Jongleur666 schrieb:
Was dann keine Rolle mehr spielt. Siehe Dänemark, England und andere Länder mit hoher Immunisierungsquote. Man hat den endemischen Zustand erreicht, was das Ziel der gesamten Übung ist. Es braucht keine Maßnahmen mehr, das Virus zirkuliert in einer grundimmunisierten Bevölkerung.
Vor einer Endemie kommt erst mal die Pandemie. In Dänemark ist es ein Versuch und die Inzidenz ist nun höher als in Deutschland trotz höherer Impfquote. Zudem hat Deutschland mehr "Durchsatz" durch seine geographische Lage. Es braucht also nach wie vor unterstützende Maßnahmen.
Erkekjetter schrieb:
Korrekt, daher liegst du auch falsch, was müssig ist zu erklären, denn in BGB §110 steht das sogar wortwörltich so drin
Den richtigen Paragraphen hast du, nur verstanden offensichtlich nicht.
Dieser besagt, dass nicht voll geschäftsfähige Personen mit - ihnen zur Verfügung gestelltem - Geld nach Erlaubnis des Vormundes (Kauf)Verträge schließen dürfen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Lebensmittel gekauft werden. Wenn ein Kind im Monat Betrag X für Lebensmittel zur
freien Verfügung gestellt bekommt, darf es das Geld
zu diesem Zwecke einsetzen. Das bedeutet nicht, dass der kleine Kevin mit 50€ Taschengeld einen Posche kaufen darf, jedoch sind Lebensmittelkäufe ohne jeglichen Zweifel "im Rahmen".
Die rechtliche Gültigkeit der Verträge richtet sich allein nach dem
Verhältnis Geld vs. Preis. Wenn der kleine Kevin als Sohn reicher Eltern im Monat 2000€ bekommt, könnte er sich ohne Einschränkungen eine NV 3080 kaufen, wenn der Vertrag nicht mehr schwebend unwirksam ist (§ 108 BGB).
Bis gestern wusstest du noch nicht mal von der Altersgrenze, geschweige denn dem Taschengeldparagraphen und heute bist du zum Juristen mutiert.
PS: Hier noch mal explizit für dich:
"§ 110 BGB nennt jedoch keine bestimmte Zahlen und ist demnach sehr allgemein gehalten.
Er besagt also nicht, in welchem Alter wie viel Geld der jeweilige Jugendliche ausgeben darf." juraforum.de