MrChiLLouT
Commander
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Micha45 schrieb:Schon mal etwas von dem Rechtsbegriff "Hehlerei" gehört?
§ 259 StGB Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Hehlerei wäre es, wenn ich mich oder den Uploader daran bereichern würde, das zu verbreiten. Würde bedeuten ich oder der Uploader müsste daran Geld verdienen und ich würde das bewusst unterstützen, was beim normalen Downloaden NICHT der Fall ist.