Aufwachen
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Feb. 2019
- Beiträge
- 60
hotzenplot schrieb:ich wiederhole mich :
nenne mir den § der das Downloaden und das private umgehen eines Kopierschutz mit Gefängnis ahndet
ich will nicht ein Zitat von einer privaten Seite, ich möchte das lesen was das Gesetz genau vorschreibt
zB sowas wie § 108b UrhG, nur das blöde ist da steht " wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht"
da du ja mehr Ahnung hast, wirst du mir doch den § nennen können
Ganz ehrlich, ich mache hier Fullquote, da dein ganzer Kommentar ein Beweis ist das du hier nur versuchst zu verarschen oder dich dumm zu stellen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man das angeblich alles nicht weiß , wenn man sogar den § 108 und anderes zitiert und darüber spricht, nur dumm halt dass das der Paragraph für gewerblichen Verkauf ist und ich bin mir 100% sicher, du weist das und willst hier nur verarschen eine auf die andere Tour.
Hier mal konkret die bei deinem Fall anwendbaren Paragraphen:
§ 106 sowie § 95a UrhG
Ersteres wegen dem Download, zweiteres umgehen Kopierschutz.
Hierbei ist zu erwähnen, dass was du gesagt hast sogar noch schlimmer ist, da du eben nicht nur einen illegalen Downloads tätigst und das Strafmaß noch höher ausfallen kann. Schon beim Download stehen bis zu 3 Jahre Haft.
Nicht in der Lage das selbst raus zu suchen? Du hast selbst von dem Paragraphen gesprochen, komisch... auf einmal kennst du den nicht mehr!?
Und als nächstes willst mir noch ein Märchen dazu erzählen? Da steht alles eindeutig drin, wenn man geistig in der Lage ist den Inhalt zu verstehen.
Und ah ja, meine Quelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Zuletzt bearbeitet: