freigeist09
Newbie
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- Apr. 2009
- Beiträge
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Hallo Leute,
bei mir auch die gleiche Masche. Ich bin mir sicher, dass wegen "arglistiger Täuschung" (Anspielung auf ein gekündigtes Gewinnspiel, "Wahl" zwischen weiterer dreimonatiger oder einjähriger Teilnahme usw.) gar kein Vertrag im rechtlichen Sinne mit Clever-win zustande gekommen ist und diese Firma niemals vor Gericht ziehen würde, wenn man nicht zahlt bzw. zurückbuchen lässt und auf Mahnungen auch von Inkassobüros und Rechtsanwaltskanzleien nicht reagiert, weil sie genau wissen, dass sie von keinem Richter Recht bekämen. Trotzdem habe ich zur Sicherheit vom Widerrufsrecht (steht in den AGB) Gebrauch gemacht (per Einschreiben mit Rückschein; siehe Vorlage im Anhang) und auch eine Bestätigung von Clever-win erhalten.
Ich dachte, die Sache wäre damit erledigt, aber 4 Wochen später kam ein Brief von der Rechtsanwaltskanzlei "Bronisch Warncke & Koll." aus Düsseldorf mit Aufforderung zur Überweisung der 55 € + 46 € Rechtsanwaltgebühren und Androhung eines Gerichtsverfahrens bei erneuter Zahlungsverweigerung. Ich habe natürlich nicht bezahlt und auch sonst nicht auf das Schreiben reagiert und bisher keine weitere Reaktion weder von Clever-win noch von der Rechtsanwaltskanzlei erhalten.
Als ich nun im Internet nach "Clever-win" und "Bronisch Warncke" gesucht habe, bin ich auf die Berichte von ebenfalls Betroffenen in diesem Forum gestoßen und habe daraufhin eine ausführliche Beschreibung meines Falles an die Verbraucherzentrale gesendet (siehe Anhang). Nach einiger Recherche und Informationssammlung kann ich den Betroffenen folgendes raten:
1.) Durch die Art und Weise des Telefonanrufes ("arglistige Täuschung") ist m. E. kein rechtlich gültiger Vertrag mit Clever-win.de zustande gekommen. Wer sich trotzdem absichern möchte, sollte schriftlich widerrufen (dann aber unbedingt per Einschreiben mit Rückschein und innerhalb von 14 Tagen; siehe Vorlage im Anhang!)
2.) Falls bereits Geld abgebucht wurde ("monatliche Servicepauschale"), sofort von der Bank zurückbuchen lassen
3.) Falls eine Mahnung o. ä. von Clever-win, einem Inkassobüro oder Rechtsanwalt kommt, kann diese ignoriert werden. Es braucht auch nicht darauf geantwortet werden, erst recht nicht, wenn man mittlerweile von Clever-win den Rücksendeschein vom Widerruf oder gar eine Bestätigung dessen erhalten hat
4.) Ernst würde die Sache erst dann werden, wenn Clever-win oder Konsorten ein GERICHTLICHES Mahnverfahren beantragen würden (was sich die Pappnasen aber höchstwahrscheinlich nicht trauen würden) und ein GERICHTLICHER Mahnbescheid vom Amtsgericht eintrifft. Diesem MUSS man aber dann widersprechen (am besten auch wieder per Einschreiben mit Rückschein), weil das Gericht ja (noch) nicht geprüft hat (oder vielmehr noch gar nicht prüfen kann), ob die Forderungen von Clever-win überhaupt berechtig sind, aber davon ausgeht, dass sie es sind, falls man nicht widerspricht.
5.) Selbst wenn ein solcher Fall wirklich vor Gericht käme, würde ich gelassen bleiben und keinen Rechtsanwalt nehmen, weil man dann selbst bei einem gewonnenen Prozess wahrscheinlich nicht alle Kosten erstattet bekäme. Jeder Richter würde sich totlachen über die Bluffs dieser Nepper, Schlepper und Bauernfänger und diese leeren Hosen mit einer saftigen Geldstrafe nach Hause schicken, dass ihen Hören und Sehen verginge!
6.) Bitte meldet eure Fälle auch an die Verbraucherzentrale (Bundesverband: recht@vzbv.de und Landesverband z. B. info@verbraucherzentrale-bayern.de), damit diesen windigen Abzockern vielleicht ja mal das Handwerk gelegt werden kann, weil sie wahrscheinlich immer wieder genügend Dumme finden, die sich einschüchtern lassen und bezahlen.
Ich habe bei der Rechtsanwaltskanzlei "Bronisch Warncke & Koll." angerufen (unter Nummer aus Telefonbuch, weil die auf dem Schreiben angegebene 0180-"Servicenummer" gar keinen Anschluss hat) und gefragt, ob sie die Firma Clever-win in Inkassoangelegenheiten vertreten würde. Dies wurde mir bestätigt und ich fragte, was der ganze Zirkus überhaupt soll. Die Dame aus der Kanzlei meinte daraufhin etwas kleinlaut, der Chef sei nicht da, ich könnte ihr aber die Widerrufsbestätigung von Clever-win zufaxen. Ich erwiderte, das ich das nicht tun werde, weil für mich der Fall erledigt ist und ich ihn ausserdem an die Verbraucherzentrale gemeldet habe, was sie auch ihrem Chef ausrichten möge. Als ich dann das Gespräch beendet habe, wurde sie noch kleinlauter als vorher...
bei mir auch die gleiche Masche. Ich bin mir sicher, dass wegen "arglistiger Täuschung" (Anspielung auf ein gekündigtes Gewinnspiel, "Wahl" zwischen weiterer dreimonatiger oder einjähriger Teilnahme usw.) gar kein Vertrag im rechtlichen Sinne mit Clever-win zustande gekommen ist und diese Firma niemals vor Gericht ziehen würde, wenn man nicht zahlt bzw. zurückbuchen lässt und auf Mahnungen auch von Inkassobüros und Rechtsanwaltskanzleien nicht reagiert, weil sie genau wissen, dass sie von keinem Richter Recht bekämen. Trotzdem habe ich zur Sicherheit vom Widerrufsrecht (steht in den AGB) Gebrauch gemacht (per Einschreiben mit Rückschein; siehe Vorlage im Anhang) und auch eine Bestätigung von Clever-win erhalten.
Ich dachte, die Sache wäre damit erledigt, aber 4 Wochen später kam ein Brief von der Rechtsanwaltskanzlei "Bronisch Warncke & Koll." aus Düsseldorf mit Aufforderung zur Überweisung der 55 € + 46 € Rechtsanwaltgebühren und Androhung eines Gerichtsverfahrens bei erneuter Zahlungsverweigerung. Ich habe natürlich nicht bezahlt und auch sonst nicht auf das Schreiben reagiert und bisher keine weitere Reaktion weder von Clever-win noch von der Rechtsanwaltskanzlei erhalten.
Als ich nun im Internet nach "Clever-win" und "Bronisch Warncke" gesucht habe, bin ich auf die Berichte von ebenfalls Betroffenen in diesem Forum gestoßen und habe daraufhin eine ausführliche Beschreibung meines Falles an die Verbraucherzentrale gesendet (siehe Anhang). Nach einiger Recherche und Informationssammlung kann ich den Betroffenen folgendes raten:
1.) Durch die Art und Weise des Telefonanrufes ("arglistige Täuschung") ist m. E. kein rechtlich gültiger Vertrag mit Clever-win.de zustande gekommen. Wer sich trotzdem absichern möchte, sollte schriftlich widerrufen (dann aber unbedingt per Einschreiben mit Rückschein und innerhalb von 14 Tagen; siehe Vorlage im Anhang!)
2.) Falls bereits Geld abgebucht wurde ("monatliche Servicepauschale"), sofort von der Bank zurückbuchen lassen
3.) Falls eine Mahnung o. ä. von Clever-win, einem Inkassobüro oder Rechtsanwalt kommt, kann diese ignoriert werden. Es braucht auch nicht darauf geantwortet werden, erst recht nicht, wenn man mittlerweile von Clever-win den Rücksendeschein vom Widerruf oder gar eine Bestätigung dessen erhalten hat
4.) Ernst würde die Sache erst dann werden, wenn Clever-win oder Konsorten ein GERICHTLICHES Mahnverfahren beantragen würden (was sich die Pappnasen aber höchstwahrscheinlich nicht trauen würden) und ein GERICHTLICHER Mahnbescheid vom Amtsgericht eintrifft. Diesem MUSS man aber dann widersprechen (am besten auch wieder per Einschreiben mit Rückschein), weil das Gericht ja (noch) nicht geprüft hat (oder vielmehr noch gar nicht prüfen kann), ob die Forderungen von Clever-win überhaupt berechtig sind, aber davon ausgeht, dass sie es sind, falls man nicht widerspricht.
5.) Selbst wenn ein solcher Fall wirklich vor Gericht käme, würde ich gelassen bleiben und keinen Rechtsanwalt nehmen, weil man dann selbst bei einem gewonnenen Prozess wahrscheinlich nicht alle Kosten erstattet bekäme. Jeder Richter würde sich totlachen über die Bluffs dieser Nepper, Schlepper und Bauernfänger und diese leeren Hosen mit einer saftigen Geldstrafe nach Hause schicken, dass ihen Hören und Sehen verginge!
6.) Bitte meldet eure Fälle auch an die Verbraucherzentrale (Bundesverband: recht@vzbv.de und Landesverband z. B. info@verbraucherzentrale-bayern.de), damit diesen windigen Abzockern vielleicht ja mal das Handwerk gelegt werden kann, weil sie wahrscheinlich immer wieder genügend Dumme finden, die sich einschüchtern lassen und bezahlen.
Ich habe bei der Rechtsanwaltskanzlei "Bronisch Warncke & Koll." angerufen (unter Nummer aus Telefonbuch, weil die auf dem Schreiben angegebene 0180-"Servicenummer" gar keinen Anschluss hat) und gefragt, ob sie die Firma Clever-win in Inkassoangelegenheiten vertreten würde. Dies wurde mir bestätigt und ich fragte, was der ganze Zirkus überhaupt soll. Die Dame aus der Kanzlei meinte daraufhin etwas kleinlaut, der Chef sei nicht da, ich könnte ihr aber die Widerrufsbestätigung von Clever-win zufaxen. Ich erwiderte, das ich das nicht tun werde, weil für mich der Fall erledigt ist und ich ihn ausserdem an die Verbraucherzentrale gemeldet habe, was sie auch ihrem Chef ausrichten möge. Als ich dann das Gespräch beendet habe, wurde sie noch kleinlauter als vorher...
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