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News Denuvo 5.6: Kopierschutz in Metro Exodus bereits umgangen

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hotzenplot schrieb:
ich wiederhole mich :

nenne mir den § der das Downloaden und das private umgehen eines Kopierschutz mit Gefängnis ahndet

ich will nicht ein Zitat von einer privaten Seite, ich möchte das lesen was das Gesetz genau vorschreibt

zB sowas wie § 108b UrhG, nur das blöde ist da steht " wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht"

da du ja mehr Ahnung hast, wirst du mir doch den § nennen können

Ganz ehrlich, ich mache hier Fullquote, da dein ganzer Kommentar ein Beweis ist das du hier nur versuchst zu verarschen oder dich dumm zu stellen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man das angeblich alles nicht weiß , wenn man sogar den § 108 und anderes zitiert und darüber spricht, nur dumm halt dass das der Paragraph für gewerblichen Verkauf ist und ich bin mir 100% sicher, du weist das und willst hier nur verarschen eine auf die andere Tour.


Hier mal konkret die bei deinem Fall anwendbaren Paragraphen:

§ 106 sowie § 95a UrhG

Ersteres wegen dem Download, zweiteres umgehen Kopierschutz.
Hierbei ist zu erwähnen, dass was du gesagt hast sogar noch schlimmer ist, da du eben nicht nur einen illegalen Downloads tätigst und das Strafmaß noch höher ausfallen kann. Schon beim Download stehen bis zu 3 Jahre Haft.

Nicht in der Lage das selbst raus zu suchen? Du hast selbst von dem Paragraphen gesprochen, komisch... auf einmal kennst du den nicht mehr!?
Und als nächstes willst mir noch ein Märchen dazu erzählen? Da steht alles eindeutig drin, wenn man geistig in der Lage ist den Inhalt zu verstehen.

Und ah ja, meine Quelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
 
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ZeroZerp schrieb:
Das ändert nichts daran, dass wenn Du eine Software nutzt, die nicht lizenziert ist, du einen geldwerten Vorteil für Dich in Anspruch nimmst aber dem Urheber seinen rechtmäßig zustehenden Anteil durch Deine Nutzung vorenthältst.

das wiederum ändert nichts daran, dass die urheber sich das geld unberechtigterweise (leermedienvergütung etc.) von anderen holen.
 
Aufwachen schrieb:
§ 106 sowie § 95a UrhG
Ersteres wegen dem Download, zweiteres umgehen Kopierschutz.

Lies dir die Paragraphen nochmal durch. §106 betrifft die Verbreitung, nicht den Download von geschütztem Material. $ 95 betrifft das Umgehen von Schutzmaßnahmen, was z.B. den Ersteller eines Kekses betrifft, nicht den Benutzer.

Genau aus diesem Grund wird in Deutschland - und soweit ich weiß im Rest der EU auch - nicht gegen Downloader vorgegangen, sondern nur gegen Uploader und anderweitig verbreitende Personen. edit Und das auch nur, wenn sie daraus einen finanziellen oder anderweitigen Nutzen ziehen.
 
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Es wird aber echt mal zeit, dass auch die leecher verfolgt werden. Sollte doch nicht so schwer sein
 
Ansichtssache. Eine moralische Frage. Daraus jetzt aber abzuleiten, dass das Herunterladen von "Raubkopien" eine Straftat wäre, ist bestenfalls abenteuerlich.
 
chardy schrieb:
Lies dir die Paragraphen nochmal durch. §106 betrifft die Verbreitung, nicht den Download von geschütztem Material.

Download ist eine Vervielfältigung, wie es konkret benannt wird.

chardy schrieb:
$ 95 betrifft das Umgehen von Schutzmaßnahmen, was z.B. den Ersteller eines Kekses betrifft, nicht den Benutzer.

Du musst nicht selbst der Ersteller des Cracks sein, wenn du den Kopierschutz aushebelst (egal wie) ist das genauso strafbar.

chardy schrieb:
Genau aus diesem Grund wird in Deutschland - und soweit ich weiß im Rest der EU auch - nicht gegen Downloader vorgegangen, sondern nur gegen Uploader und anderweitig verbreitende Personen.

So wie du denkst wundert mich das nicht, aber das ist ein Irrtum. Die Judikative kann das gar nicht gezielt gegen alle Privatleute vorgehen, daher wird es nicht gemacht. Es werden die großen Fische versucht raus zu holen, was aber auch selten passiert. Du bringst da aber alles durcheinander und das heißt nicht das man als Privatanwender es trotzdem machen darf, sorry weder das illegale Downloaden, noch das umgehen des Kopierschutzes ist für eine Privatperson legal, außer du hast eine Originalversion und machst eine Privatkopie.


chardy schrieb:
Ansichtssache. Eine moralische Frage. Daraus jetzt aber abzuleiten, dass das Herunterladen von "Raubkopien" eine Straftat wäre, ist bestenfalls abenteuerlich.

Mach den Test, gehe zur Polizei und mache Selbstanzeige du hast illegal herunter geladen und benenne den Content. Sag am besten noch du hast den Kopierschutz umgangen. Ist ja laut dir für Privatpersonen nicht strafbar. Du liest ja das Gesetz wie du möchtest, beziehe dich bitte auch noch konkret auf § 106 sowie § 95a UrhG xDDDD
 
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Aufwachen schrieb:
Mach den Test, gehe zur Polizei und mache Selbstanzeige du hast illegal herunter geladen und benenne den Content.
Hätte ich etwas Entsprechendes auf der Platte, wärs mir den Versuch sogar wert. Aber ich kann dir auch so sagen, was passieren wird: Es wird zur Kenntnis genommen und zu den Akten gelegt. Solange der Rechteinhaber nicht selbst eine Anzeige erstattet (auf welcher Grundlage?) und Unterlassung sowie Schadenersatz fordert (welchen Schaden?), interessiert das niemanden. Dann begeben wir uns aber wieder in den Bereich des Zivilrechts, womit die alte Leier von vorhin wieder anfängt...
Nochmal: Ich habe keine Urteile gefunden, die einen reinen Download oder Gebrauch von urheberrechtlich geschütztem Material im privaten Bereich ohne Weiterverbreitung oder Bereicherungsabsicht ahnden. Ich lasse mich aber gerne korrigieren, wenn da einer was findet.
 
@chardy
Da lässt sich bestimmt was finden, glaube nicht das in der gesamten EU keine Verurteilungen vorliegen.
Im Gegensatz zu dem anderen Kollegen hier hast du immerhin verstanden was ich vorhin versucht habe zu erklären. Und zwar wie das Rechtssystem (leider) bei uns läuft.
Ich mache hier auch nichts anderes als das geltende Recht wiedergeben, aber natürlich wird das in der Regel nicht weiter verfolgt. Die Gründe habe ich vorhin und du jetzt wieder genannt, es spielen da noch andere Faktoren mit rein, meist hat die Staatsanwaltschaft einfach eh zu viel zu tun.
Nur wenn es dumm läuft, kann einen das alles erwischen. Es ist geltendes Recht in Deutschland, auch wenn hier nicht alle Gesetze angewendet werden.
Klar passiert dir in der Regel nichts wenn du illegal was im Netz machst, das schlimmste ist normalerweise eine Abmahnung und mehrere tausend Euro Schadenersatz, der Gesetzgeber hat normalerweise nicht mal das Beweismaterial und das läuft alles im Zivilrecht ab, da der Urheber... ich dreh mich im Kreis, aber ist denke ich jetzt angekommen.
Jedenfalls ist eindeutig was im Gesetz steht, wie und ob es angewandt wird, ist hier leider wieder was anderes.
 
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Denuvo 5.6 bereits umgangen !!!!

gibt es bereits ein Bekennerschreiben vom IS ?
 
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Ne, die arbeiten gerade alle an ihren Tränendrüsen-Dokus über ihre vermurkste Kindheit, damit wir sie demnächst als Opfer willkommen heißen und sie weiter Hartz IV beziehen können.
 
@Aufwachen

In 108 steht
wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht

Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

dann steht in 95a
um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen

Liest sich nicht so als wäre davon privat Leute betroffen die die Software gekauft haben ich mache das ja nicht um mir Zugang zu einem geschützten Werk zu ermöglichen den hat mir bereits der Hersteller bei meinem Kauf ermöglicht.
 
Aufwachen schrieb:
Hier mal konkret die bei deinem Fall anwendbaren Paragraphen:

§ 106 sowie § 95a UrhG

Ersteres wegen dem Download, zweiteres umgehen Kopierschutz.

§ 106 setz das reine Download nicht als Strafe, der Knackpunkt ist das Computerspiele als Hybridwerke im urhg gelten

§ 95a verbietet das umgehen eines Kopierschutzes, soweit richtig, aber es stellt das umgehen erstmal nicht als Straftat dar

ich zitiere nochmal :

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

1) Wer 1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder...

… wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

was ist an "nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch " nicht zu verstehen?
 
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@Hotzenplotz
Komisch, bist urplötzlich Paragraphen Experte, vor 5 Minuten hast du noch behauptet du kennst das alles nicht / es gibt es nicht, 5 Minuten davor wieder andersrum und so weiter.
Ich kann dazu nur sagen, du vermischst Paragraphen und erfindest dir dann noch was rein, du verstehst weder 106, noch 107, 108 oder 95, geschweige denn die Unterschiede von gewerblichem Verkauf zu einfacher Urheberrechtsverletzung.
Oder anders gesagt, du versuchst Leute für dumm zu verkaufen.


Zespire schrieb:
Liest sich nicht so als wäre davon privat Leute betroffen die die Software gekauft haben ich mache das ja nicht um mir Zugang zu einem geschützten Werk zu ermöglichen den hat mir bereits der Hersteller bei meinem Kauf ermöglicht.

Aufwachen schrieb:
außer du hast eine Originalversion und machst eine Privatkopie.
 
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Aufwachen schrieb:
Komisch, bist urplötzlich Paragraphen Experte, vor 5 Minuten hast du noch behauptet du kennst das alles nicht / es gibt es nicht, 5 Minuten davor wieder andersrum und so weiter.

schon komisch das ich diesen § um 20 Uhr 10 gepostet habe ( Post #360 )und zwar war es die Antwort auf deine Behauptung, das ich keine Ahnung hätte

auch bat ich in diesem Post erneut, das du mir den § nennst der reines Download und das benutzen von Crack als Straftat ahndet. Bisher warte ich immer noch. Bisher nur Ausflüchte von dir, das ich angeblich einiges zusammen schmeisse, einiges neu erfinde und ich nichts verstehe
 
Dumm nur, dass ich diese Paragraphen direkt genannt habe, sogar was für was. Aber egal.
Lassen wir das.
Bin hier weder dein Anwalt, noch juckt mich das du Gesetze ignorierst oder denkst das gibt es nicht.
Deine ganze Argumentation die letzten 2 Seiten ist eindeutig pro krimineller.
Ich seh nix, weiß nix, beweis es mir, nein das stimmt so nicht.
Hier zweifeln ernsthaft Leute Gesetze aus dem offiziellen Gesetzbuch an, weil sie es entweder nicht verstehen, oder gezielt kriminelles Handeln schön reden wollen.

Mal ehrlich, glaubst du wirklich Kopierschutz aushebeln ist straffrei, sowie illegale Downloads?
Wenn ja, einfach peinlich!
Beides ist strafbar! Außer du hast eine Privatkopie eines bereits erworbenen Produkts.
Alles andere ist strafbar.
Der Witz ist alleine die Existenz dieser Ausnahme sagt doch alles!
Und ah ja, wenn es nicht strafbar ist, bitte melde dich bei cb und sage das du hier in Zukunft deine "Downloads" platzieren willst, ist ja alles 100% legal laut deiner Expertise. Du gestehst es ja nicht mal, wenn man dir den Paragraph nennt, für mich ist das ein geisteskrankes Verhalten.

@papa_legba
Ja dumm, dass ich das bereits vorher geschrieben habe und erneut zitiert habe, da er scheinbar mein Posting nicht gelesen hat. Besonders peinlich und dumm von dir dann genau mir das zu unterstellen. Fail.
 
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Manch einer sollte sich mehr Zeit zum Lesen nehmen. Aber andere peinlich nennen. @Aufwachen
Er redet die ganze Zeit von einer Privatkopie eines erworbenen Produktes. Schon ne ganze Weile.
Sinnerfassend lesen ist wohl nicht jedermanns Sache.
 
Aufwachen schrieb:
Dumm nur, dass ich diese Paragraphen direkt genannt habe, sogar was für was. Aber egal.

dumm nur das du nur den § genannt hast, der das Umgehen verbietet und somit eine unerlaubte Handlung ist. aber § 95a UrhG sagt rein garnix aus, ob es sich um eine Straftat handelt, geschweige denn wie es geahndet wird


da fragt sich , wer hier was zusammen schmeisst, was dazu erfindet und keine Ahnung hat
Deine ganze Argumentation die letzten 2 Seiten ist eindeutig pro krimineller.

wüsste nicht das meine Argumentation Straftaten und Verbrecherische Handlungen beführworten

wie ich schon sagte, wenn man keine Ahnung hat, wird alles kriminalisiert

ein bisschen Differenzieren täte dir gut
 
Nochmal zur Faktenlage und das ist jetzt mein letztes Posting zu deiner Troll-Aktion hier:

Du wolltest den Paragraphen hören bezüglich Kopierschutz, du hast behauptet den gibt es nicht, es sei total legal. Daraufhin nannte ich dir § 95.
Den Download betreffend habe ich dir § 106 genannt, es ist völlig unerheblich was du dir hier noch alles ausdenkst oder wo dir angeblich dies oder jenes unklar ist, in beiden Paragraphen steht jeweils genau was strafbar ist und was nicht und du hast vorher sogar beides klar bestritten. Jetzt willst du noch irgendwas weiter fantasieren, was halt Null Sinn macht.

Du hast hier die Gesetze abgestritten, ich solle dir diese konkret benennen und du hast behauptet es sei nicht strafbar. Öffentlich. Blöd irgendwie. Du merkst nicht mal wie du gerade auf ganz dünnes Eis gehst und mit einem halben Bein im Gefängnis stehst.
 
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Also auf http://www.pcgameshardware.de/DRM-K...2/Specials/Spiel-Crack-und-Raubkopie-1023532/ steht auch das es verboten ist solange die Software funktioniert.
Ohne Einwilligung dürfen Sie keinen No-CD-Crack verwenden oder die Anbindung an einen Online-Dienst entfernen.

Liest sich zwar im UrhG anders und ich sehe das auch anders die bekommen von mir Bares dafür will ich Wahres und was mit den Daten auf meiner Platte passiert geht nur mich etwas an solange Diese ihren Weg legal darauf gefunden haben.
 
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