Palomino schrieb:
Das halte ich für eine rechtlich sehr wackelige Angelegenheit, wenn nicht sogar völlig rechtswidrig. Das mag vielleicht für Vereine und Co. funktionieren, bei denen eh nur Mitglieder zutritt haben.
Aber Restaurants, Supermärkte Kinos und andere, die ihr Angebot der Allgemeinheit anbieten?
Es gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Das schließt auch ein, dass ein Einzelhändler sich aussuchen kann, mit wem er einen Vertrag abschließt oder auch nicht. Und wenn es zusätzlich noch um die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern geht, hat er ein weiteres Argument dass nur Kunden mit App den Supermarkt, das Kino oder Restaurant betreten dürfen. Ein schönes Beispiel warum das wichtig sein könnte, hat
@DerOlf ja genannt.
alffrommars schrieb:
Warum sollte auch ein Arbeiter die App z.b. auf seinem privaten Gerät installieren wenn er kein Firmengerät besitzt / gestellt bekommt? Warum sollte er das Gerät in der Freizeit weiter mit sich führen? Bei mir is Feierabend Feierabend!
Das gilt aber nicht uneingeschränkt. Zum Beipiel beim Nebenerwerb, Ehrenämtern, politischem Engagement oder gefährlichen Sportarten hat eine Firma jetzt schon Möglichkeiten auf die Freizeit eines Mitarbeiters einzuwirken. Und zwar dahingehend dass diese Tätigkeiten die Arbeit des Mitarbeites nicht beeinträchtigen. Ist es da so weit hergeholt, dass er es nicht auch im Interesse der Gesundheit der gesamten Belegschaft darf?
Und man muss ja auch die Art der Tätigkeit betrachten: Hat ein Mitarbeiter keinen Kundenkontakt, zum Beispiel in der Produktion, genügen die dort eingeführten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Hat er aber häufigen Kontakt zu verschiedenen Kunden, kann eine Tracing-App ein wirksames und zulässiges Instrument sein, um vor einer möglichen Infektion gewarnt zu werden.
Hamburger85 schrieb:
Der AG darf aber nicht den Mitarbeiter zwingen diese auf seinem privaten Handy zu installieren und auch außerhalb der Dienstzeit zu nutzen.
Also bereits eine schwere Situation. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch keine direkte Verpflichtung, das ein Mitarbeiter sich konsequent an die "Hygienevorschriften" halten muss.
Ja, in der Tat eine schwere Situation. Was aber macht ein Arbeitgeber, wenn er nun den Arbeitnehmer aufgrund von dessen freiwilliger Entscheidung nicht mehr produktiv einsetzen kann? Ein Arbeitnehmer könnte sich ja nun auch freiwillig entscheiden, dass er aufgrund der Pandemie nur noch Mietwagen nutzt, die zuvor extra in seinem Beisein nochmal desinfiziert werden, obwohl die Reiserichtlinie die Nutzung der Bahn vorsieht. Kann er machen, aber was macht man dann wegen der höheren Kosten? In einer Zeit in der die Umsätze eh rückläufig sind? Vom Gehalt abziehen?
Was ich damit sagen will: Es ist nunmal eine Ausnahmesitution. Und in der sollten alle Seiten versuchen bestmöglich damit umzugehen, auch wenn es erstmal keine direkten Regelungen dafür gibt.
Der Kompromiss könnte dann eben sein: Es wird ein Mietwagen gebucht (Kompaktklasse), Desinfektionsmittel wird gestellt zum selber desinfizieren (um den Preis nicht noch höher zu treiben) und im Gegenzug wird die App installiert und auch genutzt, um Kunden zu beruhigen damit die weiter Umsatz generieren und nicht-reisende Mitarbeiter zu schützen.
Hayda Ministral schrieb:
Was er meines Erachtens nicht darf ist das Verhalten seiner Gäste kontrollieren. Denn dies, die anlasslose Kontrolle, wäre ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte seiner Gäste. Das ist äquivalent zu den Taschenkontrollen in Kaufhäusern und wurde schon bis ins Detail beleuchtet.
Ich würde es eher mit Supermärkten vergleichen, die ihre Kunden bitten die Taschen am Eingang einzuschließen und gar nicht in den Markt hinein zu nehmen. Kommt ein Kunde dem nicht nach, darf er den Markt nicht betreten.
Alles in allem eben eine schwierige Fragestellung. Die Freiwilligkeit zu betonen ist ja toll, aber irgendwann ist es keine echte Freiwilligkeit mehr, weil es soziale oder arbeitsrechtliche Implikationen gibt, auf die es noch keine Antworten gibt.
Wird spannend zu sehen, wie die Antworten dann aussehen. Da sollte jedes Unternehmen, aber auch jeder Arbeitnehmer, heutzutage eine gewisse Kompromissbereitschaft signalisieren und es nicht eskalieren lassen.