sind. Interessierte bis 2019 aber niemanden, sondern nur die Betroffenen.


Das BVerfG darf nur dann tätig werden, wenn eine Klage vorliegt. Diese muss außerdem auch formal korrekt (im Juristendeutsch auch "zulässig" genannt) sein. Wenn also niemand klagt beziehungsweise es schafft, dies in korrekter Weise zu tun, kann und darf das Verfassungsgericht dagegen nichts tun. Demnach liegt es auch am Bürger, Missstände in die Hand zu nehmen - das Prinzip Demokratie lässt grüßen, dass uns diesbezüglich so einige Rechte einräumt. Dass die Deutschen dabei nicht unbedingt immer die schnellsten sind (die Neigung zum zivilen Ungehorsam und dem Eintreten für eigene Rechte geht etwa in Frankreich viel weiter als hierzulande), ist aber nachgerade hinlänglich bekannt.

Wenn es dann doch mal frühzeitig getan wird, dann oft aus den falschen Gründen oder angeführt von Gruppierungen, die kaum ernst genommen werden können (siehe aktuelle Situation).


Botcruscher schrieb:
Da es für die Beteiligten keine Folgen hat kann sich der Rechtsstaat eh eintueten. So läuft einfach mehr per Amtshilfe über unser Freunde.
Im übrigen handelt es sich hierbei um eine klassische Verschwörung der Regierung gegen die Bürger der BRD. Der Propagandaapparat des OE R wird es natürlich als bedauernswert darstellen und unsere Sicherheit gefährdet sehen. Amri und den NSU hat es nur als Einzelne gegeben...

Ich nehme an, du meinst "klassische Verschwörungstheorie"? ;)


Hovac schrieb:
Die Rechte im Grundgesetz sind Abwehrrechte des Bürgers GEGEN den Staat. Und das zählt für dich als Deutscher gegenüber dem deutschen Staat egal wo du dich gerade aufhälst.
Das wird leider nicht mehr so gut verstanden, weil in jüngster Zeit gerade von vermeintlich progressiven Gruppen diese Abwehrrechte als Pflichten des Bürgers umgedeutet werden.
Ergänzung ()


Nein total falsch, nicht zu seinen Bürgern untereinander, das macht z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Viele deutsche Medien stellen das leider gerne falsch dar weil es besser in die Agenda passt, du darfst aber natürlich jemandem z.B. wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechtes benachteiligen.

Danke für erstere Anmerkung, leider muss man das tatsächlich viel zu oft sagen. Wobei ich eher nicht den Eindruck habe, dass eine falsche mediale Darstellung für den Mangel an diesbezüglichem Wissen verantwortlich ist. Wenn Leute ihre Meinungsfreiheit eingeschränkt sehen, weil eine andere Privatperson sie wegen ihrer Meinung kritisiert oder gar beleidigt, ist es einfach meist mit der Bildung nicht sonderlich weit her.

Was letzteres angeht, wäre ich allerdings an einer medialen Quelle interessiert, die explizit behauptet, eine Benachteiligung nach Herkunft, Geschlecht oder ähnlichem wäre gemäß des Grundrechtekataloges verfassungswidrig. Tatsächlich ist es in vielen Bereichen verboten, das zu tun, Arbeits- und Mietrecht regeln solche Dinge etwa separat.
Ansonsten ist mein Eindruck eher, dass es ab einem gewissen Bildungsgrad gesellschaftlich schlicht verpönt ist, diese Faktoren in die Behandlung eines Menschen dort einzubeziehen, wo es unangebracht ist. Wozu Leute unterhalb dieses Bildungsgrades tendieren, ist freilich eine andere Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Summerbreeze schrieb:
Hmm... Mist :cool_alt:
Dann ergänze ich es mal. ;)
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Deutschen Staates in Bezug auf die Grundrechte zu seinen Bürgern und den Bürgern untereinander sowie zu den Personen, welche sich auf deutschem Staatsgebiet befinden.

Ich hoffe dieser Versuch ist jetzt gültig? :D

nicht ganz, die ersten artikel sind sowieso die allgemeinen menschenrechte und die gelten nunmal weltweit für jeden, auch wenn die aluhutträger in den deutschen geheimdiensten fälschlicherweise was anderes annehmen.
 
acc schrieb:
nicht schlimm, der bnd richtet mehr schaden wie nutzen an, damit gehört der einfach weg.
Ach echt? Erzähl mal, was der für Schaden anrichtet? Und woher kannst du den Nutzen einschätzen, den die Behörde hat? Du scheinst ja ordentlich Insider Informationen zu haben.
 
dynastes schrieb:
...
Was letzteres angeht, wäre ich allerdings an einer medialen Quelle interessiert, die explizit behauptet, eine Benachteiligung nach Herkunft, Geschlecht oder ähnlichem wäre gemäß des Grundrechtekataloges verfassungswidrig. Tatsächlich ist es in vielen Bereichen verboten, das zu tun, Arbeits- und Mietrecht regeln solche Dinge etwa separat.
...
Das braucht keine mediale Quelle, das Grundgesetz ist unsere Verfassung und es sagt Art.3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Allerdings zählt das nur für Deutsche gegenüber der BRD
[wege]mini schrieb:
Jein.

...

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur mal so als ein Beispiel....findest du da irgend wo "Deutscher"?

Das kommt erst bei den späteren Regeln.

mfg

Nein, das kommt sogar in deiner Quelle davor, nämlich in der Präambel.
- Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. -

1949 war es im übrigen für alle selbstverständlich, das sich ein Volk Regeln für sich selbst gibt, heutzutage sollte man es wohl besser explizit dazu schreiben.
 
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