Erkekjetter schrieb:
Und euch beiden dann wohl, dass der MArktinhaber eben auch Rechte hat. Unter anderem zu entscheiden, wen er gern in seinem Geschäft hat. und wenn er sich entscheidet, das er 2G durchsetzen will, dann darf er das nicht, weil wer anderes sich entschieden hat, sich nicht impfen zu lassen? Weshalb ist das Recht des Letzteren höher zu bewerten als das Recht des ersteren?
Rechte sind immer ein Ausgleich zwischen zwei oder mehreren Parteien. Du hast nicht die komplette Verfügungsgewalt, nur weil du Besitzer oder Eigentümer bist (siehe z.B. auch Mietverhältnis, wo der Vermieter nicht einfach in "seine" Wohnung eindringen darf).
Hier werden nun Rechte massiv einseitig verschoben. Die Rechte von Supermärkten waren schon jeher höher durch die Macht der Hausrechts. Der komplette Ausschluss ist eine Einschränkung von Grundrechten und darf nur dann erfolgen, wenn sie verhältnismäßig ist. Ob das so ist, wird irgendwann die Justiz entscheiden müssen - meines Erachtens nicht.
Ich möchte hier noch mal betonen, dass wir in einem Sozialstaat leben und auch die Unwilligen/Ungeimpften daran teilhaben.
Bei der Umsetzung von 2G in Supermärkten bezieht sich die Hessische Staatskanzlei auf einen
Beschluss der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, wonach gleiches Recht für alle gilt. Also jeder dürfe von der 2G-Regelung Gebrauch machen (Grundsatz der Gleichbehandlung).
Magellan schrieb:
@downforze Also mit "pandemische Phase vorbei" meine ich "ab da wirds endemisch" und ich gehe davon aus dass wir den Zuständ spätestens dann haben wenn nahezu 100% entweder geimpft oder infiziert wurden.
Das wird wohl davon abhängen, ob die pandemische Phase vor dem Nachlassen der Impfung (wohl 1 Jahr) beendet ist. Sie senkt ja auch die Infektionsrate:
"Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.
In der Summe ist das Risiko einer Virusübertragung vermindert." RKI