CPU zurückgeben? Möglich?

Je nachdem wie gut du das Ding polierst :lol:
Ich kann leider nicht aus Erfahrung sprechen, aber du solltest mal die AGBs des Händlers lesen. Ich hab das hier bei einem gefunden: "Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen." :freak:
 
Angenommen du hast 170 bezahlt bekommst du ca. 150€ zurück. Das ist eine Einschätzung von mir, die ich anhand einer Rückgabe von mir bei Mindfactory mache. Damals hatte ich allerdings echte Probleme.

Willst du dir für 20€ den Streß geben? Bzw. dann noch so lange ohne Cpu rumgurken? Freu dich an der ohnehin hohen Leistung und takte ihn auf 2800 Mhz (7x400 Mhz), wenn du weist, wie man sowas macht.

Achja, und falls du Nachnahmegebühren hattest, die an die Post gingen: Die 2 € sind auch weg und beim nächsten Kauf wieder fällig.
 
Ehm du kaufst dir den Prozessor, baust ihn ein, und 2 Tage später meinst du der Kauf lohnt sich nicht mehr? Sorry, aber dafür habe ich absolut kein Verständnis.

Das 14-tägige Rückgaberecht gibt es um die Nachteile beim Onlinekauf (Kunde sieht das Produkt nur auf dem Foto) auszugleichen. Und nicht, damit du munter einbauen kannst und nach 14 Tagen einfach zurück schickst.

Ob es Sinn macht oder nicht ist deine Sache, aber ich finde das verdammt unfair dem Händler gegenüber. Schließlich bekommt der gebrauchte Ware, die er dann mit Abschlag verkaufen muss.

Und deine "Abnutzung" hast du bereits durch die Inbetriebnahme der CPU erreicht.

Wenn dir soviel dran liegt, dann schreibe dem Händler eine Mail dass dir die CPU nach dem Einbau nicht zusagt und warte auf die Antwort.

edit:

@pcmeister: Aber sonst gehts noch?
 
bisschen dreist was du vorhast, oder? wenn das alle machen würden... kein wunder das die versandkosten so hoch sind!
was machst, wenn du deinen proz zurückgeschickt hast und dir nen neuen bestellt hast und, oh wunder, es gibt wieder nen besseren proz für fast das gleiche geld? wieder zurückschicken und nen neuen bestellen?
was das denn für ne sauerei?
 
wenn wir schon dabei sind:

wie sieeht es eigentlich mit dem 14-tage-rückgaberecht in geschäften aus, also wenn nicht übers inet bestellt?

und
kann mir bitte jdm den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erläutern.

Danke

€: ich möchte übrigens nix zurückgeben oder so. ^^ist nur aus neugiere. xD bei mir läuft alles noch normal @default settings xD

MfG Highy
 
Wenns mit dem zurückgebn klappt kannst ja einen E6420 holen, dann mit 4MB Cache, wird dann so 180 kosten oder eben einen E6600, einen Test zu den Neuen gibts schons http://www.xbitlabs.com/articles/cpu/display/core2duo-e6420.html und es gibt schon ordentlich mehr Performance! Am Besten machste einen auf dumm und sagst die CPU wurd vom Mobo net erkannt und du weißt net wie man ein Bios Update macht oder sowas in der Art.
 
An alle die hier schreiben, dass das unfair und assi..... ist.

Habt ihr noch nie etwas umgetauscht oder zurückgegeben?

Das kann mir keiner erzählen, dass er noch nie von einem
14 Tage Rückgaberecht gebrauch gemacht hat.
 
Keine Ahnung warum sich alle so aufregen. Er hat klipp und klar das Recht den Kaufvertrag zu widerrufen. Also kann er das auch machen.

Zum Thema Rückerstattung:
Da sind die Onlinehändler immer schnell mit Abzügen wegen Abnutzung. Das ist aber in den meisten Fällen nicht rechtens. Denn ich habe sehr wohl das Recht, den Prozessor auf Funktion (aber auch nicht mehr, kein Übertakten!) zu testen. Und falls er im nicht funktioniert (z.B. Mainboard nicht kompatibel, etc.) oder nicht zusagt, dann habe ich das Recht ihn wieder zurück zu geben und den vollen Kaufpreis zu erhalten.

Rechtlich ist es in diesem Fall sowie egal, was in den AGB steht. Denn das Fernabsatzgesetz ist hier maßgebend und geht vor.

Was aber nicht vom Fernabsatzgesetz gedeckt ist, ist das häufige Spiel, dass sich Leute 20 CPU bestellen und dann testen welche am höchsten zu takten geht. Und die anderen 19 werden dann zurück geschickt und Geld zurück verlangt.

MfG Tuem
 
Sicherlich haben das schon welche hier gemacht aber wohl aus anderen Gründen und dir sagt ja schließlich nicht das Produkt ansich nicht zu sondern das es bald was besseres geben wird.

Und ehrlich gesagt finde ich solch ein Verhalten gegenüber dem Verkäufer auch nicht korrekt vorallem da andere diesen Preis der immer mit einkalkuliert wird ausgleichen müssen.
 
Die 14 Tage Rückgaberecht beziehen sich darauf, dass man die Möglichkeit hat die Ware zuhause zu begutachten, wie man es im Laden tuen würde. Bei einer CPU ist das schlichtweg uninteressant. Oder habt ihr im Laden schonmal die CPUs angeschaut und dann gesagt "och ja die nehm ich weil sie gut aussieht". Ich denke nicht dass er die Ware zurücknimmt. Jeder der OC betreiben will würde sich dann von allen shops CPUs schicken lassen und dann ausprobieren welcher am besten geht und dann die anderen wieder zurückschicken. Also ne so eine unverschämtheit hab ich ja noch nie gehört.
 
Also, ich hab mich genaustens informiert!
1.Geld für Abnutzung zu verlangen ist nicht rechtens!
2.Jeder Käufer besitzt die Möglichkeit die gekaufte Ware innerhalb 14 Tage zum vollen
Kaufpreis zurückzugeben ohne Angabe von Gründen.
3.Auch im Laden hat man das Recht seine Ware innerhalb 14 Tage zurückzugeben ohne
Angabe von Gründen
4.Verkäufer besitzen die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Käufer, eine Gutschrift zu erteilen oder den Betrag bar auszuzahlen.

Ich hoffe das hilft euch ein wenig weiter, aber ich finde es scheisse wenn Leute aus solchen Gründen ihr Zeug zurückgeben.
1. hat der Händler Einbußen das mich ja nicht wirklich stört weil die verkaufen das Zeug als unbenutzt und neu.
2. bekomm ich dann eine gebrauchte Cpu obwohl ich eine Neue gekauft habe.
3. es ist ja in ordnung wenn man eine Cpu zurück gibt weil man mit der Leistung nicht zufrieden ist, aber weil sie nächsten Monat günstiger wird, ist ne frechheit!!! :freak: :mad: :freak: :mad: :kotz: :mad: :mad:

greetz leon
 
Man man...
Also nach §357 Abs. 3 Satz 2 BGB gibt es keinen Wertminderungsersatz solange du lediglich geprüft hast ob das Teil geht (hast du ;-) )
Nach §357 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt der Verkäufer Risiko und Kosten des Widerruf (außer der Wahrenwert liegt unter 40 € dann greift Satz 3).
Einzig und alleine ist es im Moment fraglich ob du die Versandkosten des Kaufes zurückerstattet bekommst. Zu dem Thema laufen zur Zeit einige Rechtsstreite.

Alle Angaben ohne Gewähr und als Gefälligkeit ;-) *g*

Lg.
Chris

p.s.: überlegs dir aber trotzdem ob du es wirklich machen möchstest, ist schon unfair...

______

Edit:

kartoffelxxx schrieb:
3.Auch im Laden hat man das Recht seine Ware innerhalb 14 Tage zurückzugeben ohne
Angabe von Gründen

*kratz* Wo hast du das denn her? Wäre mir ziemlich neu, Kaufvertrag ist Kaufvertrag
 
Zuletzt bearbeitet:
"Abschabungen an den Pins" würde ich mal sagen, man erkennt, wenn die dinger eingebaut waren ;) aber wenn du sagst, dein Manibaord oder so erkennt den nicht, nehmen die den denke ich ohne probs zurück, hab bei alternate nen board zurückgeschickt, weil nach meiner handhabung netmehr ging, haben se mir nen gutschein geschickt. UNd ich glaub auch nciht, das die es bockt, wenn du 2 wochen später nen e6600 kaufst ;)
 
kartoffelxxx schrieb:
Also, ich hab mich genaustens informiert!
1.Geld für Abnutzung zu verlangen ist nicht rechtens!
2.Jeder Käufer besitzt die Möglichkeit die gekaufte Ware innerhalb 14 Tage zum vollen
Kaufpreis zurückzugeben ohne Angabe von Gründen.
3.Auch im Laden hat man das Recht seine Ware innerhalb 14 Tage zurückzugeben ohne
Angabe von Gründen
4.Verkäufer besitzen die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Käufer, eine Gutschrift zu erteilen oder den Betrag bar auszuzahlen.

Ich hoffe das hilft euch ein wenig weiter, aber ich finde es scheisse wenn Leute aus solchen Gründen ihr Zeug zurückgeben.
1. hat der Händler Einbußen das mich ja nicht wirklich stört weil die verkaufen das Zeug als unbenutzt und neu.
2. bekomm ich dann eine gebrauchte Cpu obwohl ich eine Neue gekauft habe.
3. es ist ja in ordnung wenn man eine Cpu zurück gibt weil man mit der Leistung nicht zufrieden ist, aber weil sie nächsten Monat günstiger wird, ist ne frechheit!!! :freak: :mad: :freak: :mad: :kotz: :mad: :mad:

greetz leon


na dann informier dich mal noch besser, für 1 und 2 les einfach mal das geschrieben und zu 3, gibt es nicht, wenn da was zurück genommen wird ist das kulanz vom händler.

bye
 
Jeder "gute" Händler nimmt das Teil ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zurück. Da ich mindfactory definitiv nicht dazu zähle, wirst du evtl. "Scherereien" bekommen. Ansonsten ist der Umtausch voll ok - auch moralisch!
 
Irgendwie macht das ganze keinen Spaß wenn man was posted und kurz darauf sagt jemand wieder was anderes...

@sir_radon:
Klick mich und schau dir mal §312 d Abs.1 und § 312 f an...

Mindfactory muss sich daran halten, basta...
 
Proz schrieb:
na dann informier dich mal noch besser, für 1 und 2 les einfach mal das geschrieben und zu 3, gibt es nicht, wenn da was zurück genommen wird ist das kulanz vom händler.

bye

so siehts aus...am besten richtig informieren. im geschäft gibts kein umtauschrecht (existiert auch nicht im gesetz- fernabsatz ist was anderes). wenn du umtauschen kannst ist das reine kulanz.

CPU`S sind meines wissens grauzone bzgl. des fernabsatzgesetz. es besteht ja die gefahr das du beim ausbau nicht aufgepasst hast und die CPU einen haarriss mit sich zieht. aber dafür würde ich jetzt nicht 100pro meine hand ins feuer legen ;)

EDIT: und wertminderung darf der händler bei benutzung veranschlagen. er darf die ware auch nicht wieder als "neuware" weiterverkaufen.
 
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