Der Kabelbinder
Higitus figitus zumbakazing.
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Weil KI ein technisches Werkzeug ist. Deshalb wird es allein rechtlich schon völlig anders bewertet als ein Individuum.Cool Master schrieb:Warum sollte es dann eine KI nicht?
Davon abgesehen kann man diesem Instrument diktieren:
Spätestens hier müssen einige Dinge im Urheberrecht von Grund auf neu verhandelt werden. Unser derzeitiges Rechtsverständnis fußt vor allem auf der Abwandlung von geschützten Bildern, die ab einem gewissen Grad wieder als neues, autonomes Werk infrage kommen. KI arbeitet allerdings so abstrakt, dass sich derartige Schablonen nicht mehr anwenden lassen. Da muss sich also noch einiges bewegen hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen, wenn man das wirklich regulieren möchte.Generiere mir ein Bild, welches wie ein Original von [Künstlername] aussieht.
Am Ende gehts ja eigentlich wieder nur um die Clicks bzw. die Einnahmen beim Vertrieb von Bildern. Wäre das gesellschaftlich anders organisiert, dann würde die Branche jetzt nicht so aufschreien. Daher bleibt denen im Moment auch gar nichts anderes übrig, als nach Regulierung zu fordern.
Fußt am Ende alles auf fundamentaler finanzieller Abhängigkeit des Kreativmarkts. Sei es Text, Bild oder Ton. Und je "generischer" der Content, den man produziert, desto stärker wird man durch KI bedroht.
Ich denke, man ist gut beraten, sich immer auf das zu spezialisieren, was KI (noch) nicht kann. Für die nächsten Jahre ist man denke ich ganz gut beraten, wenn man sich in dem Bereich auf Emotionalität und menschlichen Ausdruck konzentriert. Das heißt aber natürlich nicht, dass das Produkt formal nicht trotzdem reproduzierbar ist.
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