News Chaos Computer Club: Abmahnbeantworter gegen unberechtigte Abmahnungen

Vorallem ist die Ausrede "ich war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause" in erster Linie egal.
Man kann den Rechner ja frühs anmachen und mehrere Files via Torrent über den Tag laufen lassen. Der Download von Film X, für den man abgemahnt wird, kann ja erst gegen Mittags starten. Man ist nicht zuhause, trotzdem hat man wissentlich gehandelt.

Ob der gegenüber was mit der Information anfangen kann oder nicht ist egal, grundsätzlich gilt "Wissen ist Macht" und man sollte einfach so wenig wie möglich preisgeben.
 
Hab ich nicht bei dem Link von Fefe gelesen, das ein Anwalt das Ganze mit verfasst hat? Aber wo er Recht hat.. Lieber so wenig wie möglich angeben. Trotzdem finde ich die Seite als Warnung und Mahnung vor allem für die Neulandbewohner gut.
 
BaserDevil schrieb:
komisch ist das CCC so ein Formular online stellt und dann ein Anwalt aus den eigenen Reihen das in der Form für absolut unklug hält. Die sollten vorher alle besser miteinander reden bevor man solche Aktionen startet.
Was ist daran komisch? Der CCC ist nun kein 5-Mann Verein, die sich alle Woche mal auf ein informelles Meeting treffen können.

Im Übrigen halte ich die Einwände des Anwalts (Kompa) für absolut schlau und richtig. Nur ists halt nicht jedermann Sache, gleich Kohle für einen echten Profi auf den Tisch zu legen. Deshalb ist der 'Beantworter' trotzdem hilfreich. Es lebe die Vielfalt UND die Information darüber!!
 
Pure Existenz schrieb:
Der BGH hat erst die Beweislast bei solchen "Vergehen" umgekehrt.
Es gilt somit nicht mehr die Unschuldsvermutung (bei Straftaten gilt sie "noch").
Somit muss man etwas sagen!
Diese Leute hätten sich besser informieren sollen.

Durch einen ehemaligen WG Mitbewohner habe ich als Anschlussinhaber seit 4 Jahren ( ja sie hemmen immerwieder die Verjährung) eine solche Kanzlei am Hals, ich habe mich als Laie bis jetzt erfolgreich verteidigt und muss wohl schlussendlich auch nicht zahlen.

Die Beweislast ist zwar umgekehrt, aber nur insofern, dass man nachweisen muss, dass es jemand anders gewesen sein könnte, nicht dass es diese Person auch wirklich war.

Deine Aussage dass man etwas sagen muss stimmt zwar, aber man muss nichts genaues sagen und genau darauf soll hingewiesen werden. Die Leute haben sich gut informiert.

Als erste Reaktion ist es deshalb am sinvollsten einen formlosen Widerspruch einzulegen, also komplett ohne irgendwelche Informationen, weil man dann auf das reagieren kann, was kommt.

Selbst wenn du exakt nachweisen kannst, dass du unschuldig bis, und das konnte ich in meinen Fall, werden diese Mahnkanzleien weiterklagen, solange bis du einmal etwas falsches antwortest, deswegen gilt, umso weniger Information du preisgibst, umso besser. Immer nur das nötigste und das gut durchdacht und gut formuliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lemiiker schrieb:
Das ist das gleiche, wie wenn die Polizei dich anhält und fragt: "Sie wissen schon, dass sie gerade zu schnell gefahren sind." Dann darf man niemals ja sagen und sich entschuldigen. Wenn man es nämlich zugibt, so hat man juristisch mit Vorsatz gehandelt, was wesentlich empfindlicher bestraft wird. Lieber sagen: "Was!? Das kann gar nicht sein."

Das ist ein Beispiel für die Dinge, die in unserer Gesellschaft verkehrt laufen. Nehmen wir an ich habe etwas falsch gemacht und werde dabei erwischt. Dann kann ich entweder dazu stehen und sagen "ok hab ich verbockt", oder ich kann mich bis zum bitteren Ende drum drücken. Ok wenn ich zu schnell gefahren bin und es wirklich nicht gemerkt hab dann kann und würde ich das natürlich auch so sagen. Aber wenn ich wissentlich 20 km/h zu schnell fahr dann zeugt es nicht gerade von Rückgrat, hinterher zu behaupten "oh ne, das war mir so garnicht bewusst".
 
In diesem Zusammenhang habe ich mal vor längerer Zeit einen ganz interessanten Bericht auf heise.de gelesen. Finde den aber nicht mehr.
Da ging es um Abmahnungen und die Art wie die IP's ermittelt wurden. Da haben sich mir die Nackenhaare gesträubt. In vielen Fällen war die Remittlung der IP's nicht lückenlos nachweisbar. Aber wie soll ein Normal- Bürger da dann drauf kommen.
Is eine riesengroße Sauerei mit diesen Abmahn- Ärs...

BTT:
Ich würde so einem Formular allein nicht vertrauen. Wenn ich eine Abmahnung bekäme würde ich mir immer einen Anwalt suchen.
Gibt es dazu eigentlich eine Liste in welchen Städten welche Anwälte sich in diesem Bereich speziallisiert haben?

Ich bin da ein gebranntes Kind aus dem "Reallife". Hatte vor ein paar Jahren einen Unfall mit dem Auto. Wollte links abbiegen, habe den Blinker gesetzt, dann gebremst und mir ist einer hinten drauf gefahren. Eigentlich eine klare Sache. Hab mir trotzdem zum Glück gleich nen Anwalt genommen. Denn obwohl der Unfallgegner die Schuld sofort zugegeben hat, hat seine Versicherung mit allen möglichen Kniffen versucht einen Teil der Schuld auf mich abzuwälzen. Weiss nicht ob ich das ohne Anwalt so hinbekommen hätte. Also von daher, keine Experimente mit juristischem Halbwissen. Die Jungs und Mädels haben das nicht umsonst jehrelang studiert.
 
Abmahner und Anwalt sind doch eh Kollegen. Der eine schreibt die Abmahnung der andere verteidigt dich für 450€, die Kanzlei hat 450 verdient und du denkst auch noch toll nicht mit mir :)
 
Wenn man sich seiner Sache sicher ist (eben den vorgeworfenen und abgemahnten "Verstoß" nicht begangen zu haben), kann man es auch auf einen Prozess ankommen lassen. Wenn man da dann Recht zugesprochen bekommt dasrf der Abmahner Deine Anwaltskosten tragen.
Ist halt so ne Sache. Zumal Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt Hand in Hand gehen.
 
Schön, dass es solches "Formular" gibt. Bestimmt für künftige Probleme wahrscheinlich die günstige Variante
 
Hagen_67 schrieb:
Wenn man sich seiner Sache sicher ist (eben den vorgeworfenen und abgemahnten "Verstoß" nicht begangen zu haben), kann man es auch auf einen Prozess ankommen lassen. Wenn man da dann Recht zugesprochen bekommt dasrf der Abmahner Deine Anwaltskosten tragen.
Ist halt so ne Sache. Zumal Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt Hand in Hand gehen.

An für sich richtig, aus eigener Erfahrung und Fällen von Bekannten kann ich dir aber sagen, dass die 99% der Strafen nicht für den Verstoß selbst, sondern wegen nicht eingehaltenen Fristen, Verfahrensfehler ( des Verteidigers ), nicht korrekt verstandenen aus dem Internet kopierten Mustern oder ähnlichen Gründen bezahlt werden mussten.
Dann zahlt man auch das Verfahren anteilig, weil einem eine Teilschuld ( aufgrund falschen Prozessierens ) zugesprochen wird.

Und genau deswegen ist diese Abmahnerei eine riesen Schweinerei, es werden auch absichtlich unschuldige abgemahnt, in der Hoffnung dass diese aufgrund von Angst oder nicht vorhandenem Vorwissen zahlen.
 
mein kommentar: urheberrecht ist zum glück sache der polizei. sonst bräuchte man anarchie. wem das internet zu teuer ist, der muss sich soft ware kaufen. teuer genug und garantiert keine scheisskopie für lau. i dont want yor ccc.
 
mrs.johansson schrieb:
mein kommentar: urheberrecht ist zum glück sache der polizei. sonst bräuchte man anarchie. wem das internet zu teuer ist, der muss sich soft ware kaufen. teuer genug und garantiert keine scheisskopie für lau. i dont want yor ccc.

Beim Urheberrecht wird eben nicht von Amts wegen polizeilich ermittelt. Dies geschieht im Regelfall zivilrechtlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
bis man freiwillig den anwalt beim polizeistaat deutschland bei einem anderen anwalt anzeigt?
anwälte schreibe briefe. der ccc kann schon schreiben. die polizei schreitet dann mit knast ein.
polizei darf sich beschweren und der anwalt kann sich beschweren.
ich habe mich nur beschwert. :-/
 
Polizeistaat? Ich glaube eher Dir ist nicht ganz klar was ein Polizeistaat ist..
 
...ironie erstmal aus... :-/

also: natürlich haben wir keinen polizeistaat. ich bin grad auf 180 km/h mit unedlicher energie an die wand gefahren. ich las es: CCC.
das ist das einzige problem für mich. da ein herzinfarkt droht, muss ich eine pause machen in unserem gespräch über meine deutsche polizei. diese gehört jedem deutschen. man zahlt ja schliesslich steuern.
 
Von einem Schuldanerkenntnis hat der Anwalt nichts gesagt? Wenn sie dir jetzt nachweisen können, dass du eben doch zuhause warst, wars das mit deiner Glaubwürdigkeit vor Gericht.

Dachte wir reden von falschen Abmahnungen. Und Unschuld. Und nicht sich aus berechtigen Sachen raus zu reden.

Wie gesagt bei unberechtigt gibt es keine Gründe für falsche Angaben oder ausreden.

Ein Nachteil der Einrede bzw Antwort kann einem eben nur entstehen wenn etwas dran ist.

Der Punkt der anderen Seite nicht zu zeigen das er im unrecht ist. Weil ich die Munition bei der Verhandlung haben will. Ist doch kurios wenn man es vorher abschmettern kann. Nochmal wie reden von Unberechtigt.

Wir reden hier von dem Fall einer unberechtigten Massenabmahung. Darum ging es im Toppic. Ob sich nun ein Anwalt zu einem Prozess aufrafft der unberechtigt ist. Und dann auf deine Verteidigung vorbereitet ist. Spielt keine rolle wenn unberechtigt. Vor allem die Anwälte die das betreiben haben alle Argumente schon xxxx mal gehört. Wenn Sie unberechtigt klagen wissen die eh was Sie tun.

Wobei es den Anwälten eh ums Einschüchtern geht. Da ist eine richtige Antwort eben das beste. Die merken dann eben das Sie auf den falschen getroffen sind. Dann kommt noch etwas Blahblah dann ist ruhe.

Daher steht ja in dem Antwort Generator auch ob man sicher ist das nix dran ist. DAS IST ENTSCHEIDENT.
 
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Dein Fehler ist, dass du dort mit irgendwelchen moralischen Gesichtspunkten herangehst von wegen etwas sei berechtigt oder unberechtigt, man hätte dann ja nichts zu verbergen etc.

Doch, hast du.
Das Strafrecht verlangt es, dem Angeklagten (bzw. im Zivilrecht Beklagten) seine Schuld eindeutig nachzuweisen, das Zivilrecht nicht.
 
Auch im Zivilrecht muss jeder der was will nachweise führen das seine Ansprüche berechtigt sind wenn ein Anspruch bestritten wird.

Keine Ahnung wie Du auf was anderes kommst. Das es explizit da nicht so drinsteht mit dem Wort "Unschuldsvermutung" ist irrelevant.

Sicher ist es so das jeder erst mal alles fordern kann. Bis eben zu Widerspruch. Dann muss jeder der was will eben Nachweise führen. Man stelle sich mal vor das wäre nicht so. Vieles ist ja gar nicht zu beweisen. Beweise mal nicht Vorhandensein als Beispiel.

Es gibt das Recht auf einen fairen Prozess (Art. 6 EMRK)...

Und damit das Recht sich zu verteidigen, was im Zweifelsfall auf das selbe hinausläuft, den der Kläger muss sein Anspruch auch begründen können. Das geht eben nur durch Beweise.

Sonst könnte ja jeder kommen.

Und das hat mit Moral gar nix zu tun. Ebenso wenig das auch mal Gerichte sich irren können. Denke das muss man nicht extra erwähnen das ist eine Binsenweisheit.

Wenn jemand eine Abmahnung macht. Und man reagiert nicht weil die unberechtigt ist. Und jemand geht vor das Gericht damit. Widerspricht man. Oder widerspricht am besten gleich. Dann braucht der wo was will, eben Beweise das seine Ansprüche berechtigt sind. Und der Richter prüft das. Klar ohne Widerspruch geht das dann einfach durch. Man wird verurteilt. Das weiß aber jeder. Bzw sollte jeder wissen.

Das unterscheidet Strafrecht und Zivilrecht.

Der Punkt ist aber. Wie gesagt, dem wo was versucht vorher klar zu machen, das man es nicht mit sich machen lässt. Immer unter der Prämisse das auch der Kläger weiß, eigentlich kommt er mit seiner Klage nicht durch. Und man macht jemanden klar, das man das selber auch weiß.

Aber das steht ja jedem frei ob und wie man reagiert. Ich selber habe sehr gute Erfahrungen damit dem wo was will, klar zu machen das ich weiß die Ansprüche sind unberechtigt. Man muss ja nun nicht gleich einen Roman schreiben. Um das zu tun. Das geht einfach und Knapp.

Man muss sich auch klar machen. Eine Abmahnung ist erst mal nur ein Brief. Mehr auch nicht. Ich kann hier jemanden 100 Schicken. Es geht ja nur um deren möglichen Rechtsfolgen danach.

Und das man bei einer falschen nix zugibt muss man nicht erwähnen oder doch?

Ich sage ja immer. ich würde extrem nachdenken ob nicht doch was dran sein könnte. Bevor ich Reagiere. DAS HALTE ICH ERST MAL FÜR WICHTIG.

Sonst wäre ein Anwalt immer das beste.
 
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Pure Existenz schrieb:
Der BGH hat erst die Beweislast bei solchen "Vergehen" umgekehrt.
Es gilt somit nicht mehr die Unschuldsvermutung (bei Straftaten gilt sie "noch").

Eine Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafrecht. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharing werden in Deutschland nach dem Zivilrecht verhandelt.
Und da gewinnt vor Gericht wer die überzeugenderen Beweise für seine Forderungen vorlegen kann.
Eine ermittelte IP-Adresse mit Datum, Uhrzeit, Anschluss u. Anschlussinhaber verbunden mit einer urheberrechtlich geschützen Datei ist ein Indiz welches ein Gericht akzeptiert und diesen Beweis muss der Beschuldigte entkräften können.
Kann der beschuldigte Anschlussinhaber das nicht gilt er der Tat überführt und wird verurteilt die Forderungen des Klägers zu begleichen
oder es wird ein Vergleich zwischen der Partei die Forderungen stellt und dem Beschuldigten ausgehandelt.

Die meisten Rechtschutzversicherungen decken den Bereich Urheberrecht nicht mit ab, was bedeutet: Man müsste den eigenen Anwalt aus eigener Tasche zahlen.

Reglohln schrieb:
...aber ist das nicht etwas unklug, solche persönlichen/vertraulichen Daten auf einer unverschlüsselten Webseite bzw über eine unverschlüsselte Verbindung einzugeben?
Ist die Verbindung zu der Website des CCC mit diesem "Antwortschreibenautomat" denn unverschlüsselt? Eine unverschlüsselte Übertragung persönlicher Daten halte ich an dieser Stelle für sehr fragwürdig, v.a. was das Thema Datenschutz betrifft. Und es ist zudem unklar welche Daten der CCC so speichert.
 
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