Coronavirus - welche Bedeutung hat das Thema für Euch?

Wirst du dich impfen lassen und welcher Impfstoff wäre dir am liebsten? (2 Stimmen)

  • Nein

    Stimmen: 174 22,6%
  • Ja (Biontech & Pfizer)

    Stimmen: 236 30,6%
  • Ja (Astra Zeneca)

    Stimmen: 10 1,3%
  • Ja (Sputnik V)

    Stimmen: 7 0,9%
  • Ja (Moderna)

    Stimmen: 48 6,2%
  • Ja (Johnson & Johnson)

    Stimmen: 20 2,6%
  • Ja (Impfstoff egal)

    Stimmen: 111 14,4%
  • Anderes (Antwort im Thread)

    Stimmen: 12 1,6%
  • 1. Impfung erfolgt

    Stimmen: 97 12,6%
  • 2. Impfung erfolgt

    Stimmen: 321 41,6%
  • 3. Impfung erfolgt

    Stimmen: 28 3,6%

  • Umfrageteilnehmer
    771
Status
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und noch an @ddd123 : warum gibt die BRD ~ 2 Mrd (und mehr) für Impfstoffe aus und reduziert freiwillig die Wirtschaftsleistung temporär um < 10 % und gibt Milliarden für Kurzarbeit aus? Gerade eine so wirtschaftsnahe Regierung wie aktuell...

Und watum machen das quasi mehr oder weniger alle Regierungen weltweiit? Aus Spass an der Freude?
 
Khaotik schrieb:
Selbst gesetz dem Fall, dem wäre so: Was will man mit der These denn jetzt aussagen? Das Corona harmlos ist und die, die dran gestroben wären, ohnehin 4 Wochen später an XY gestorben wären?

Ich glaube man vergisst da immer wieder, dass wir keine massive Übersterblichkeit WEGEN der Maßnahmen hatten. Nicht, weil Corona so harmlos ist.

Genau das ist die entscheidende Frage: Haben wir keine Übersterblichkeit WEGEN der Massnahmen oder weil Corona zwar nicht harmlos aber auch kein Killervirus ist?

Ich kann das nicht wirklich beantworten - und ich behaupte: Niemand kann das.

Wir sind doch inzwischen in einer Situation in der es heisst "die Inzidenzen sinken - also haben die Massnahmen gewirkt" und genauso "die Inzidenzen steigen - aber ohne die Massnahmen wäre es noch schlimmer".

Wie wollte man denn eine These wie "die Massnahmen haben im Grunde keinen Effekt" denn noch belegen oder widerlegen?

Was die Politik im Moment macht kann völlig richtig sein - oder auch völlig falsch: Nur "evidenzbasiert" ist daran nichts.
Ergänzung ()

stummerwinter schrieb:
und noch an @ddd123 : warum gibt die BRD ~ 2 Mrd (und mehr) für Impfstoffe aus und reduziert freiwillig die Wirtschaftsleistung temporär um < 10 % und gibt Milliarden für Kurzarbeit aus? Gerade eine so wirtschaftsnahe Regierung wie aktuell...

Und watum machen das quasi mehr oder weniger alle Regierungen weltweiit? Aus Spass an der Freude?

Kurz gesagt: Die Clowns die bei uns Regierung spielen tun alles um nicht zugeben zu müssen einen Fehler begangen zu haben.

Das nennt man Pfadabhängigkeit in der Politk und das hat man schon in vielen "Krisen" bewundern dürfen...
 
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stummerwinter schrieb:
Und watum machen das quasi mehr oder weniger alle Regierungen weltweiit? Aus Spass an der Freude?

Na weil es keine Übersterblichkeit gibt, Bill Gates seinen Chip aber unters Volk bringen muss. Ist doch klar wie Kloßbrühe.

ddd123 schrieb:

Niemand hat je behauptet, dass Corona ein Killervirus ist. Auch, dass die Risikogruppen gefährdeter als "Normals" sind und blablabla...

Immer und immer wieder das Gleiche nur gegen andere Nicknamen. Aber immerhin haben alle eins gemeinsam. Es gibt nur Leben oder Sterben, alles dazwischen ist egal, man ist ja noch am Leben...
 
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Welche Fehler haben die gemacht?

Haben alle Regierungen diese Fehler gemacht?

@FrankenDoM: antworte nicht Du immer auf meine Fragen... ;)
 
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ddd123 schrieb:
Fehlende Haftung der Impfstoffhersteller - Fakt.
Fehlender Übersterblichkeit - Fakt.
Beides falsch. Ich empfehle das Blättern in diesem Thread, obwohl hier auf viel Blödsinn steht.

Da ich wenig Zeit habe mache ich es kurz:

Fehlende Haftung der Impfstoffhersteller: Die Hersteller haften weiterhin nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Arzneimittelgesetz und auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Erleidet man einen Impfschaden stellt man seine Ansprüche gegenüber dem Staat auch weiterhin gegenüber dem Hersteller. Also wie bei allen anderen Impfstoffen auch. Der Unterschied zu den Covid-Impfstoffen ist lediglich, dass die Staaten einspringen und die finanzielle Entschädigung durch den Hersteller übernehmen sollte dieser dazu verurteilt werden.
Im Endeffekt ändert diese Klausel in den Verträgen also gar nichts für den Betroffenen, der Ablauf bleibt der gleiche. Lediglich woher das Geld letzten Endes kommt ist anders.
Davon abgesehen haften die Hersteller auch weiterhin selbst komplett wenn der Schaden auf rechtswidrige Handlungen des Herstellers zurückzuführen ist.

Fehlender Übersterblichkeit: Das geben sogar strukturbereinigte Zahlen her. Zudem einfach mal den Blick in Länder ohne oder mit weicheren Maßnahmen (und gutem Gesundheitssystem) richten. Auch das Präventionsparadox beachten.
 
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mykoma schrieb:
Und damit beweist du, daß du den Bericht entweder nicht gelesen hast oder bewusst Fakten verdrehst, denn darin steht das genaue Gegenteil von dem, was du behauptest.

Du pickst die einzelne Aspekte heraus und baust darauf deine Argumentation auf, obwohl der Bericht der englischen Fachleute explizit andere Rückschlüsse zieht.
Das sind die typischen Taschenspielertricks. Schon vorher ist er darauf hingewiesen, dass es eine Erläuterung zu der Tabelle gibt. Aber das passt nicht in sein Konzept.

Es muss doch auffallen, dass in seiner absichtlichen Fehlinterpretation nichts stimmt: Wie kann es sein, dass die Geimpften aus seiner Sicht für das Virus empfänglicher sind, aber deutlich weniger schwer erkranken oder versterben?
Ergänzung ()

DekWizArt schrieb:
Ist der Artikel jetzt hinter der Einwilligung zum Tracking oder hinter der Paywall?
 
ddd123 schrieb:
Worum es geht (und was wir sehen) ist dass politische Entscheider alles - absolut alles - tun werden um einmal getroffene Entscheidungen zu verteidigen.




Das steht so bei Correktiv, was für mich keine vertrauenswürdige Quelle ist.
Kannst Du eine andere Quelle für Deine Behauptung anführen?

Erst stellt du eine Behauptung auf und ziehst dann zurück und relativierst?

Und noch mal: Warum sollten quasi alle Regierungen mehr oder weniger Deiner Ansicht nach den gleichen Fehler oder Entscheidungen treffen?

Schau ins Infektionsschutzgesetz, reicht das als Quelle?

Oder hast Du eine Quelle, die belegt, dass es nicht so ist?
 
Zitier mal.

Oder ich frag' vielleicht mal so: Warum haben sich denn die Hersteller einen Haftungsausschluss in die Verträge schreiben lassen? Weil sie wussten dass das rechtsunwirksam ist sie also blöd sind?
 
Mit knapp 34.000 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages hat das Robert Koch-Institut für Deutschland einen neuen Höchstwert registriert. Noch ist aber nicht klar, welche Rolle der Feiertag Allerheiligen beim Anstieg spielt.

Unklar ist bislang allerdings, inwiefern der Feiertag Allerheiligen am Montag in fünf Bundesländern eine Rolle bei der Entwicklung der Zahlen spielte.
Falsche Fragestellung. Unklar ist, wie viele sich am letzten Spieltag in 2G/3G-Stadien infiziert haben, die paar Tage später Symptome zeigten und sich deswegen testen ließen.

Oder doch nicht? Denn am 18. Dezember letzten Jahres hatten wir keine Zuschauer in Stadien, keine 2G/3G-Veranstaltungen, keine Gastronomie, keine Beherbung für private Reisen, Beschränkungen für private Treffen etc.
---
So oder so: Man sieht, wie wichtig die Meldung der Zahlen und die 7-Tage-Inzidenz sind. Natürlich wird - absichtlich oder unabsichtlich - versucht, den neuen Höchstwert zu relativieren, es könnten ja Nachmeldungen sein, weil der Montag ein Feiertag war. Spielt das eine Rolle?
 
Zuletzt bearbeitet:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)​

§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe​


(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1.
von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
1a.
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde,
2.
auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
3.
gesetzlich vorgeschrieben war oder
4.
auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Satz 1 Nr. 4 gilt nur für Personen, die zum Zwecke der Wiedereinreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft wurden und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet haben oder nur vorübergehend aus beruflichen Gründen oder zum Zwecke der Ausbildung aufgegeben haben, sowie deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten die in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Personen.
(2) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer als Deutscher außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden durch eine Impfung erlitten hat, zu der er auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, bei einem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Die Versorgung wird nur gewährt, wenn der Geschädigte 1.
nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft werden konnte,
2.
von einem Arzt geimpft worden ist und
3.
zur Zeit der Impfung in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten gelebt hat, der sich zur Zeit der Impfung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht nur vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehalten hat.
(3) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden erlitten hat infolge einer Pockenimpfung auf Grund des Impfgesetzes oder infolge einer Pockenimpfung, die in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten, in der Deutschen Demokratischen Republik oder in Berlin (Ost) gesetzlich vorgeschrieben oder auf Grund eines Gesetzes angeordnet worden ist oder war, soweit nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften Entschädigung gewährt wird. Ansprüche nach Satz 1 kann nur geltend machen, wer 1.
als Deutscher bis zum 8. Mai 1945,
2.
als Berechtigter nach den §§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes oder des § 1 des Flüchtlingshilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
3.
als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers im Sinne des § 7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder
4.
im Wege der Familienzusammenführung gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung
seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes genommen hat oder nimmt.
(4) Die Hinterbliebenen eines Geschädigten im Sinne der Absätze 1 bis 3 erhalten auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 40, 40a und 41 des Bundesversorgungsgesetzes, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt; dieser Anspruch ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt. Satz 2 gilt entsprechend, wenn ein Partner in der Zeit zwischen dem 1. November 1994 und dem 23. Juni 2006 an den Schädigungsfolgen verstorben ist.
(5) Als Impfschaden im Sinne des § 2 Nr. 11 gelten auch die Folgen einer gesundheitlichen Schädigung, die durch einen Unfall unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Buchstabe e oder f oder des § 8a des Bundesversorgungsgesetzes herbeigeführt worden sind. Einem Impfschaden im Sinne des Satzes 1 steht die Beschädigung eines am Körper getragenen Hilfsmittels, einer Brille, von Kontaktlinsen oder von Zahnersatz infolge eines Impfschadens im Sinne des Absatzes 1 oder eines Unfalls im Sinne des Satzes 1 gleich.
(6) Im Rahmen der Versorgung nach Absatz 1 bis 5 finden die Vorschriften des zweiten Kapitels des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch über den Schutz der Sozialdaten Anwendung.

Und AMG (nein, die der Tuner):

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)​

§ 84 Gefährdungshaftung​


(1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn 1.
das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder
2.
der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
(2) Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist. Die Eignung im Einzelfall beurteilt sich nach der Zusammensetzung und der Dosierung des angewendeten Arzneimittels, nach der Art und Dauer seiner bestimmungsgemäßen Anwendung, nach dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schadenseintritt, nach dem Schadensbild und dem gesundheitlichen Zustand des Geschädigten im Zeitpunkt der Anwendung sowie allen sonstigen Gegebenheiten, die im Einzelfall für oder gegen die Schadensverursachung sprechen. Die Vermutung gilt nicht, wenn ein anderer Umstand nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den Schaden zu verursachen. Ein anderer Umstand liegt nicht in der Anwendung weiterer Arzneimittel, die nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet sind, den Schaden zu verursachen, es sei denn, dass wegen der Anwendung dieser Arzneimittel Ansprüche nach dieser Vorschrift aus anderen Gründen als der fehlenden Ursächlichkeit für den Schaden nicht gegeben sind.
(3) Die Ersatzpflicht des pharmazeutischen Unternehmers nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 ist ausgeschlossen, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass die schädlichen Wirkungen des Arzneimittels ihre Ursache nicht im Bereich der Entwicklung und Herstellung haben.

Hat @Schredderr oben auch ausgeführt...#

@ddd123 : Und nun bitte Deine Quellen die belegen, dass dem nicht so ist...
 
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https://www.tagesschau.de/newsticke...fuenf-Prozent-mehr-Todesfaelle-durch-Pandemie

In Deutschland hat es im vergangenen Jahr wegen der Pandemie fast fünf Prozent mehr Todesfälle gegeben. Insgesamt starben 985.572 Menschen, das waren 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Vier Prozent aller Todesfälle gingen direkt auf Covid-19 zurück - bei 39.758 Menschen war dies die ausschlaggebende Todesursache. Nicht enthalten sind jene Fälle, bei denen Corona auf dem Totenschein als Begleiterkrankung dokumentiert wurde.


Insgesamt bleiben Herzkreislauferkrankungen mit 34 Prozent die häufigste Todesursache. 338.001 Menschen starben im Jahr 2020 daran. An einem Herzinfarkt starben insgesamt 44.529 Menschen. Zweithäufigste Todesursache waren die Krebserkrankungen.

Damit es keine Missverständnisse gibt, die einige gern hätten: Es wird gezählt, was auf dem Totenschein steht.
 
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zu 1: wird nicht mehr, Hospitalisierung wird berücksichtigt

zu 2: erreichen einer Impfquote von > 85 % - die nach Modellrechnungen eine Ausbreitung soweit verlangsamt, dass die beherschbar ist

zu 3: weil dieser Virus (wie alle anderen) mutiert

zu 4: was ist die Alternative? Welche Versprechungen wurden nicht gehalten?

zu 5: es gibt keine Herdenimmunität, das wurde vll zu Anfang, aber mittlerweile nicht mehr kommuniziert

zu letzten Punkt: die Coronaleugner und Querdenker spalten das Land mit falschen Informationen und Halbwahrheiten

Wo sollen die Risiken von zukünftigen Nebenwirkungen her kommen? Kannst Du das bitte erklären?

Tante Edit, und auch an Dich die Frage:

und noch an @ddd123 : warum gibt die BRD ~ 2 Mrd (und mehr) für Impfstoffe aus und reduziert freiwillig die Wirtschaftsleistung temporär um < 10 % und gibt Milliarden für Kurzarbeit aus? Gerade eine so wirtschaftsnahe Regierung wie aktuell...

Und warum machen das quasi mehr oder weniger alle Regierungen weltweiit? Aus Spass an der Freude?

Und was wird da:

Da sind an anderen infektiösen Krankheiten wie anderen Viren, Bakterien, Keimen, etc. wohl deutlich mehr verstorben.

Zumindest bei einem Teil (Viren), was wird empfohlen?

Ich komm nicht drauf, hilf mir...

impfkalender.png
 
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deekey777 schrieb:
Damit es keine Missverständnisse gibt, die einige gern hätten: Es wird gezählt, was auf dem Totenschein steht.
Entsprechen die in Summe ~96k Corona Toten denn auch den Fällen bei denen Corona als ursächlich vermerkt wurde?


NedFlanders schrieb:
Die Frage die sich mir stellt ist, weshalb man sein gesundes Kind überhaupt gegen Corona impfen lässt. Kinder sind nach wie vor nicht besonders gefährdet oder haben schwere Verläufe, dem gegenüber stehen Nebenwirkungen, dessen Langzeitfolgen niemand abschätzen kann.
Die Frage die sich mir stellt, ist warum diese verzerrte Einschätzung mit zweierlei Maß für Corona- und Impffolgen so verbreitet ist?
Auf der einen Seite stilisierst du irgendwelche ominösen Langzeitfolgen - die medizinisch klar widerlegt sind - zu einer großen Gefahr hoch und auf der anderen Seite werden die absolut bekannten Gefahren von Covid völlig beiseite gewischt weil es ja nur "wenige" trifft (was immernoch um Größenordnungen mehr sind als wir ernsthafte Nebenwirkungen bei der Impfung haben).

Wären meine Kinder Ü12 dann wären sie längst geimpft - alle Zahlen belegen, selbst bei Kindern, dass die Impfung ein deutlich geringeres Risiko als die Erkrankung darstellt, und die Infektion ist Stand jetzt nur eine Frage der Zeit. Selbst in der Ü5 Gruppe gewinnt die Risikoabwägung wohl die Impfung.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Erkekjetter schrieb:
Zukünftige nebenwirkungen gibt es nicht, da diese längst aufgefallen wären.
Deswegen hast Du ja vor noch ein par Seiten den Bericht der Immunologin geliked, der davon spricht:

"Bei der Impfung gibt es keine „Spätnebenwirkungen“, die 5 Jahre nach der Impfung plötzlich auftreten"

Mir war garnicht bewusst, dass wir die Impfstoffe schon 5 Jahre verimpfen. Da scheinst Du aber mehr zu wissen...
 
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.Sentinel. schrieb:
Mir war garnicht bewusst, dass wir die Impfstoffe schon 5 Jahre verimpfen. Da scheinst Du aber mehr zu wissen...
Wir kennen die Inhaltsstoffe sowie in der Wirkung ähnliche Impfstoffe und wir wissen mit absoluter Sicherheit dass nichts davon im Körper verbleibt oder in irgend einer Form spätfolgen haben könnte.

Gleichzeitig wissen wir dass Covid so ziemlich alle Gefäße und Organe betreffen kann und zu diversen Langzeitfolgen führen kann - wie lange und wie schwer genau wird sich noch zeigen.
 
Magellan schrieb:
die medizinisch klar widerlegt sind
Das ist falsch.
Es ist ein Konsens unter anerkannten Medizinieren erreicht worden, dass der Eintritt solcher Spätfolgen, höchst unwahrscheinlich ist.
Und es ist auch wichtig, dass so zu schreiben.
 
Es gilt für alle impfstoffe. Egal ob vektor, totimpfstoff oder mrna. Für alle! Kapier das endlich! Und mrna impfstoffe sind seit 20 jahren klinisch am menschen getestet. Warum sollte, nach hunderten impfstoffen, ausgerechnet der covidimpfstoff wine ausnahme machen? Vorallem wenn nachweislich von dem impfstoff nichts im körper verbleibt nach wenigen tagen. Was soll da denn langzeitfolgen auslösen? Die immunbotschaft die übermittelt wurde? Das ist die selbe, die weitergegeben wird, wenn die person sich angesteckt hätte. Wäre dass das problem, wäre jeder infizierte ebenso betroffen.

Langsam geht mit diese Verweigerung von logik und fakten richtig gegen den strich. Man will ernstgenommen werden und mitdiskutieren, verweigert aber jede wissenschaftlich belegten fakt und interpretiert diese dann auch noch böswillig um in der Hoffnung auf was? Das die anderen es nicht merken?

Zumal die 5 jahre in dem zitat eine völlig fiktives beispiel waren. Auch nach einem oder einem halben jahr kann maan zuverlässig nachweisen, dass keine impfdolgen aufgetreten sind, da zu diesem Zeitpunkt alles restlos abgebaut wurde, was durch die impfung verabreicht wurde. Und klinisch am Menschen verimpft wird der biontech impfstoff seit deutlich über einem jahr…
 
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