News Bundespolizei: Staatstrojaner-Einsatz ohne konkreten Tatverdacht

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Ripcord schrieb:
Stellt sich auch die Frage woher die Infos für die Sicherheitslücken kommen die dann ausgenutzt werden. Von den Herstellern mit Sicherheit nicht. Ich vermute gekaufte Informationen aus kriminellen Quellen, bezahlt mit Steuergeldern, ähnlich wie damals die Steuer CD's.
Es wird gleich die komplette Software erworben. Damit unterstützt man Firmen die Überwachungssoftware erstellen die Überwachung auch für Regime ermöglichen können. Unfassbar!

https://www.computerbase.de/2013-05/bundesinnenministerium-kauft-staatstrojaner/

Ebenso ist das völlig sinnfrei:
https://www.computerbase.de/2021-02/bundestrojaner-kein-einsatz-2017/
 
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Ripcord schrieb:
Stellt sich auch die Frage woher die Infos für die Sicherheitslücken kommen die dann ausgenutzt werden. Von den Herstellern mit Sicherheit nicht. Ich vermute gekaufte Informationen aus kriminellen Quellen, bezahlt mit Steuergeldern, ähnlich wie damals die Steuer CD's.
Warum nicht auch von den Herstellern, wenn die zur Kooperation verpflichtet werden? Siehe Cisco. Und die eigenen Angestellten sind sicher auch nicht die Dümmsten.
 
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Zum Glück wandere ich nächstes Jahr nach Kanada aus, ich kann das zu grunde gehen unseres Landes nicht mit ansehen...
 
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Volkimann schrieb:
Zensur? Es geht um strafrechtlich relevante Dinge, zB u.a. um diverse Äußerungen eines Attila Hildmann.

Das ist keine Meinung, das sind Straftatbestände wie Volksverhetzung.

dann aber bitte seine Website direkt mit down nehmen, so wäre das nur halbherzig.
 
Alle reden hier immer von schwarz/rot und nennen die Grünen als Alternative. Dabei haben sich die Grünen auch für den Entwurf ausgesprochen.

Die sind ja mit ihrer Pseudo-Umweltschutz-Idiologie auch gerade auf Kundenfang bei der Jugend. Sehr beunruhigend.
 
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Topi41 schrieb:
Es geht mir allein darum, dass ein solches Gesetz ohne größere Diskussion oder Fokus der Öffentlichkeit „durchgewunken“ wird. Wenn dann mal (Gott bewahre) andere Instanzen an die Macht kommen, dann sind schon Grundsteine für eine Ausweitung des Ganzen gelegt.


naja, wir sehen gerade in der schweiz dass eine öffentliche diskussion zwar sehr demokratisch ist, aber da die allermeisten leute keine ahnung von der materie haben, gibts leider nie eine sachliche diskussion.
die einzelnen parteien verschweigen dann einfach fakten und kommen mit angstmache um die leute auf ihre seite zu bringen.

das sieht man auch immerwieder bei datenschutzdiskussionen, wo dann so intelligente sprüche wie "ich hab ja nix zu verbergen... " kommen und jeder der für datenschutz ist, gleich als dubios hingestellt wird.
die leute sind leider mit solchen themen immernoch masslos überfordert. meistens aus ahnungslosigkeit oder schlicht aus gleichgültigkeit.
 
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RichieRich schrieb:
Ich habe nichts zu verbergen.
Ist das so? Dann solltest Du ja kein Problem damit haben uns Deinen Realnamen zu nennen und ein Bild von Deinem Schlafzimmerfenster ohne Vorhänge hier zu posten. Oder gibt es bei genauerem Nachdenken etwa doch Dinge die Du lieber verbergen möchtest?
 
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USB-Kabeljau schrieb:
Es gibt zahlreiche Beispiele von YouTubern, die sich ihre wegen "Hassrede" zensierte Kanäle erfolgreich zurück geklagt haben. Eben ganz einfach, weil es keine Hassrede sondern legitime Meinungsäußerungen waren, die dort gepostet wurden.
Ich kenn zahlreiche Beispiele wo Kanäle wegen tatsächlicher Hassrede gesperrt worden sind. Vor allem die die auf den Sturm des Reichstages aufgerufen haben, Qanon-Änhänger und die Extremen von Querdenkern mit ihrem Antisemitismus . Und nun ?
Und das mit Regierungsnahen Gruppen mit Sonderrechten bei Plattformen müsstest du mal näher erklären? Hört sich eher nach einer Erklärung von jemandem an dessen Kanal gelöscht wurde und sich jetzt verfolgt vom Staat sieht , als tatsächlich einem Fakt.

Aber das was du kritisiert ist keine Zensur vom Staat oder das vorgeben von Meinung die gepostet werden darf (außer die die eh strafrechtlich relevant ist ). Sondern viel eher, dass bei YouTube, Twitter und Co die Leute die Inhalte löschen keine Rechtsexperten sind und dann eher grober vorgegangen wird um kein Risiko einer Strafe einzugehen.
Das ist es ja weswegen NetzDG und auch Uploadfilter fürs Urheberrecht so kritisiert worden sind, weil es keine Kontrollinstanz geben kann bei YouTube, Twitter und Co die bei der Masse an Inhalten und zeitlichen Vorgaben, alles von tatsächlichen Rechtsexperten überprüfen lässt, sondern das standardmäßig irgendein Outsource Support übernimmt.
Außerdem können auch Kanäle oder Inhalte gelöscht werden wegen den AGBs der Plattformen, aber die sind auch nicht immer eindeutig zumindest bei YouTube.

Und wie du selbst sagst hat man die Möglichkeit seine Kanäle zurück zu bekommen, sei es nun ein angeblich strafrechtlicher Verstoß oder AGB Verstoß. Wenn es um Zensur gehen würde, würde doch da die "angeblich Regierungs nahe Gruppe" ein wieder erlangen verhindern.
Das man aktiv selbst dazu beitragen muss einen zu Unrecht gelöschten Kanal zurückzuholen ist mehr als suboptimal, aber leider ist das das Ergebnis von Gesetzen für Social Media die geschaffen worden sind ohne sich tiefer mit Social Media beschäftigt zu haben und realtische Umsetzungen vor zugeben.

Aber natürlich kann man sich auch einfache Antworten geben und eine Verschwörung sehen um sich selbst bestätigt zu sehen oder seine Ansichten vor seinem Gewissen zu rechtfertigen.
 
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Termy schrieb:
Und welche Kontrollinstanz sorgt dafür, dass diese Erfordernisse eingehalten werden? :rolleyes:
Steht eindeutig im Gesetzentwurf. Einfach mal nachlesen.

  • das Gericht
  • der Anwalt des von der Maßnahme Betroffenen
  • der Bundestag
 
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USB-Kabeljau schrieb:
Nein, es geht um Zensur.
Es geht darum, dass der Staat kontrolliert und vorgibt, was gepostet werden darf und was nicht.
Dazu gibt es Regierungs-nahe Gruppen mit Sonderrechten bei den Plattformen.
Und wer die Lösch-Orgien auf YouTube und Co ein wenig verfolgt, weiß, dass das allermeiste, was gelöscht wird, strafrechtlich NICHT relevant ist.

Es gibt zahlreiche Beispiele von YouTubern, die sich ihre wegen "Hassrede" zensierte Kanäle erfolgreich zurück geklagt haben. Eben ganz einfach, weil es keine Hassrede sondern legitime Meinungsäußerungen waren, die dort gepostet wurden.

Viele haben dazu aber nicht den Nerv.
Das selbe gilt für Twitter und Co, vor allem wenn man ein kleiner User ist.
Dann nenne doch mal bitte Quellen für diese Behauptungen.

Zudem glauben viele Menschen im Internet sei dies und jenes nicht strafrechtlich relevant, dabei sind es oft schlicht Beleidigungen.
 
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Poati schrieb:
Für mich ergibt es allerdings schon Sinn, dass die Bundespolizei nicht gleichgestellt werden muss mit der Landesebene. Die Beweggründe solche Maßnahmen wie die gezielte Überwachung einzelner vorzunehmen kann sich ja gehörig unterscheiden zwischen Landes und Bundesebene.

Wie meinen? 🤔
Die Bundespolizei ist für spezielle örtliche und sachliche Zuständigkeiten verantwortlich und nicht die Länderpolizei. Für diese Zuständigkeitsbereiche muss die Bundespolizei in die Lage versetzt werden, geeignete und im Einzelfall erforderliche Maßnahmen analog zur Anwendung durch die Landespolizei nutzen zu können. Die Bundespolizei ist keine Polizeibehörde zweiter Klasse. Oder forderst du ernsthaft rechtsfreie Räume für die Zuständigkeitsbereiche der Bundespolizei?
Die technische Entwicklung brachte eine Regelungslücke zutage, der Gesetzentwurf schließt diese und verpflichtet die Bundespolizei zur Beachtung äußerst eng gefasster Anwendungsvorschriften. Alles paletti. Muss nicht jeder so sehen, doch sollten Uninformierte sich erst informieren, bevor sie Halb- und Unwahrheiten bestimmter interessierter Kreise für bare Münze nehmen und sich, wie hier im Forum ersichtlich, unberechtigt empören.
 
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Label: Frieden, Freiheit, Demokratie.
Inhalt: 19 Geheimdienste.
 
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Poati schrieb:
Einseitig würde ich aber auch deine Sicht zum Teil beschreiben. Du scheinst ja absolut nichts kritisch an der ganzen Geschichte zu sehen. Ich glaube das stimmt so auch nicht.

Ich habe mit mehreren Beiträgen im diesem Thread herausgestellt, dass es sich entgegen der Behauptungen im Artikel eben NICHT um eine willkürliche Maßnahme ohne Anlass und ohne "Verdacht" handelt. Im Gegensatz zum Autor und den meisten Mitforisten habe ich mir nicht nur die Netzpolitik-Propaganda sondern den Gesetzentwurf zur Ergänzung des Bundespolizeigesetzes gelesen. Die normierten engen Voraussetzungen habe ich mit bereits bestehenden Rechtsnormen wie dem Bundeskriminalamtgesetz sowie einigen Landespolizeigesetzen verglichen, erkenne keine signifikanten Abweichungen und gelange zu dem Schluss, dass das BVerfG, sollte auch diese Novellierung zur Beschwerde vorgelegt werden, vermutlich keinen Anlass zur Kritik erkennen oder gar die Verfassungswidrigkeit geltend machen wird.
Warum also sollte ICH das kritisieren? Für mich lesen sich die materiellen und auch die formalen Voraussetzungen vernünftig und nachvollziehbar. Es handelt sich schlicht um eine spezialgesetzliche Eingriffsnorm, die aktuell technisch notwendig ist. Quasi um eine moderne Telefonüberwachung. Die existiert seit Jahrzehnten und wurde verfassungsrechtlich mehrfach abgeklopft.

Ich könnte mal umgekehrt nachfragen: Strafverfolgungsbehörden sind seit Jahrzehnten ermächtigt, zur Strafverfolgung Telefonate von Beschuldigten abzuhören. Unter gewissen Umständen sind die Polizeibehörden auch präventiv befugt, Telefonate von Gefährdern abzuhören.
Die Behörden erfahren Gesprächsinhalte aus so ziemlich allen Lebensbereichen der Betroffenen. Die technische Kommunikation verlagerte sich mittlerweile bekanntermaßen auf Smartphones. Die aktuelle Ermächtigung lässt die Bundespolizei technisch Schritt halten mit dieser Entwicklung und ermöglicht die Anwendung langjähriger Ermittlungspraxis auch auf Smartphones. Die im Bundespolizeigesetz vorgesehenen Formvorschriften unterscheiden sich auch nicht gravierend von den Vorschriften der "Trojaner"-Ermächtigung in der Strafprozessordnung. Siehst du hier derart gravierende Unterschiede, die diese unberechtigte Empörung im Artikel und der Unwissenden hier im Forum rechtfertigen?

Ergänzung ()

AncapDude schrieb:
Label: Frieden, Freiheit, Demokratie.
Inhalt: 19 Geheimdienste.

  • BND zur Abwehr von Spionage von außen
  • MAD zur Abwehr von gegen die Bundeswehr gerichtete Spionage
  • BfV zur Spionageabwehr im Inneren und
  • in jedem Bundesland ein örtliches LfV.
Welcher Staat verzichtet auf diese Dienste zur Spionageabwehr zur Bewahrung von Frieden, Freiheit und Demokratie? Kennst du einen?
 
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Crowbar schrieb:
Steht eindeutig im Gesetzentwurf. Einfach mal nachlesen.

  • das Gericht
  • der Anwalt des von der Maßnahme Betroffenen
  • der Bundestag

  • der Richtervorbehalt fällt weg
  • es gibt keine Informationspflicht, der Betroffene kriegt also wohl in der Regel nichts davon mit.
  • der Bundestag beschäftigt sich nicht mit einzelnen Fällen der Überwachung

Wo ist jetzt das "Eindeutig", von dem du redest?

Crowbar schrieb:
Ich könnte mal umgekehrt nachfragen: Strafverfolgungsbehörden sind seit Jahrzehnten ermächtigt, zur Strafverfolgung Telefonate von Beschuldigten abzuhören. Unter gewissen Umständen sind die Polizeibehörden auch präventiv befugt, Telefonate von Gefährdern abzuhören.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege - auch hier gibt es bislang noch den Richtervorbehalt, oder?
(wir brauchen jetzt an der Stelle nicht diskutieren ob die Richter das aufgrund der Überlastung viel zu häufig ungeprüft abnicken)
 
Termy schrieb:
  • der Richtervorbehalt fällt weg
  • es gibt keine Informationspflicht, der Betroffene kriegt also wohl in der Regel nichts davon mit.
  • der Bundestag beschäftigt sich nicht mit einzelnen Fällen der Überwachung

Wo ist jetzt das "Eindeutig", von dem du redest?

  • falsch
  • doch
  • doch.

In den Paragraphen 27d Abs. 4, 35c und 71 des Gesetzentwurfes.
 
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Hurricane271 schrieb:
Und wie du selbst sagst hat man die Möglichkeit seine Kanäle zurück zu bekommen, sei es nun ein angeblich strafrechtlicher Verstoß oder AGB Verstoß. Wenn es um Zensur gehen würde, würde doch da die "angeblich Regierungs nahe Gruppe" ein wieder erlangen verhindern.
Das ist eine komische Logik.

Natürlich können sie die Grundrechts-widrige Zensur nach einem Gerichtsurteil nicht weiter aufrecht erhalten.
Das ist doch der Clou dabei: Es wird erst ein mal wild zensiert, und nur die aller wenigsten der zu Unrecht gelöschten Beiträge kommen zurück. Das nimmt man dann halt in Kauf. Denn die Zensur muss keine 100% abdecken, um ihren Zweck zu erfüllen.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat z.B. Sonderrechte beim Löschen auf YouTube.
Hinzu kommen diese so genannten "Task Forces", die einen direkten Draht zu den Plattform-Betreibern haben und dort nach "Hass Inhalten" suchen sollen.
Wer genau in diesen Task Forces arbeitet, wird leider sehr gut verschleiert. Dass diese jedoch nicht objektiv agieren, ist mehr als offensichtlich.

Hurricane271 schrieb:
Aber natürlich kann man sich auch einfache Antworten geben und eine Verschwörung sehen um sich selbst bestätigt zu sehen oder seine Ansichten vor seinem Gewissen zu rechtfertigen.
Ah, die gute alte "Verschwörungstheorie" Keule.
Was genau hat das jetzt mit einer Verschwörung zu tun?
Hier muss überhaupt nichts verschworen sein. Ist es auch nicht. Die Task Forces wurden damals ganz offen angekündigt.
 
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zonediver schrieb:
der Anfang vom Ende... DDR 2.0
Wir haben doch schon lange die NSA, dagegen ist der Staatstrojaner doch eigentlich ein Witz - dennoch natürlich falsch.
 
Crowbar schrieb:
In den Paragraphen 27d Abs. 4, 35c und 71 des Gesetzentwurfes.

👍
Dass die auch bei "Gefahr in Verzug" nachträglich richterlich abgesegnet werden muss ist tatsächlich genauso an mir vorbeigegangen, wie die Informationspflicht - das nimmt tatsächlich ein gutes Stück Brisanz und Missbrauchspotential aus der Sache raus.
Die "Gefahr in Verzug" Ausnahme bleibt zwar weiter kritisch, ist aber ja auch schon an anderer Stelle mit der selben Kritik umgesetzt. Und es bleibt weiterhin Folgenlos, wenn der Richter die Anordnung wieder kippt.
 
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Ganz einfach. Achtet auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Generell. Im Browser Zertifikate überprüfen. Gewisse Dienste einfach nicht mehr nutzen.

Wenn es ganz privat sein Soll auch so verhalten, TOR oder Alternativen und sichere Dienste und Medien nutzen.

Solange dieser Staat weiter in Richtung Unfreiheit und Überwachung segelt, kann man sich nur so schützen.

Und eines sollte jedem bewusst sein, wenn eine technische Möglichkeit für eine Art der Kontrolle oder Überwachung von seiten des Staates einmal geschaffen wurde, offiziell und nach Gesetzen aber nicht für gewisse Zwecke genutzt werden darf, angeblich auch nicht für diese Zwecke genutzt werden, dann kann man davon ausgehen, dass es ganz bestimmt genutzt wird für diese Zwecke. "Dienste" halten sich per se nicht an Regeln, das liegt in ihrer Natur.

Bestes Beispiel Toll-Collect und die Verfolgung des islamischen Terroristen Anis Amri...
 
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