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News Bundestag: Steuer-ID als Bürgernummer beschlossen
- Ersteller mischaef
- Erstellt am
- Zur News: Bundestag: Steuer-ID als Bürgernummer beschlossen
- Status
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"Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden"DeusoftheWired schrieb:
Wenn die Informationen unter der Steuer-ID zusammengeführt werden, dann heißt es ja noch nicht, dass der Bürger hier kein Recht auf Einsicht in die Daten oder kein Recht auf Löschung in begründetem Fall hat.
Was sind denn konkrete, unausweichliche Probleme oder wo soll denn mit hoher Wahrscheinlichkeit was genau schief laufen?
DeusoftheWired
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 13.907
@intranet Es geht ja nicht nur darum, ob man einsehen kann, wer wann welche Daten abgefragt hat. Wichtiger ist, selbst überhaupt eine Nutzung dieser Daten erteilt zu haben.
Ob man Daten aus dem geplanten Register löschen können wird, wage ich jetzt doch mal stark zu bewzweifeln. Davon steht so nichts im verabschiedeten Entwurf.
Was schieflaufen kann, hat man vor einer Weile erst gesehen, als die Polizei Coronagästelisten von Restaurants für die Ermittlung bei Kleinkriminalitätsdelikten genutzt hat: https://blog.fefe.de/?ts=a1b101fd
Wenn das schon bei einem so kleinen Datenbestand passiert, kann man sich ausmalen, was bei der Aggregation der Daten von 51 Behörden entsteht und welches detaillierte Bild einer Person man damit zeichnen kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_SelbstbestimmungWikipedia schrieb:Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Ob man Daten aus dem geplanten Register löschen können wird, wage ich jetzt doch mal stark zu bewzweifeln. Davon steht so nichts im verabschiedeten Entwurf.
Was schieflaufen kann, hat man vor einer Weile erst gesehen, als die Polizei Coronagästelisten von Restaurants für die Ermittlung bei Kleinkriminalitätsdelikten genutzt hat: https://blog.fefe.de/?ts=a1b101fd
Wenn das schon bei einem so kleinen Datenbestand passiert, kann man sich ausmalen, was bei der Aggregation der Daten von 51 Behörden entsteht und welches detaillierte Bild einer Person man damit zeichnen kann.
Dr. Johnson
Cadet 4th Year
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 69
Stimmt. in der DDR gab es die Personenkennzahl. Das haben wir nun auch in die BRD mit übernommen. Mal sehen, was als Nächstes kommt.Klassikfan schrieb:Personenkennzahl kenne ich noch aus der DDR...
Wenn man diesem Staat vertrauen könnte, wäre das auch ok, aber kann man das?
Was ich mich frage: wie könnte man die Verwendung einer ID datenschutzfreundlich sicherstellen?
Eine andere Software ist nicht das Problem. Es müssen standardisierte Schnittstellen genutzt werden.defender2409 schrieb:Das nützt alles nichts solange von Bundesland zu Bundesland eine andere Software verwendet wird die oft nicht miteinander kompatibel ist wie bei den Gesundheitsämtern.
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