Palomino schrieb:
Auch die Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen, laut Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beispielsweise bei Massengeschäften, zu denen Supermärkte gehören.
Es wäre auch schwer zu vermitteln, wenn jetzt ohne App die Menschen in die Märkte dürfen, es keinen stattlichen Zwang zur installation gibt dann plötzlich der Zugang nur noch mit App erlaubt sein soll. Was machen Menschen die kein Smartphone besitzen, oder nur ein einfaches Handy nur zum telefnoieren?
Das Gesetz bezieht sich aber auf Diskriminierungen bezüglich Enthnie, Geschlecht, Glaube, Sexualität und dergleichen, hat aber nichts mit geänderten Anforderungen an den Zutritt zu tun.
Denn in der heutigen Zeit ist ein Smartphone keine Hürde mehr, sondern etwas was sich jeder zulegen kann. Selbst der Preis ist bei einfachen Smartphones nur in den seltensten Fällen noch ein Argument. Und wenn es nur darum geht dass man es aus Prinzip nicht will, sollte man diese Haltung gelegentlich überdenken wenn sie einem in einem geänderten Umfeld Nachteile einbringt. Die Welt dreht sich nunmal weiter.
Aber im Zweifelsfall wird es auch immer noch genug Geschäfte geben, die diese Anforderung nicht stellen oder es findet sich jemand im Freundeskreis der beim Einkauf hilft.
Palomino schrieb:
Das wäre schon eine Form der Diskriminierung, auch wenn die Begründung dafür durchaus plausibel klingen mag.
Vielleicht ist das eher vergleichbar mit Geschäften, die die Annahme von Bargeld verweigern und nur noch Kartenzahlung zulassen. Auch das ist zulässig wenn man deutlich darauf hinweist. Jemand der dann keine EC- oder Kreditkarte mit sich führt bzw. besitzt hat Pech.
Aber eine Diskriminierung sehe ich in keinem der beiden Fälle.
Palomino schrieb:
Aber die App bietet keinen zusätzlichen Schutz für die Mitarbeiter.
Doch, indem Mitarbeiter die mit vielen Kunden in Kontakt kommen, frühzeitig über eine mögliche Infektion informiert werden. Das bietet zwar keinen direkten Schutz vor der Infektion an sich, aber eine bessere Früherkennung mit dadurch hoffentlich besserem Behandlungsverlauf, verbunden mit dem Vorteil eine Infektionskette unterbrechen zu können.
Aber wie schon gesagt, für den ganzen Themenkomplex fehlen noch viele Regelungen und es wird interessant sein zu beobachten, wie die Rechtsprechung die laufende Entwicklung bewertet.