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Micha45
Gast
Ich habe mir den Gesetzestext im neuen Meldegesetz nun ein paar Mal intensiv durchgelesen und bin dabei auf das gestoßen, was ich mir schon gedacht habe.
Hier wird wieder einmal ein Wind um eine Sache gemacht, die, wenn man sich damit richtig befassen würde, ganz andere Ergebnisse bringt.
Hier wird die ganze Zeit vom "Datenverkauf" durch öffentliche Ämter geredet.
Ich kann in dem Gesetzentwurf nicht eine einzige Passage erkennen, die auch nur andeutungsweise auf solche "Datenverkäufe" hinweist.
Hier einmal ein Auszug aus dem Gesetz, der genau das beschreibt, worum es hierbei eigentlich geht:
Es geht also zusammengefasst nur um den einheitlichen und erleichterten Bezug von Daten durch öffentliche Stellen.
Öffentliche Stellen sind Behörden wie z.B. Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft usw.
Es ist also lediglich eine Zentralisierung des Meldewesens, das von den Ländern zum Bund übergehen soll.
Nicht mehr und nicht weniger.
Hier wird wieder einmal ein Wind um eine Sache gemacht, die, wenn man sich damit richtig befassen würde, ganz andere Ergebnisse bringt.
Hier wird die ganze Zeit vom "Datenverkauf" durch öffentliche Ämter geredet.
Ich kann in dem Gesetzentwurf nicht eine einzige Passage erkennen, die auch nur andeutungsweise auf solche "Datenverkäufe" hinweist.
Hier einmal ein Auszug aus dem Gesetz, der genau das beschreibt, worum es hierbei eigentlich geht:
Mit der durch das Gesetz angestrebten Rechtseinheit im Meldewesen
werden erstmals bundesweit und unmittelbar geltende Vorschriften für die Bürgerinnen
und Bürger sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden
geschaffen. Das auch durch die Vorgaben des MRRG nicht gänzlich zu verhindernde
Auseinanderlaufen des Melderechts wird künftig kein Hindernis mehr sein für ein
modernes Meldewesen, das sich mit den Jahren zum „informationellen Rückgrat“ aller
Verwaltungsbereiche entwickelt hat und sich schon deshalb als Vorreiter für eine effiziente
Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien versteht. Ein
weiterer Schwerpunkt der mit diesem Gesetz angestrebten Fortentwicklung des
Meldewesens knüpft an die Funktion des Meldewesens als zentraler Dienstleister für die
Bereitstellung von Daten vor allem für den öffentlichen Bereich an. Durch Schaffung der
rechtlichen Voraussetzungen für den verbesserten Zugang von öffentlichen Stellen zu
bestehenden Meldedatenbeständen können Meldedaten noch effizienter zur Erledigung
öffentlicher Aufgaben herangezogen werden. Zentrale Registerstrukturen auf
Landesebene in 13 Ländern bieten einen besonders guten Ansatz für Online-Zugänge. In
den übrigen Ländern muss dafür zumindest vorerst bei den kommunalen Melderegistern
angesetzt werden.
Es geht also zusammengefasst nur um den einheitlichen und erleichterten Bezug von Daten durch öffentliche Stellen.
Öffentliche Stellen sind Behörden wie z.B. Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft usw.
Es ist also lediglich eine Zentralisierung des Meldewesens, das von den Ländern zum Bund übergehen soll.
Nicht mehr und nicht weniger.
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