CPU zurückgeben? Möglich?

@ Proz
Zwickl-Pain hats genauer rausgezogen und da siehst du das es so ist!
ich weiß jetzt nicht was dir bei mir nicht passt, ist fast das selbe! und auch im Laden hast du ein 14 Tage Rückgabe recht, frag doch mal nach z.B. bei MM oder Saturn oder auch andere größere Elektrogeschäfte!
 
Zwickl-Pain schrieb:
Irgendwie macht das ganze keinen Spaß wenn man was posted und kurz darauf sagt jemand wieder was anderes...

@sir_radon:
Klick mich und schau dir mal §312 d Abs.1 und § 312 f an...

Mindfactory muss sich daran halten, basta...


sorry für doppelpost!

das gesetz kann ich diesem umfang nicht mehr greifen, weil er die Ware benutzt hat. der händler hat nicht die möglichkeit zu sehen ob die CPU beispielsweise übertaktet worden ist.
an einer CPU kann man also nicht einfach feststellen in welchem zustand sie sich wirklich befindet. bei waren wie auto (km stand) oder einige elektroteile kann man die abnutzung sofort erkennen..auch ein test ist relativ einfach (strom rein...).

will damit nur sagen, das CPU´s ein wirklich schwieriger fall ist.
bevor jetzt wieder einige aufschreien, ich kann es natürlich nicht 100pro versichern. (wie wahrscheinlich die meisten hier)

gruß


EDIT: @kartoffelxxx:

gibts nicht und fertig.
 
Hmm, mit welcher Grundlage poolzero?

Ich posts auch gerne mal hier rein:

BGB §357 Abs. 3:

Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Solltest du für deine Meinung ne Rechtsgrundlage haben, wäre ich dir sehr dankbar wenn du sie postest, schreib morgen nämlich noch eine BGB-Arbeit *g*


____
Edit:

und auch im Laden hast du ein 14 Tage Rückgabe recht, frag doch mal nach z.B. bei MM oder Saturn oder auch andere größere Elektrogeschäfte!

Du hast rechtlich keinen Anspruch auf ein Rückgaberecht... Ausnahmen wie das Fernabsatzgesetz gibts...
Kulanz, alles was du von Läden bekommst ist Kulanz...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich schreibe hier mal die Passagen aus der AGB des Händlers.

7. Rücksendungen
Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Eine Rücksendung soll frei erfolgen.
Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sollen die mit der Sendung übersandten Retourenaufkleber für eine Rücksendung verwendet werden. Bei Verwendung dieser Retourenaufkleber entstehen dem Verbraucher keine Kosten.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, und wird seitens des Verkäufers eine Nacherfüllung (Reparatur oder Nacherfüllung) vorgenommen, soll der Käufer die Originalbelege für die erforderlichen entstandenen Rücksendekosten an die Abteilung Buchhaltung des Verkäufers übersenden. Rücksendekosten sind bis zur Höhe der Kosten eines Standardpaketes der DHL (Deutsche Post Euro Express) als erforderlich anzusehen.

12. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
 
Zwickl-Pain schrieb:
Klick mich und schau dir mal §312 d Abs.1 und § 312 f an...
Du solltest nicht einzelne Paragraphen oder Absätze herauspicken, weil sie gerade passen, das Widerrufsrecht wird von Rechtsfolgen begleitet, die einen Wertersatz begrünen können.

greetings, Keita
 
AGB und Gesetze sind ja auch 2 völlig verschiedene Dinge. Wenn ich die AGB des Händlers akzeptiere (und das mache ich mit dem Kauf), steht das natürlich über der gesetzlichen Regelung. Die greift dann, wenn nichts anderes vereinbart ist.
 
habe ja oben schon geschrieben das ichfür meine eigene aussage die hand ins feuer legen würde.
habe auch keine lust passende paragraphen zu suchen, habe gerade freizeit, dennoch wünsche ich dir für deine morgige klausur viel glück. meine letzte WPR (wirtschaftsprivatrecht) klausur liegt 2semester zurück - 1,3 - juhu ;)
 
k0m4 schrieb:
AGB und Gesetze sind ja auch 2 völlig verschiedene Dinge. Wenn ich die AGB des Händlers akzeptiere (und das mache ich mit dem Kauf), steht das natürlich über der gesetzlichen Regelung. Die greift dann, wenn nichts anderes vereinbart ist.

sorry für doppelpost!

nee, stimmt nicht ganz. oft werden in einigen absätzen der AGB´s die gesetzlichen regelungen
missachtet. das darf nicht sein. daher stehen die gesetzlichen regelungen immer über den AGB`S , die ja auch im BGB eine "norm" finden.
 
Da geb ich dir vollkommen Recht, @poolzero. Natürlich dürfen AGB auch nicht gegen Gesetze verstoßen. Damit sind sie dann nichtig.

<edit>
Wenn sie aber gültig sind, stehen sie über der gesetzlichen Regelung.

Beispiel Gerichtsstand:

Wenn in §XY steht, Gerichtsstand ist der Ort des Käufers, in den AGB jedoch vereinbart ist (beide Seiten sind damit einverstanden, AGB wurden anerkannt), daß der Gerichtsstand der Ort des Verkäufers ist, dann ist der Gerichtsstand der Ort des Verkäufers.

Oder man hat mir in meiner Ausbildung (Groß- und Außenhandelskaufmann) damals was falsches beigebracht.

Aber es ist schon wahr, daß AGB oft anfechtbar sind, weil sie in irgendeiner Form nicht gesetzeskonform sind. Da braucht man dann nur nen guten Anwalt. ;)
</edit>
 
Zuletzt bearbeitet:
solange AGB`S nicht gegen geltenes recht verstoßen stehen diese über die gesetzliche regelung!


EDIT:
oder einfacher, direkt den umtausch über fernabsatzgesetz versuchen.
 
@Topic: Du könntest die CPU zurückgeben, ja. Du machst damit vom Widerrufsrecht (§312d BGB) Gebrauch und kannst innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Der Händler ist berechtigt eine "Nutzungspauschale" abzuziehen (§357 III BGB). Damit hat sich Dein Anliegen mit Sicherheit schon erledigt, da der Wertverlust so hoch ist, dass Dein geplanter Tausch gegen der 6600er wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Wenn Du dem Händler vorgaukelst, dass Du die CPU nicht benutzt hast, machst Du Dich wegen Betrugs strafbar (§ 263 StGB -> bis zu fünf Jahre Knast).

@Kartoffel: Alder, lern mal lesen! Von dem, was Du da schreibst, ist nahezu alles (Punkte 1-4) kompletter Blödsinn. Selbst wenn man nur Wikipedia und Google benutzen würde, käme man da schon drauf, dass das alles Quatsch ist.

@Zwickl: Lehrmeinung ist, dass die Versandkosten für die Lieferung der Käufer zu tragen hat. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt.

@Poolzero: Zur "Grauzone im FAG (das es seit 2002 nicht mehr gibt und im §312d, 355, 356 BGB aufgegangen ist): Solange die Ware zur Rücksendung geeignet ist, kann man sie auch zurückschicken. Da die CPU (insbesondere Box-Versionen) einen Wertverlust erleiden, ist der Unternehmer nach §356 III BGB berechtigt dies dem Kunden zu berechnen.

MfG
Eyebecks
 
@Keita:
Warum, für diesen Fall reichen die beiden...Gut §357 Abs. 3 Satz 2 BGB aber darauf sollte er stoßen wenn er meinen vorhergehenden Post gelesen hätte... :P

@Kom4:
Es darf nicht zu ungunsten des Käufers von der Regelung abgewichen werden (§312f BGB)

@Eyebecks:
Jup, die 40 € haben sich sogar schon bis ins BGB durchgesetzt.
 
Wenn es immer so einafch mit den Gesetzen wäre, bräuchte man keine Gerichte oder Anwälte. Es steht zwar im BGB, HGB etc. alles "schwarz auf weiß", aber Ausnahmen gibt es zum Glück immer. Habe vor 2 Wochen bei einem Händler vor Ort ein MaBo gekauft, eingebaut und wollte es nach 4 Tagen umtauschen. Hat der Händler nicht gemacht, habe mich 5 Minuten geärgert, rausgegangen und komme nicht mehr wieder. Da ich wegen so einer Kleinigkeit keinen Stress machen wollte, habe ich das MaBo bei Ebay reingestellt und für 5 Euro weniger wieder losgeworden. Händler vor Ort hat einen guten Kunden weniger und ich habe nur 5 Euro Verlust gemacht, gibt schlimmeres.
Sidnrw
 
Eybecks schrieb:
@Topic: Du könntest die CPU zurückgeben, ja. Du machst damit vom Widerrufsrecht (§312d BGB) Gebrauch und kannst innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Der Händler ist berechtigt eine "Nutzungspauschale" abzuziehen (§357 III BGB). Damit hat sich Dein Anliegen mit Sicherheit schon erledigt, da der Wertverlust so hoch ist, dass Dein geplanter Tausch gegen der 6600er wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Wenn Du dem Händler vorgaukelst, dass Du die CPU nicht benutzt hast, machst Du Dich wegen Betrugs strafbar (§ 263 StGB -> bis zu fünf Jahre Knast).

@Kartoffel: Alder, lern mal lesen! Von dem, was Du da schreibst, ist nahezu alles (Punkte 1-4) kompletter Blödsinn. Selbst wenn man nur Wikipedia und Google benutzen würde, käme man da schon drauf, dass das alles Quatsch ist.

@Zwickl: Lehrmeinung ist, dass die Versandkosten für die Lieferung der Käufer zu tragen hat. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt.

@Poolzero: Zur "Grauzone im FAG (das es seit 2002 nicht mehr gibt und im §312d, 355, 356 BGB aufgegangen ist): Solange die Ware zur Rücksendung geeignet ist, kann man sie auch zurückschicken. Da die CPU (insbesondere Box-Versionen) einen Wertverlust erleiden, ist der Unternehmer nach §356 III BGB berechtigt dies dem Kunden zu berechnen.

MfG
Eyebecks



jap, klare worte.

hatte ja noch erwähnt das ich nicht mehr 100pro weis.
 
Ja gefällt nicht reicht, arbeite als Nebenjob im Pc-Laden, is aber mega asi sowas zu machen
 
Graf-Porno schrieb:
Ja gefällt nicht reicht, arbeite als Nebenjob im Pc-Laden, is aber mega asi sowas zu machen


wenn das ein kaufvertrag im herkömmlichen sinne ist, dann ist das reine kulanz.
naja, aber langsam können wir das thema sein lassen.
wurde ja jetzt ausgibig diskutiert.
 
CrazyTiger schrieb:
Hallo,

ich habe mir einen E6300 bestellt und eingebaut.
Ich habe jetzt allerdings erfahren, dass Intel ab nächsten Monat die Preise senken wird.
Kann ich meinen Prozessor wieder zurückgeben, was meint ihr.
Kann das ein Problem sein, wenn ich den schon eingebaut hatte.

Danke für Eure Hilfe

Also in Deutschland hast du ja 14 Tage Rückgabe Recht oder? Jedoch muss es in Original Zustand sein.
In der Schweiz wäre dies auf gar keinen Fall möglich, was ich auch gut finde.
 
ja, wenns OVP ist, kann man das zurückgeben, was ich aber nicht asi finde.
denk mal an all die weihnachtsgeschenke, die man doppelt hat, oder die einem gar nicht gefallen. und das geschäft hat ja auch kein verlust, da die das zeug wieder als neuware verkaufen dürfen und machen, da das packet schließlich nicht geöffnet wurde.
asi ist das nicht
 
lass ihn doch einfach drinne
ich könnte leute echt was ausreißen, die sich was kaufen und dann nach ein paar tage."och ne will ich nicht mehr, geht zurück"
überlegst du auch bevor du dir was kaufst???
 
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