Herdware schrieb:
Ich würde sagen, es liegt zwischen den Extremen.
ich sehe das gänzlich anders.
unser grundgesetz ist in diesem punkt sehr eindeutig.
"Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."
im zweiten satz wird dann die gültigkeit insoweit beschränkt, dass dies durch gesetze ausgehebelt werden darf.
ich finde hier liegt der hund begraben - einserseits sind das "unverletzliche" rechte, aber offensichtlich reicht schon die begründung einer straftat oder des verdachtes, welches man in einem gesetz verpackt - und schon gilt das unverletzliche grundrecht nicht mehr!
weiterhin heißt es:
"Dient die Beschränkung dem
Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
ich könnte mich damit abfinden wenn die ausnahmen nur in den aufgeführten (markierten) gründen eintreten dürften - und auch der richterliche vorbehalt sollte eine selbstverständlichkeit sein und keine ausnahme!
vielleicht muss man das ganze etwas "analoger" gestallten um den schwerwiegenden eingriff zu verdeutlichen.
wenn man die post von jemandem mitlesen möchte, so ist die hürde riesig! ich weiß nicht ob das noch gilt, aber früher durften nur richter bei konkreten verdachtsmomenten die beschlagnahmung der post anordnen und diese einsehen - nichtmal die ermittler hatten zugriff; nur bei relevanz wurde richterlich die einsicht gewährt.
mit solchen tools wie pegasus ist die hemmschwelle der einstzbarkeit für überwachungsmaßnahmen ziemlich krass herabgesenkt worden - schlicht weil es technisch inzwischen machbar ist - stellt euch vor es würde eure persönliche posst massenweise geöffnet und mitgelesen...der sturm der entrüstung würde ganze regierungen hinwegfegen!
dass für die funktion solcher tools lücken ausgenutzt werden, und das geduldet werden soll finde ich unter aller sau - für mich gibt es da nichts abzuwägen. solche lücken sind dem hersteller unverzüglich mitzuteilen und betroffene produkte bis zur behebung mit einer sicherheitswarnung in entsprechenden listen zu versehen!
ansonsten können wir uns so eine behörde wie das BSI auch gleich schenken.