Creeed
Captain
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Micha45 schrieb:Schon mal etwas von dem Rechtsbegriff "Hehlerei" gehört?
§ 259 StGB Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Ohne dich enttäuschen zu wollen, Hehlerei greift hier nicht. Du hast den Grund in deiner eigenen Aussage sogar drinstehen.
Software, Musik, Filme sind keine Sache. Höchstens der Datenträger auf dem sie drauf sind. Es ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, sonst nichts. Es ist kein Diebstahl, weil Diebstahl eine Sache voraussetzt und es ist kein Raub weil Raub Gewalt voraussetzt.Wer eine Sache,
@Schmu3
Du schreibst du hast das Gefühl dass sich die Leute hier nur aufregen weil sie kopieren würden. Damit unterstellt hintergründig du dass hier jeder der sich aufregt ein Kopierer sei.
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