ICEKALT
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2005
- Beiträge
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Je nachdem wie gut du das Ding polierst
Ich kann leider nicht aus Erfahrung sprechen, aber du solltest mal die AGBs des Händlers lesen. Ich hab das hier bei einem gefunden: "Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen."
Ich kann leider nicht aus Erfahrung sprechen, aber du solltest mal die AGBs des Händlers lesen. Ich hab das hier bei einem gefunden: "Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen."