BoeserBrot
Lieutenant
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- Juli 2005
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Schon clever wie die CDU in Sachsen-Anhalt hier die Rundfunkerhöhung möglich gemacht ohne ihr Gesicht zu verlieren.
Jetzt kann man dem Wähler einfach sagen, dass man alles versucht hat um die Erhöhung zu verhindern, denn mit der AfD abstimmen darf man ja nicht.
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstehe, wurde vom Gericht nur so entschieden, weil der Antrag von der CDU zurückgezogen wurde. Folglich hätte man bei einer Abstimmung dagegen die Erhöhung vielleicht wirklich verhindern können.
Jetzt kann man dem Wähler einfach sagen, dass man alles versucht hat um die Erhöhung zu verhindern, denn mit der AfD abstimmen darf man ja nicht.
Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstehe, wurde vom Gericht nur so entschieden, weil der Antrag von der CDU zurückgezogen wurde. Folglich hätte man bei einer Abstimmung dagegen die Erhöhung vielleicht wirklich verhindern können.