News Bundesnetzagentur: Vereinfachte Registrierung für Balkonkraftwerke kommt

Hylou schrieb:
Ich werde nie verstehen warum die Netzbetreiber tlw soein problem haben mit den BKW. Sie entlasten das Netz und haben für alle Vorteile.

Warum einige dann trotzdem Dinge wie Wieland verlangen ist mir echt schleierhaft.
Weil Netzbetreiber eine Bilanzierung inkl. Vorrausschau der produzierten Leistung abgeben müssen.

Alles was drüber eingespeist wird, muss teuer bezahlt werden um das Netz zu regulieren.

Wenn jetzt aber unheimlich viele Balkonkraftwerke unangemeldet einspeisen kann die Bilanzierung nicht richtig vorhergesehen werden und Kraftwerke nicht gedrosselt bzw. Abgeschaltet werden.
 
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Hylou schrieb:
Ich werde nie verstehen warum die Netzbetreiber tlw soein problem haben mit den BKW. Sie entlasten das Netz und haben für alle Vorteile.
Ernsthaft? Dein Verbrauch sinkt - natürlich haben die ein Problem damit :rolleyes:

Was soll der Netzbetreiber denn davon haben, dass sein Netz entlastet wird? Eingespeist wird maximal zu Zeiten wo sowieso genug Strom vorhanden ist …

Aus deiner Sicht versteh ich dein Problem damit - aus Netzbetreiber-Sicht aber doch klar nachvollziehbar warum der es allen erschweren will …

Casillas schrieb:
Und genau mit so einem Zähler ein Balkonkraftwerk betreiben und sich nicht anmelden ist Betrug. Und das nicht nur gegen den Netzbetreiber ;).
Quatsch da gibt es ein Bußgeld, mit dem Tatbestand Betrug hat das nichts zu tun.
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Fast jeder motzt gegen Bürokratie und wie umständlich das alles ist, aber wehe der Nachbar schließt etwas unsachgemäß an,
Hinter seinem Sicherungskasten kann der machen was er will - da fällt nichts bei anderen aus :rolleyes:
Incanus schrieb:
legt die Elektrik des ganzen Mehrfamilienhauses lahm

Incanus schrieb:
und man steht im Dunkeln da
Wie gesagt - nur wenn er an deinem Sicherungskasten rummacht oder am Zählerkasten - da hat er mit einem BKW aber nichts zu suchen.
Incanus schrieb:
oder die eigenen Geräte gehen kaputt.
Wie passiert das hinter einem gesetzlich vorgeschriebenen, separaten Sicherungskasten?
Incanus schrieb:
Dann wird wieder gerufen, warum hat denn keiner bessere Regeln gemacht, damit nicht jeder an unserem tollen Stromnetz herumspielen darf.
Informiere dich bitte einmal wie Sicherungen funktionieren und wo ein DAU mit BKW rumbasteln würde …
Incanus schrieb:
Eine Wieland-Steckdose hat ja auch ihren Sinn, ein Schukostecker, der unter Spannung steht ist kein Spaß.
Bitte vernünftig informieren …

BTT: Jetzt noch klare und vernünftige Regeln für Nulleinspeisung oder netzgekoppelte Inselanlagen bitte - aktuell ist ja mehr als schwachsinnig unter dem Aspekt, dass im ersten Fall keine Einspeisung erfolgt und im zweiten Fall von vorne herein nie möglich wäre :)
 
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Casillas schrieb:
Ach so? Überleg nochmal.
Natürlich. Die paar W die ein Balkonkraftwerk liefert wird zum Großteil im Haus verbraucht. Und wenn etwas übrigbleibt dann gehts maximal bis zum Nachbarn.
Also ja, diese Kleinstkraftwerke entlasten zu Sonnenscheinstunden das Netz.
 
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Im Schnitt produziert so ein Ding bei berufstätigen Menschen, die um die Mittagszeit nicht da sind, 400W Überschuss oder mehr...
 
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bart1983 schrieb:
Ist nicht relevant, wenn der WR ein funktionierendes Relais hat.
Ja, wenn.
Termy schrieb:
Da die Wechselrichter ohne Netzfrequenz gar nicht erst schalten ist das Argument halt immer noch ziemlich fadenscheinig
Ist es nicht, wie gut Schutzmechanismen mancher chinesischer Wechselrichter funktionieren, hat sich ja in der Vergangenheit gezeigt, da werden plötzlich einfach Hardwarebauteile weggelassen und sich auf die Software verlassen. Natürlich funktioniert das meistens. Aber Schutzvorrichtungen sollten immer redundant ausgeführt werden.
MalWiederIch schrieb:
Informiere dich bitte einmal wie Sicherungen funktionieren und wo ein DAU mit BKW rumbasteln würde …
Klingt ein bisschen überheblich. Wenn Du mit Sicherungen die Leitungsschutzschalter meinen solltest, dann informiere Dich bitte selber einmal, wie die funktionieren.
 
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An alle die sich fragen warum es ein 600W Limit gibt:
Es geht um Sicherungen und Kabeln.
Vereinfacht dargestellt: Man hat eine 16A Sicherung an einem Stromkreis, wenn man mehr als 16A zieht, dann fliegt die Sicherung raus.
Aber wenn man nun ein Solar Kraftwerk mit sagen wir 3A dran hängt, dann fleißt bei einem Verbrauch von 16A nur noch 13A über die Sicherung und die anderen 3A kommen vom Solar. Also könnte man 19A in dem Stromkreis ziehen bevor die Sicherung fliegt. Aber dauerhaft 19A machen die Kabel vielleicht nicht mit und es kommt zu einem Kabelbrand.

Es geht also nicht darum um das Stromnetz in der Stadt zu schützen, sondern die Stromkreise in den Häusern.

Solange man einen seperaten Stromkreis für Solar nimmt, ist das kein Problem. Aber das muss man wissen und bei der Genehmigung geht es um ALLE Haushalte.
 
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Incanus schrieb:
Aber Schutzvorrichtungen sollten immer redundant ausgeführt werden.
Da hast du natürlich nicht unrecht.
Trotzdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand in den Mittagsstunden sein BKW aussteckt während alle Schutzfunktionen ausfallen und er an den Stecker fasst?
Wenn man vor solchen unwahrscheinlichen Fällen schützen wöllte, dann müssten auch nicht-geerdete Stecker und Steckdosen ohne Kinderschutz und nicht-IP-Geschütze Steckerleisten usw usf verboten werden.

theGucky schrieb:
Aber das muss man wissen und bei der Genehmigung geht es um ALLE Haushalte.
Wie so oft muss man halt die Frage stellen: wollen wir uns wirklich am DAU orientieren? Eigenverantwortung funktioniert nicht bei allen, klar - aber das ist imho kein automatischer Zwang, alles entsprechend totzuregulieren, sondern wie so oft eine Frage der Prioriäten.
 
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Die Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister war eher lästig als kompliziert.

Auf dem Formular für den Netzbetreiber waren auch diverse Sachen gefordert, unter anderem eben auch Energiesteckdose und Installation vom Fachmann. Ich habe die entsprechenden Passus einfach durchgestrichen, das Formular zurückgeschickt und es gab keine Rückfragen oder Beanstandungen.
 
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Mein balkonkraftwerk habe ich in der Garage eingesteckt. Nach einer Woche waren alle Steckdosen tot, außerdem eine Dose im Keller (gleicher Stromkreis). Die ganze Elektrik ist halt von 1976. Weiß jemand zufällig, ob nur die Dosen getauscht werden müssen oder ob die Leitung hin ist?

Edit: Alle Steckdosen in der Garage.
 
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Sylar schrieb:
Weil der Netzbetreiber weniger Geld mit dir verdient (weniger Verbrauch--> weniger Einnahmen).
Die Netzbetreiber verdienen an mehr Verbrauch kein Geld. Der Stromlieferant verdient das Geld!!
Der Netzbetreiber deckt seine Kosten mit dem Netzentgelt für Bereitstellung, Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur.

@Knighty hat sehr gut beschrieben was Sache ist. Insbesondere mit dem Stichwort "Bilanzierung".

Wenn also Unmengen von BKW aktiv werden ohne das der NB das wissen tut, erfährt er erst mit der jährlichen Turnusablesung und der Jahresendabrechnung von einem Schiefstand von ursprünglich prognostisierten Verbrauch (Basis: historische Messwerte = zurückliegende Verbräuche) zu tatsächlichem Verbrauch. Das ist dann die sog. Mehr-/Mindermenge, die dann je nach Gewichtung (Mehr bilanziert, weniger verbraucht / Weniger bilanziert, mehr verbraucht) zu Lasten des Netzbetreibers oder des Stromlieferanten geht.

Bei zu großen Abweichungen kann es dann sogar sein, dass Schadensersatzansprüche gestellt werden.

Beispiel #1
Verbrauchprognose = 1000 kWh
tatsächlicher Verbrauch = 2000 kWh
Der Lieferant hat an der Börse 1000 kWh zum Preis X gekauft.
Es entsteht eine Mindermenge von 1000 kWh, die der Lieferant gegenüber dem Netzbetreiber zum Preis Y begleichen muss. Ist Preis X aber geringer als Preis Y kann es passieren, dass das Lieferant für die Belieferung des Endkunden am Ende sogar draufzahlt.

Beispiel #2
Verbrauchprognose = 2000 kWh
tatsächlicher Verbrauch = 1000 kWh (wegen aktivem BKW)
Der Lieferant hat an der Börse 2000 kWh zum Preis X gekauft.
Es entsteht eine Mehrmenge von 1000 kWh, die der Netzbetreiber gegenüber dem Lieferant zum Preis Y begleichen muss. Ist Preis Y aber geringer als Preis X kann es passieren, dass das Lieferant für die Belieferung des Endkunden am Ende sogar draufzahlt, weil er mehr als erforderlich gekauft hat und die Differenz nicht zu seinem Einkaufspreis beglichen bekommt.

Also wird der Stromlieferant dem Netzbetreiber dann vorwerfen falsch bilanziert zu haben und Schadenersatzansprüche stellen.

Der Netzbetreiber ist also extrem daran interessiert genaue Verbrauchsprognosen zur Bilanzierung zu verwenden. Und wie schon gesagt... ohne zu wissen das ein BKW aktiv ist, wieviel damit erzeugt werden kann usw. ist keine genaue Verbrauchsprognose möglich.

P.S. Und das ist "nur" der kaufmännische Betrachtungswinkel. Der technische ist grundsätzlich genauso komplex, wenn nicht sogar noch komplexer...
 
Zuletzt bearbeitet: (P.S. ergänzt)
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Sylar schrieb:
Weil der Netzbetreiber weniger Geld mit dir verdient (weniger Verbrauch--> weniger Einnahmen).

Andreas10000 schrieb:
Weil den Netzbetreibern dadurch Geld entgeht
MalWiederIch schrieb:
Ernsthaft? Dein Verbrauch sinkt - natürlich haben die ein Problem damit :rolleyes:

Die örtlichen Stadtwerke sind doch keine Privatunternehmen die Geld verdienen müssen. Die sind doch afaik nicht auf maximalen Gewinn ausgerichtet. Vattenfall und Co sehen das natürlich anders - die betreiben das Netz aber nicht.

Das Thema der Bilanzierung seh ich ein - war mir nicht bekannt.
 
Termy schrieb:
Wie so oft muss man halt die Frage stellen: wollen wir uns wirklich am DAU orientieren? Eigenverantwortung funktioniert nicht bei allen,

Ja wir müssen uns eben an dem dumst möglichen Umstand orientieren..... Da führt kein Weg vorbei, wenn nur ein Idiot im häuserblock Mist baut Fackel der ganze Block ab und nicht nur der Verursacher hat den Schaden sondern alle
 
theGucky schrieb:
An alle die sich fragen warum es ein 600W Limit gibt:
Stimmt. Deswegen brennen ja in den Nachbarländern mit höheren Limits die Wohnungen am laufenden Band ab.
Ergänzung ()

Zer0DEV schrieb:
Bei zu großen Abweichungen kann es dann sogar sein, dass Schadensersatzansprüche gestellt werden.
Quelle?
Zer0DEV schrieb:
Beispiel #1


Beispiel #2
Stromlieferanten kaufen an der Börse, da wird in Stundeneinheiten gehandelt. Insofern sind diese Beispiele eher zum Vergessen
 
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gaelic schrieb:
Stromlieferanten kaufen an der Börse, da wird in Stundeneinheiten gehandelt. Insofern sind diese Beispiele eher zum Vergessen
Terminmarkt ist ungleich Spotmarkt!
Für Laufzeitverträge kauft der Lieferant üblicherweise auf ersterem.
Spotmarkt wird u.a. auch genutzt wenn der Grund-/Ersatzversorger mal wieder in die Bresche springen muss, weil ein Stromlieferant die Hufe gemacht hat. (siehe stromio im Dezember 2021).
 
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gaelic schrieb:
Stimmt. Deswegen brennen ja in den Nachbarländern mit höheren Limits die Wohnungen am laufenden Band ab.

Hast du seinen post gelesen?
In den Nachbarländern sind ebenfalls nur 200W mehr erlaubt.

In seinem Beispiel rechnet er mit noch viel höherer Leistung.
 
MinionMaster schrieb:
Wurde auch die Zustimmungspflicht des Hauseigentümers gekippt? Meiner verweigert die Verwendung wegen der Optik…

Ansonsten kann ich Bürokratie Abbau nur begrüßen!

VG
MM

Solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden sondern das Balkonkraftwerk lediglich aufgestellt wird, ist eine Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Verweigern kann er es nicht. Warum überhaupt da Vermieterschutz betrieben wird ist mir nicht klar. Gängelei?
 
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Termy schrieb:
Da die Wechselrichter ohne Netzfrequenz gar nicht erst schalten ist das Argument halt immer noch ziemlich fadenscheinig :rolleyes:

Der Wielandstecker ist primär eine ABM für die Mitglieder des VDE...
Kann ich nicht ganz zustimmen.

Es geht mal wieder um Redundanz. Wenn der tolle chinesische Wechselrichter zum Beispiel nicht sofort abschaltet wenn er vom Netz getrennt wird.
Wenn man da dann dran kommt, fühlt man sich nicht mehr so toll mit dem Schukostecker.

Ergänzung:

Gerade bei dem kuriosen 5 Jährigen der gerade auf dem Balkon spielt.
Die Steckdosen sind vielleicht von den Eltern mit Kindersicherungen geschützt, aber der Stecker welcher immer Spannungsfrei sein sollte ist hier mal nicht Spannungsfrei.
 
Zuletzt bearbeitet:
nicoc schrieb:
Solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden sondern das Balkonkraftwerk lediglich aufgestellt wird, ist eine Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich.

Leider schon. Mein Stand ist dieser:

„Vorgesehen ist, dass die Steckersolargeräte in die Liste der nach § 20 Abs. 2 WEG privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden, auf die Wohnungseigentümer einen Anspruch haben. Im Mietrecht in § 554 Abs. 1 BGB soll die Aufzählung der baulichen Maßnahmen, auf deren Gestattung Mieter einen Anspruch haben, entsprechend ergänzt werden. Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.“

„[…]doch es wurde auch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Ampel-Regierung angemeldet.“

Beides: https://www.haufe.de/immobilien/wir...blockheizkraftwerk-anmelden_84342_530834.html


Der o.g. Veränderungsantrag für Mieter vs. Eigentümer ist Teil der jetzt beschlossenen Entbürokratisierung gewesen. Ich finde aber nix dazu. Also also ob der Teil gestrichen wurde / ausgelagert.

Daher die Frage.

Oder irre ich bzw. hab was übersehen?

VG
MM
 
xerex.exe schrieb:
Weil Netzbetreiber eine Bilanzierung inkl. Vorrausschau der produzierten Leistung abgeben müssen.

Alles was drüber eingespeist wird, muss teuer bezahlt werden um das Netz zu regulieren.
Ich muss auch nicht einen neuen Trockner oder RTX4090 anmelden, die auf der Verbrauchseite mehr als die 800W zieht (größere Änderung in der Leistung als ein Balkonkraftwerk).

Ich seh das ganze ehr historisch gewachsen sowie der VDE lange auf der Wielandsteckdose bestand und die Politik ist artig gefolgt.
 
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Bei der leidigen steckerdisskussion vermisse ich immer eine Info:

Selbst wenn das Relais ausfällt und am Schuko 230V anliegen bekomme ich doch trotzdem keinen Stromschlag.
Gelernte Elektriker mögen mich korrigieren, aber das ist doch praktisch ein IT System https://de.wikipedia.org/wiki/IT-System_(Elektrotechnik)

Die Spannung an der normalen Steckdose ist ja deswegen gefährlich weil die Trafostation geerdet ist. Dh. der Strom möchte durch mich zur Erde und dann zur Trafostation.

Bei einem nicht eingesteckten PV Wechselrichter bei dem kein 2. Erdfehler vorliegt hat der Strom aber keine Möglichkeit zur Quelle zurückzukehren.

Also ist das Relais eigentlich schon die 2. Redundanz (im falle eines isolationsfehlers am Wechselrichter)
 
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