Bundesurlaubsgesetz und so. Sollte jeder Arbeitnehmen kennen, insbesondere seine Rechte daraus. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 24 Tage Erholungsurlaub (6 Arbeitstage/Woche).DekWizArt schrieb:Was für ein Recht auf Urlaub? Wer sagt denn das es ein Recht auf Urlaub, insbesonders Auslandsurlaub gibt?
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Coronavirus - welche Bedeutung hat das Thema für Euch?
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MrMorgan
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stummerwinter schrieb:Umgekehrt ist der Staat aber auch verpflichtet, sich um die Gesundheit der Bürger zu kümmern.
Dh Abwägung persönlicher Eingriff (Impfung) gegen Gesundheit aller (Pandemie):
Das kann ich soweit nachvollziehen und ist verständlich, aber gerade dein obig verlinktes Zitat beinhaltet ja schon den Verweis auf das Infektionsschutzgesetz.
Sprich, um Artikel 2 GG "auszuhebeln" als Schutz des Individuums würde es eigentlich ein Gesetz in Form einer allgemeinen Impfpflicht benötigen (Basis Infektionsschutzgesetz zum Schutz der Bevölkerung). Da es dieses aktuell nicht gibt empfinde ich Artikel 2(2) des GG also "stärker"...
Nochmal, das soll keine Argumentation pro / contra Impfung sein, mir geht's hier rein um die rechtliche Sicht der aktuell beschlossenen Maßnahmen.
Junde junge junge... Es geht ums verreisen! (Urlaub).deekey777 schrieb:Bundesurlaubsgesetz und so. Sollte jeder Arbeitnehmen kennen...
Schredderr
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Kann man, wenn man es denn so interpretieren möchte, eventuell aus dem Infektionsschutzgesetz herleiten.MrMorgan schrieb:Also wo ist bitte das Gesetz, um Menschen welche sich gegen eine Impfung entscheiden (aus welchem Grund auch immer) praktisch dazu zu zwingen indem man Ihnen sonst den Zutritt zum öffentlichen und sozialen Leben erschwert oder nicht ermöglicht??
Dort sind immerhin die Verbote und Maßnahmen verankert, während zudem gilt:
Die Maßnahmen können also für geimpfte Personen aufgehoben werden, während sie für nicht geimpfte weiterhin Bestand haben.Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung für Personen, bei denen von
einer Immunisierung gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives
Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können, Erleich-
terungen oder Ausnahmen von Geboten und Verbo-
ten nach dem fünften Abschnitt dieses Gesetzes
oder von aufgrund der Vorschriften im fünften Ab-
schnitt dieses Gesetzes erlassenen Geboten und
Verboten zu regeln. Rechtsverordnungen der Bun-
desregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung
von Bundestag und Bundesrat.“
stummerwinter
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Das ist aber ja nichts neues, vor dem Infektionsschutzgesetz gab es schon das Bundesseuchengesetz...MrMorgan schrieb:Sprich, um Artikel 2 GG "auszuhebeln" als Schutz des Individuums würde es eigentlich ein Gesetz in Form einer allgemeinen Impfpflicht benötigen (Basis Infektionsschutzgesetz zum Schutz der Bevölkerung). Da es dieses aktuell nicht gibt empfinde ich Artikel 2(2) des GG also "stärker"...
Letztendlich entscheiden das aber die Gerichte, welches Gesetzt "stärker" ist...ein Effekt davon war ja, dass das Infektionsschutzgesetzt genauer spezifiziert wurde, vorher war es deutlich schwammiger...
Tante Edit: es ist ja nicht so, dass das alles was neues ist, wenn man sich nur mal die Liste der meldepflichtigen Krankheiten anschaut:
Quelle
(1) Namentlich ist zu melden: 1.
der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die folgenden Krankheiten: a)
Botulismus,
b)
Cholera,
c)
Diphtherie,
d)
humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen,
e)
akute Virushepatitis,
f)
enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS),
g)
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,
h)
Keuchhusten,
i)
Masern,
j)
Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis,
k)
Milzbrand,
l)
Mumps,
m)
Pest,
n)
Poliomyelitis,
o)
Röteln einschließlich Rötelnembryopathie,
p)
Tollwut,
q)
Typhus abdominalis oder Paratyphus,
r)
Windpocken,
s)
zoonotische Influenza,
t)
Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),
1a.
die Erkrankung und der Tod in Bezug auf folgende Krankheiten: a)
behandlungsbedürftige Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,
b)
Clostridioides-difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf; ein klinisch schwerer Verlauf liegt vor, wenn aa)
der Erkrankte zur Behandlung einer ambulant erworbenen Clostridioides-difficile-Infektion in eine medizinische Einrichtung aufgenommen wird,
bb)
der Erkrankte zur Behandlung der Clostridioides-difficile-Infektion oder ihrer Komplikationen auf eine Intensivstation verlegt wird,
cc)
ein chirurgischer Eingriff, zum Beispiel Kolektomie, auf Grund eines Megakolons, einer Perforation oder einer refraktären Kolitis erfolgt oder
dd)
der Erkrankte innerhalb von 30 Tagen nach der Feststellung der Clostridioides-difficile-Infektion verstirbt und die Infektion als direkte Todesursache oder als zum Tode beitragende Erkrankung gewertet wurde,
Zuletzt bearbeitet:
Magellan
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In den wird doch auch nicht eingegriffen. In dem Artikel steht aber nicht dass du andere infzieren darfst wie du willst - auch die anderen haben Rechte.MrMorgan schrieb:empfinde ich Artikel 2(2) des GG also "stärker"
Huskypower
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Es ist doch ganz einfach, die eigene Freiheit hört da auf, wo man andere Leute dadurch gefährdet. Wenn sich jemand bewusst nicht impfen lassen will, entscheidet er sich eben auch bewusst bzw. müsste ihm bewusst sein, gegen die Freiheiten, die geimpfte haben (sollen/werden). Da muss man jetzt nicht auf Heulsuse machen. Steht einfach dazu freie Wahl zu haben und zu nutzen, mit aller Konsequenz natürlich.
Was kommt man immer mit Gesetze? Komisch, bei eigenen Einschränkungen ist der Ruf danach laut. Und wer immer meint, hier in diesem Land deswegen zu leiden, kann gerne ins Ausland wechseln. Ich empfehle irgendwo in Sibirien. Fernab jeglicher Zivilisation und ärztlicher Versorgung, oder Nordkorea. Aber psst, nicht gegen die Regierung öffentlich Schimpfen...
Was kommt man immer mit Gesetze? Komisch, bei eigenen Einschränkungen ist der Ruf danach laut. Und wer immer meint, hier in diesem Land deswegen zu leiden, kann gerne ins Ausland wechseln. Ich empfehle irgendwo in Sibirien. Fernab jeglicher Zivilisation und ärztlicher Versorgung, oder Nordkorea. Aber psst, nicht gegen die Regierung öffentlich Schimpfen...
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dich jetzt impfen lassen oder nicht?NasterX21 schrieb:Alles klar, danke! Ab diesem Punkt hat jegliche Diskussion sich für mich, mit dir, erledigt.
Ergänzung ()
Da stand doch "Recht auf Urlaub", oder?NasterX21 schrieb:Junde junge junge... Es geht ums verreisen! (Urlaub).
Und es steht nicht im Gesetz, dass jemand seinen Erholungsurlaub auf Deutschland beschränken darf. Junge, Junge...
Ergänzung ()
Steht eigentlich im § 223 StGB, ob man es darf oder nicht.Magellan schrieb:In den wird doch auch nicht eingegriffen. In dem Artikel steht aber nicht dass du andere infzieren darfst wie du willst - auch die anderen haben Rechte.
DekWizArt
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deekey777 schrieb:Bundesurlaubsgesetz und so. Sollte jeder Arbeitnehmen kennen, insbesondere seine Rechte daraus. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 24 Tage Erholungsurlaub (6 Arbeitstage/Woche).
Es ging um das Recht zu verreisen in seinem Urlaub.
Urlaub und Urlaub sind zwei paar Schuhe.deekey777 schrieb:Da stand doch "Recht auf Urlaub", oder?
Lies den Kontext!!
Es geht ums verreisen. Dafür gibt es also ein Recht?
Was ist mit den Millionen von Leuten, die dafür einfach kein Geld haben? Dürfen die wegen des von dir eingebrachten Rechts 24 Urlaubstage im Jahr zu haben, kostenfrei "Urlaub machen"? 🤦♂️
Magellan
Fleet Admiral
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Ich bin kein Jurist aber ich denke im Art. 2 steht nicht umsonst direkt vor (2) auch ein (1) in dem es heißt "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt"deekey777 schrieb:Steht eigentlich im § 223 StGB, ob man es darf oder nicht.
Und das Recht auf körperliche Unversehrtheit haben nunmal alle anderen auch, insofern ist das nach meinem Empfinden bereits an Ort und Stelle geregelt.
stummerwinter
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Um das mal in einen sehr einfachen Rahmen zu packen, ich nehme die offiziellen Zahlen als Basis, ganz simpel:stummerwinter schrieb:Umgekehrt ist der Staat aber auch verpflichtet, sich um die Gesundheit der Bürger zu kümmern.
Dh Abwägung persönlicher Eingriff (Impfung) gegen Gesundheit aller (Pandemie):
Quelle
Abwägung: das Wohl des einzelnen gegen das Wohl vieler
Das Recht des einzelnen gegen Impfung: etwa 50 Tote nachweislich durch Impfung vs. ~ 50 Mio geimpfte
Das Recht der Gesamtheit: etwa 92.000 Tote bei etwa 3,8 Mio infizierten / geschätzt 10 Mio incl. Dunkelziffer
Also quasi 1 ppm vs. 9200 ppm bei Berücksichtigung der Dunkelziffer
MrMorgan
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mag sein aber die Zahlen spielen nüchtern betrachtet vermutlich keine Rolle bei der Bewertung dieses bestimmten Sachverhalts.stummerwinter schrieb:Um das mal in einen sehr einfachen Rahmen zu packen, ich nehme die offiziellen Zahlen als Basis, ganz simpel:
Das Recht des einzelnen gegen Impfung: etwa 50 Tote nachweislich durch Impfung vs. ~ 50 Mio geimpfte
Das Recht der Gesamtheit: etwa 92.000 Tote bei etwa 3,8 Mio infizierten / geschätzt 10 Mio incl. Dunkelziffer
Also quasi 1 ppm vs. 9200 ppm bei Berücksichtigung der Dunkelziffer
Es war ja von Anfang an unstrittig das die Sterblichkeitsrate durch Corona höher ist als durch Impffolgen.
downforze
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Wenn eine gewisse Planbarkeit herrscht, ist das alles vertretbar. Ich verzichte ganz sicher nicht schon wieder auf den Urlaub wegen dieser Unwegsamkeiten.NasterX21 schrieb:Ich sehe absolut kein Problem, wenn man sich für sein persönliches Vergnügen an gewisse Vorgaben/Regeln halten muss.
Keine Lust darauf? Dann verzichte auf dein privates Vergnügen. Dich zwingt niemand 'Urlaub zu machen'.
Was dieser Unsinn mit "dich zwingt niemand" beitragen soll, k.A.
Kinder zu klein. Das ist noch keine Option.snickii schrieb:Flieg doch los... ich bin gerade das dritte mal im Ausland während Corona. Ich brauch den Urlaub.
Ab und zu ist es mal angebracht sein Geld zu nutzen. Meine Anspruchshaltung bestimme ich noch selbst und nicht du. Wenn du mit deinem einfachen Leben auf Balkonien zufrieden bist, sei es dir gegönnt. Mir reicht das nicht.DekWizArt schrieb:Die Anspruchshaltung vielleicht ein Stückchen weiter herunter fahren. Das kommt so armseelig rüber.. so gesteuert.
Die Situation mit Corona ist nicht so kritisch, dass mich ein weiteres Jahr im Eigenheim einbunkern müsste.
Wie bereits gesagt, es gibt genug Leute die aus ganz anderen Gründen auf einen Urlaub verzichten müssen.downforze schrieb:Ich verzichte ganz sicher nicht schon wieder auf den Urlaub wegen dieser Unwegsamkeiten.
Das ist dein Luxus. Du machst da Urlaub wo andere arbeiten. Die wollen im Zweifel sich auch nur absichern, dafür halt eben einen negativen Test sehen. Du bist nicht dazu gezwungen in den Urlaub zu fliegen.
Was ist daran falsch?
downforze
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Immer diese Beispiele, dass es in anderen Ländern ja noch viel schlechter sei. Hörst du auch mit dem Essen auf, wenn durch Afrika mal wieder die Heuschrecken jagen?Huskypower schrieb:Und wer immer meint, hier in diesem Land deswegen zu leiden, kann gerne ins Ausland wechseln. Ich empfehle irgendwo in Sibirien. Fernab jeglicher Zivilisation und ärztlicher Versorgung, oder Nordkorea. Aber psst, nicht gegen die Regierung öffentlich Schimpfen...
Wir haben einen Status quo und den wollen wir erhalten. Das ist nichts verwerfliches.
OdinHades
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Ich war noch nie so dankbar wie heute, überall arbeiten zu können. So konnte ich die Hauptsaison prima meiden. Da war dieses Jahr eh alles so dermaßen überfüllt, das hätte ich mir nicht mal vor Corona antun wollen.
Gleichwohl werde ich niemanden dafür verurteilen, Urlaub machen zu wollen. Solange man sich da an bestehende Regeln hält, passt das schon und die Leute brauchen halt auch ihre Erholung. Manche bekommen die zu Hause zur Genüge, ich hab da auch keine großen Ansprüche. Allerdings hab ich in meiner Kindheit auch nie Urlaub gemacht. Wer da anders aufwächst und daran gewöhnt ist, für den ist es halt ne andere Nummer, darauf verzichten zu müssen. Andere besuchen im Urlaub halt Angehörige hier und dort, für die ist es auch mehr als einfach nur mal so just for fun durch die Weltgeschichte zu gondeln.
Ist, wie eigentlich immer, keine so einfache Sache. Aber ja, wenn sich jemand für eine Reise entscheidet, würde ich zumindest den Anstand einer Impfung oder allermindestens regelmäßige Tests erwarten. Bonuspunkte gibt's für freiwillige Quarantäne nach der Rückkehr.
Gleichwohl werde ich niemanden dafür verurteilen, Urlaub machen zu wollen. Solange man sich da an bestehende Regeln hält, passt das schon und die Leute brauchen halt auch ihre Erholung. Manche bekommen die zu Hause zur Genüge, ich hab da auch keine großen Ansprüche. Allerdings hab ich in meiner Kindheit auch nie Urlaub gemacht. Wer da anders aufwächst und daran gewöhnt ist, für den ist es halt ne andere Nummer, darauf verzichten zu müssen. Andere besuchen im Urlaub halt Angehörige hier und dort, für die ist es auch mehr als einfach nur mal so just for fun durch die Weltgeschichte zu gondeln.
Ist, wie eigentlich immer, keine so einfache Sache. Aber ja, wenn sich jemand für eine Reise entscheidet, würde ich zumindest den Anstand einer Impfung oder allermindestens regelmäßige Tests erwarten. Bonuspunkte gibt's für freiwillige Quarantäne nach der Rückkehr.
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downforze schrieb:Immer diese Beispiele, dass es in anderen Ländern ja noch viel schlechter sei. Hörst du auch mit dem Essen auf, wenn durch Afrika mal wieder die Heuschrecken jagen?
Wir haben einen Status quo und den wollen wir erhalten. Das ist nichts verwerfliches.
Ich denke nicht das er andere Länder meinte.
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