CPU zurückgeben? Möglich?

CrazyTiger

Cadet 3rd Year
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Feb. 2005
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58
Hallo,

ich habe mir einen E6300 bestellt und eingebaut.
Ich habe jetzt allerdings erfahren, dass Intel ab nächsten Monat die Preise senken wird.
Kann ich meinen Prozessor wieder zurückgeben, was meint ihr.
Kann das ein Problem sein, wenn ich den schon eingebaut hatte.

Danke für Eure Hilfe
 
ist das dein ernst??
 
Ähm, ist heute schon der 1. April, oder was?:freak:
 
Eigentlich find ich es richtig scheiße... Aber naja, es kommt drauf an wie lange du ihn bereits hast und wo du ihn gekauft hast. (Fernabsatzgeschäft?)
 
Ich möchte mir dann lieber einen E6600 holen!
Habe den erst seit Freitag, wurde bei einem Online Händler bestellt.
 
ausserdem wird der E6300 nur um ca. 10€ gesenkt. nur die grossen modelle bekommen eine ordentliche preissenkung

die frage ist aber echt.... :freak:
 
Normalerweise haste doch 14-Tage Rückgaberecht wenn du online bestellt hast :rolleyes:
 
Da will aber einer kräftig sparen;)
Mit welchem Grund hast du denn gedacht die CPU zurückzugeben? Sagst du zum Verkäufer: "Hier nimm wieder zurück! Ich hol mir den Prozzessor in nem Monat wieder. Dann hast du verlust gemacht!"
Wenn jetzt wirklich etwas an der CPU kaputt wäre dann kannst du sie natürlich zurückgeben. Aber unter deinem Vorwand wird das nichts.
Hast du sie im Tray oder als Boxed gekauft?

/edit: Achso, online bestellt haste sie?! Dann hast du 14 Tage Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen, wenn ich mich recht entsinne).
 
Skippy0711 schrieb:
Normalerweise haste doch 14-Tage Rückgaberecht wenn du online bestellt hast :rolleyes:

aber wohl kaum wenn er ihn schon verbaut hat.(WLP,WLP-Päds)
 
Skippy0711 schrieb:
Normalerweise haste doch 14-Tage Rückgaberecht wenn du online bestellt hast :rolleyes:

So ist es, obwohl dein Vorgehen etwas assi ist... :evillol:

@Potter:
Man kann 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückgeben !
 
Eben, da muss ich Skippy0711 aber mal völlig beipflichten. So weit hergeholt ist die Frage doch gar nicht. Du solltest dir nur nen vernünftigen Grund einfallen lassen, warum du den Proz nicht brauchen kannst. Bin leider kein Paragraphenauswendigkenner und weiß daher nicht, ob 'gefällt mir nicht mehr' reicht.

edit: na da haben wir's ja - ohne Angabe von Gründen ;)
 
ich habe einen Tray gekauft.
Normalerweise habe ich das Recht innerhalb der ersten 14 Tage die Ware
ohne Grund zurück zu senden.
 
Du hast ein 14 tägiges Rückgaberecht, allerdings wirst du wohl kaum den vollen Kaufpreis zurückbekommen.

Wenn er boxed war 100% nicht, da dir der Händler dann eine Nutzungsgebühr berechnen wird (es ist vom Shop zu Shop unterschiedlich wieviel das ist, 25% war das höchste was ich bis jetzt gesehen hab). Nachzuweisen ist das ganz einfach, es reicht die Verpackungssiegel aufzubrechen.

Wie das bei einer "tray" CPU aussieht kann ich dir nicht genau sagen ...
 
wenn man die CPU ausbaut, kann man das sehen, dass der bereits
eingebaut war?
Ich werde Ihn einfach zurück senden und sehen was passiert!
 
dann würde ich die oberfläche aufjedenfall wieder gründlich von der wlp befreien ohne dabei spuren zu hinterlassen! alles wieder so verpacken wie es war und keinen grund an geben.
ich persönlich finde das ego zwar nen bisschen arschig aber wenn du dir dann nen besseres modell kaufen möchtest durchaus noch okay alswenn du nur sagst ich hol mir den in 4 wochen nochmal um dann 10€ sparen zu können... bin mir nur nicht sicher ob der dan auch wieder portofrei zurück geschickt werden kann sollte man villeicht vorher abklärenun nen brief bei legen in dem einfach steht das du innerhalb der 2 wochen von deinem rückgabe recht gebrauch machen möchtest!^^
mfg Jonas
 
Ich zitiere Mindfactory. Ein Beilagezettel nach einem Onlinekauf läßt verlauten:

WICHTIGE INFO!

Sollten Sie von ihrem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen wollen, können Sie nur dann vollen Wertersatz erhalten, wenn Sie alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Artikel also nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen dürfen.

Bei einer Verschlechterung, z.B. durch Beschädigung der Verpackung, behalten wir uns vor, Abzüge vorzunehmen.
_______________________________________________


Noch Fragen? Abgesehen davon, dass dein Vorhaben unlauter und sinnlos ist (um 20€ zu sparen), wirst du Wertersatz abgezogen bekommen.
 
schreib doch einfach dem Händler eine nette Mail dazu, dass er in deinem alten Notebook nicht erkannt wird. Optisch sollte man natürlich nix sehen sonst wird er ihn wohl so evtl nicht zurücknehmen.
 
Nunja, wenn du ihn im Tray gekauft hast-bau ihn wieder aus. Vorsichtig die WMP abwischen (Tempo) und so tun als hätte er nur so rumgelegen. Ernsthaft! Guck, dass der Prozzi wieder wie beim Kauf aussah und probier es einfach....
 
Eine Rückgabe ist grundsätzlich möglich. Jedoch kann es sein, dass dir der Händler die "Abnutzung" in Rechnung stellt. Bei anderen Geräten ist das einfacher z.b. Monitor. Aber bei ner CPU hast du ja die Paste, die du wahrscheinlich nicht ganz rückstandsfrei wegbekommen wirst. Wenn du wirklich den zurückgeben willst und dir in ein paar Wochen später den gleichen für ein paar Euro weniger holen willst, dann kommste mit den Portokosten aufs gleiche raus.
 
ich möchte mir keinen E6300 mehr kaufen.
Das würde sich echt nicht lohnen.
Es wir dann ein E6600 werden.

Was können die mir denn so als Abnutzung berechnen?
 
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