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NewsBundesverfassungsgericht: Predictive Policing nur in Ausnahmen gestattet
Die Software ist die digitale Form einer dauerhaften Razzia in deinem Leben und dem jeden Bürgers.
Eine Hausdurchsuchung muss richterlich verordnet werden und das passiert nur bei begründetem Verdacht.
Das nennt sich bei uns Gewaltenteilung und ist ein Gut, was es zu bewahren gilt.
Nur weil das hier digital ist, ist es nicht ok, dieses Grund Recht der Verfassung auszuhebeln.
nunja, lt. unseren Politikern und deren Aussagen ist das normale Internet aber in deren Augen ein absolut rechtsfreier Raum, wo jeder tun und lassen kann was er will und öffentliche Gesetze würden da nicht gelten.
Das dem beiweitem nicht so ist, ist noch nicht durch deren Dunstwolken zu denen gedrungen.
Scheinbar ist das auch ein Grund, warum die deswegen immer wieder versuchen, die Grundgesetze / Verfassung zu sabotieren.
die Bürger wollen einfach nur, dass sich die Polizei im Rahmen des Grundgesetzes bewegt. Und dazu gehört eben auch das Respektieren von Persönlichkeitsrechten, das Prinzip der geringsten Grundrechtsverletzung etc pp.
Bisher konnte noch nicht einer der ganzen Stasi-Fetischisten auch nur einen einzigen Nachweis liefern, dass orwellsche Verhältnisse auch nur ein größeres Verbrechen verhindert hätten...
Ich bin durchaus dafür, dass die Polizei angesichts der technischen Entwicklung auch entsprechend moderne Tools bekommt.
Wollen wir wirklich, dass immer mehr Beurteilungs-, Polizei- und Ermittlungsarbeit, die eigentlich in die Hände des Staates gehört, in die Hände privater Unternehmen gelegt wird?
Eine immer weitere Verlagerung der Kommunikation ins Netz und eine immer stärkere Verschlüsselung der Inhalte lässt die Polizeiarbeit sonst früher oder später so aufwendig werden, dass man es gleich sein lassen kann, da die Polizeibehörden überhaupt garnicht die Personalkapazitäten haben.
Software zur Datenverknüpfung und zum Suchen aus diversen (digitalen) Quellen finde ich dabei völlig ok. Aber, und das betone ich ausdrücklich, nur solange sich bei der Vorarbeit ein hinreichender Tatverdacht ergeben hat und der Einsatz durch einen Richter abgesegnet wurde.
Aber eine automatische Verbrechensvorhersage? Leute… Berlin ist doch ein Paradebeispiel, dass die Probleme bezüglich des Verhindern und Aufklären von Straftaten ganz woanders liegen. Da werden aus politischen Gründen Probleme völlig ignoriert und der Polizei immer wieder Steine in den Weg gelegt.
Die haben sie doch... Schau dir an was das BKA, LKA und Polizei machen können und jährlich machen. Das reicht von Schwarzarbeit bis zu KiPo und anderen Straftaten. Das Problem ist eher das es zu wenig Polizisten gibt und wenn ist nicht jeder für alles qualifiziert. Die Polizei hat genau das gleiche Problem wie andere Unternehmen --> Fachkräftemangel. Die Werkzeuge die benötigt werden gibt es aber durchaus.
Es kommt halt ein wenig drauf an wie man die Software einsetzt bzw. was sie kann.
Wenn die Software aus verschiedenen Quellen (Polizei, Versicherungen, anderen Behörden, Social Media) in einem Stadtteilen eine Zunahme bestimmter Straftaten erkennt, kann die Polizei besser darauf reagieren.
(Bestimme Automarken werden immer in Seitenstraßen zwischen 22-1Uhr geklaut)
Ich finde KI zur Verbrechensbekämpfung ganz grundlegend schon interessant und sinnvoll - am Ende kommt es wie so oft auf das richtige Maß und eine sinnvolle Umsetzung an.
Wenn ich einem Schwerverbrecher erst dadruch auf die Spur komme dass die KI Zusammenhänge erkennt die man als Mensch einfach nicht überblickt dann ist das ja wünschenswert - wenn die KI anfängt wilde Spekulationen über alles und jeden anzustellen dann wirds problematisch, aber das ist halt wie gesagt eine Frage der Umsetzung.
Wenn ich einem Schwerverbrecher erst dadruch auf die Spur komme dass die KI Zusammenhänge erkennt die man als Mensch einfach nicht überblickt dann ist das ja wünschenswert - wenn die KI anfängt wilde Spekulationen über alles und jeden anzustellen dann wirds problematisch, aber das ist halt wie gesagt eine Frage der Umsetzung.
Zu aller erst ist es eine Frage der Kontrolle.
Die Executive darf nicht schalten und walten ohne Kontrolle, darum geht es hier. Es geht nicht darum, dass sie wenn angeordnet und notwendig die Mittel nicht haben darf, sondern das Sie es nicht nach Belieben ohne Kontrolle im eigenen Ermessen einsetzen darf.