DHL Päckchen verschwunden - was tun?

Bei mir hat schon ein paar mal der DHL Bote das Päckchen einfach vor die Tür gelegt, obwohl ich es hätte unterschreiben müssen. Einmal war sogar ein 400€ Handy von Amazon dabei.
Was wohl gewesen wäre, wenn ich einfach gesagt hätte "Habe ich nicht bekommen" ?
Bin aber Ehrlich...
 
DHL Bote das Päckchen einfach vor die Tür gelegt, obwohl ich es hätte unterschreiben müssen.
Päckchen müssen nicht unterschrieben werden nur Pakete.
 
Bei mir hat UPS mal pakete im wert von ca. 3500 € vor die wohnungstür in einem mehrfammilienhaus mit 40 wohnungen abgelegt. Standen dort ca. 4 stunden. Zum glück hat sich keiner bedient. Den wert der pakete kannte UPS natürlich nicht, trotzdem ganz schön fahrlässig ....:rolleyes:
Ergänzung ()

werkam schrieb:
Päckchen müssen nicht unterschrieben werden nur Pakete.

Hättest du etwas schärfer nachgedacht dann wärst du ganz sicher von alleine drauf gekommen, das es sich hier bei dem wort "päckchen" nicht um die differenzierung bei der post handelt, sondern um den simplen sprachgebrauch. Mal davon ab das erwähnt wurde, das in dem fall eine unterschrift nötig war ... :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
cerar schrieb:
Päckchenversand...gehört generell abgeschafft...europaweit
Nur weil die Leute diese nicht richtig einzusetzen wissen? So ein Blödsinn, abschaffen sollte man eher Leute die alles verbieten wollen.
cerar schrieb:
Päckchen versende ich schon Jahre lang nicht mehr und versende auch weder per Bücherversand, Warensendung + Päckchenversand..
.weil kein Nachweis .
Wieso sollten die dann abgeschafft werden? Es gibt doch Alternativen und man muss die nicht verfolgbaren Sendungsarten ja nicht verwenden.
cerar schrieb:
Päckchen, Warensendung, Einwurfeinschreiben, Bücherversand....alles unverzüglich abschaffen, weil unbrauchbar, für das Tagesgeschäft.
Es kann ja wohl jeder für sich entscheiden was in seinem Tagesgeschäft brauchbar ist. Wenn sehr billige Dinge verschickt werden, dann kann es durchaus wegen der geringeren Kosten wirtschaftlicher sein die einfache Sendungsarten zu verwenden und eine höhere Verlustrate zu akzeptieren. Dies muss jeder selbst entscheiden und keiner sollte Verbote von Dingen verlangen die er nicht braucht, aber die ungefährlich und für andere Leute nützlich sind. Wieso müssen die Leute immer nach Verboten schreien? Dies passt in eine Diktatur, aber nicht in eine freiheitlich demokratisch Gesellschaft.
 
Hey Freunde, ich hoffe, dass ihr frohe Ostern hattet. :)

Habe vor zwei Wochen dem Unternehmen ja eine E-Mail geschrieben, dass sie mir das Geld zurück überweisen sollen. Es kam weder die Überweisung, noch überhaupt eine Antwort per E-Mail. Jemand eine Idee, welcher Schritt nun der Beste wäre? :/
 
Gar keiner. Bei dem Warenwert. Wenn der Händler eine deutsche Adresse hat und Dir es ums grundsätzliche geht, dann lass einen Anwalt weitere Dinge machen. Oder drohe mit einem. Vielleicht reagiert er dann.
 
ggf., da Du ja eine Zahlungsfrist gesetzt hast und nachweisen kannst dass der Fehler beim Händler liegt, einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen, kostet nicht die Welt und wirkt ganz gut. Wenn der Händler dann weiter nicht darauf reagiert bekommst Du einen Titel, welcher vollstreckbar ist. Dann bekommst Du eine Reaktion oder Dein Geld. Kann aber, wenn der Händler alles bestreitet, auch vor Gericht landen. Mach Dich da nochmal genau schlau falls die Option für Dich in Frage kommt.
 
Danke euch zwei für die Antwort. :)
Grundsätzlich kommt das auf jeden Fall in Frage, da ja die Beweislage klar ist (E-Mails usw. auch noch vorhanden). Werde mich da mal einlesen!
 
Sieh es doch so: Du bekommst einen Rabatt von DHL, wenn du es als unversichertes Päckchen verschickst. Außerdem steht es wohl in ihren AGBs und du müsstest dich über ein Produkt/eine Dienstleistung selbst informieren, bevor du dafür bezahlst. Unversichert bedeutet, dass du selbst das Risiko übernimmst. Was mit dem Päckchen passiert ist, wirst du wohl nicht nachweisen können.

Etwas anderes mag dein Anspruch gegenüber dem Händler sein.....

@Gajel
Bei UPS werden die Pakete vermutlich auch nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert sein, sofern es ein Standardpaket war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
ja das ist natürlich ärgerlich mit dem DHL Päckchen.Mit Hermes wäre das wohl nicht passiert.Hermes Päckchen sind grundsätzlich versichert und kostet 3,99.Ich hatte Ende 2017 einen DHL Fall wo ich ein Paket nicht bekommen habe.Laut Sendungsverfolgung wurde es angebl.
zugestellt"Zustellung an Briefkasten".Ich habe aber nichts unterschrieben!!!Ich denke mal der Bote hat es bei mir im Treppenhaus abgestellt und hat selbst unterschrieben.Damit er seinen Anteil bekommt,denn nur für zugestellte Pakete gibts Geld.Es ist ja bekannt dass es sich bei den
Zustellern nur noch um Subunternehmer handelt.Und der enorme Druck den die haben aufgrund der tägl. Unmengen von Paketen,sind so um die 350 Stück pro Tag.
Letztendlich war es bei meiner Angelegenheit so,dass ich vom Verkäufer das Geld erstattet bekommen habe (war ja Vorkasse)
und ich im Gegenzug eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe dass ich das Paket nicht erhalten habe.Ich verschicke grundsätzlich nur versichert.So ist man auf der sicheren Seite.Ob das verlorene Päckchen noch auftaucht......glaube ich eher weniger.Trotzdem viel Glück
sunny :)
Ergänzung ()

Zitat Zitat von cerar Beitrag anzeigen
Päckchen, Warensendung, Einwurfeinschreiben, Bücherversand....alles unverzüglich abschaffen, weil unbrauchbar, für das Tagesgeschäft.

Was ich alles an Warensendungen,Büchersendungen gekauft habe.....ca. 50 und mehr ...alle bis auf 1 ist alles angekommen....
 
das geld nur bei zustellung stimmt bei DHL nicht.
ist mir bei hermes bekannt.
 
dd9176 schrieb:
ggf., da Du ja eine Zahlungsfrist gesetzt hast und nachweisen kannst dass der Fehler beim Händler liegt, einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen, kostet nicht die Welt und wirkt ganz gut. Wenn der Händler dann weiter nicht darauf reagiert bekommst Du einen Titel, welcher vollstreckbar ist. Dann bekommst Du eine Reaktion oder Dein Geld. Kann aber, wenn der Händler alles bestreitet, auch vor Gericht landen. Mach Dich da nochmal genau schlau falls die Option für Dich in Frage kommt.

Habe mich jetzt etwas über das Mahnverfahren schlau gemacht. Es kostet 32 Euro. Die Kosten hat bei Erfolg das Unternehmen zu tragen.
Wie ist eure Einschätzung dabei? Stehe ich 100% auf der sicheren Seite recht zu erhalten?

Noch einmal kurz um was passiert ist:
Habe eine Handytasche bei einer deutschen Firma bestellt, die auf Handytaschen spezialisiert ist. Diese war unzureichend und ich habe mich mit dem Unternehmen per Mail auseinandergesetzt(alle Mails noch vorhanden) und mir wurde angeboten, die Tasche zurück zu schicken und mir eine neue zu schicken. Auch haben sie mir gesagt wie viel Postgeld sie erstatten werden bzw. wie ich es verschicken soll(80 Cent). Ich habe den selben Umschlag beim zurücksenden genommen, die Mitarbeiterin bei der Poststelle meinte daraufhin, dass ich es als Päckchen absenden soll, was 4 Euro kostet.

Meine Zweifel sind ja, ob der letzte Punkt mit dem Päckchenversandt die Sachlage für mich negativ beeinflusst und damit mein Recht verwirkt ist und was passiert, wenn das Unternehmen nicht zahlen will. Habe die E-Mails und due Quittung vorliegen, aus meiner Sicht also alles gewissenhaft erledigt - nur reicht das?

@anna
Naja mir wurde Hermes nicht angeboten. Ich versende so selten mal etwas, dass ich mich mit alledem nicht gut auskenne und habe der Mitarbeiterin vertraut. Ich ging eh davon aus, dass die Deutsche Post das versendet,bis zum Zeitpunkt der erhaltenen Quittung. Wobei mir auch nicht bewusst war, dass stetig Päckchen verschwinden und man nicht einmal irgendwie die DHL zu packen bekommt. Bin wohl zu gutmütig und erwarte auch zuviel vom Staat, z.B. das sie solch Probleme bereits im Keim mit Auflagen und Regularien ersticken. Naja.
 
Die Kosten hat bei Erfolg das Unternehmen zu tragen.
Erstmal musst Du es vorstrecken und den Fall erfolgreich abschliessen, sobald Widerspruch eingelegt wird, siehst Du das es auch anders sein kann.
 
werkam schrieb:
Erstmal musst Du es vorstrecken und den Fall erfolgreich abschliessen, sobald Widerspruch eingelegt wird, siehst Du das es auch anders sein kann.
Jup das mit dem Vorstrecken habe ich hier aus Versehens nicht mit erwähnt. Hast natürlich recht.

Die Frage ist eben,was bringt ihnen der Widerspruch? Wie hoch sind meine und ihre Erfolgschancen?

Mein Plan war es, noch einmal das Unternehmen unter Drohung eines Mahnverfahrens zur Zahlung zu drängen, da es für sie sonst teurer wird. Voraussetzung dafür ist natürlich eine sehr hohe Erfolgschance für mich. Das Geld vorstrecken ist kein Problem, sofern ich es wieder bekomme.
 
Das wird dann das Gericht entscheiden, wenn Du bei Widerspruch die Klage einreichst. Ob sich das Gericht für eine Handytasche (ca. 20€ ??) überhaupt bemüht kann man so nicht sagen. Aber ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.
 
Man kann beim Mahnverfahren ankreuzen, ob bei Widerspruch automatisch die Sache vor Gericht gehen soll.

U. U. fallen dabei bereits für die Gegenseite Kosten an, welche sie - auch wenn man dann auf eine Klage verzichtet - von einem einfordern wollen. Das hängt natürlich vom Einzelfall ab und kann zuvor nicht beurteilt werden.

Zuletzt gibt es keinen "Mindesstreitwert". Kein Richter wird Recht beugen, nur weil ihm die Summe nicht passt, aber wie überall im Leben gibt es kleinere und größere Spielräume, innerhalb derer man sich bewegen kann. Das gilt auch für Richter. Ich versuche bei sowas das mit stimmigen und nachvollziehbar begründeten Klageschriften zu umgehen.
 
Mahnverfahren? Ernsthaft? Es ist ne 30€ Handytasche...

Mein Gott, ruf' halt mal an und kläre Dein Anliegen mit einem Mitarbeiter (oder der Geschäftsführerin) dieser Winzfirma. Die werden aus Deinen wirren E-Mails und Briefen wahrscheinlich auch nicht schlauer als wir aus Deinem Geposte hier.
 
wie recht du hast. so einen riesen aufriss wegen 20,-.
es ist höchst lächerlich wie sich manche aufführen.
bist doch selber schuld, wenn du nicht versichert versendest. du bist kunde bei der post, diese kann dir tipps geben, entscheiden tust jedoch du.
dass du dich falsch entschieden hast, merkst du allerdings zu spät.
 
Naja den Teil mit dem schiefgelaufenen Postversand kann man ja noch unter, "Shit happens..." abtun. Aber dass der/die TO statt einfach mal anzurufen andauernd nur Mails schreibt und inzwischen Briefe schickt... das ist eine kleine Firma die in Deutschland ansässig ist -kein globaler Konzern mit Ticket-System und Warteschleife :D
 
bemymonkey schrieb:
und inzwischen Briefe schickt
Daran merkt man, dass du nicht hier bist um eine vernünftige Diskussion zu führen. Ich habe das nie erwähnt oder getan, du aber interpretierst es um hier mich in ein lächerliches Licht zu rücken.

Und @chris
Ich habe den Brief so verschickt wie die Firma es wollte und es ich musste, mehr nicht. Das hat überhaupt nichts mit einer falschen Entscheidung zutun. Ich hasse Ungerechtigkeiten und gehe auch durchaus gerne dann den rechtlichen Schritt um im Recht zu bleiben. Ich habe es FÜNF Monate versucht ohne Androhung von irgendwas zu klären und zu großen Teilen wurde ich sogar ignoriert.

Ich bin von allen drei Parteien hier der einzig Geschädigte - der im vollsten Recht ist und gleichzeitig aber die Summen für den Brief (4 Euro um ein 50 g Päckchen zu verschicken ist schon eine Frechheit, dass diese dann auch noch nicht einmal standardmäßig versichert und verfolgt wird noch lächerlicher) und für die Tasche selbst zahlen musste. Ich habe sogar eine DIN-A4 Seite mit der Begründung und den Problemen der Tasche geschrieben auf deren Wunsch, um ihnen genau zu erklären was und wo das Problem ist. So dankt man einem dann, prima.

Aber schön, dass man dann sogar noch hier teils so angefahren wird. Für einige ist 20 Euro viel, für andere geht es ums Prinzip. Wenn du anders darüber denkst, darfst du das gerne für dich behalten, nicht jeder findet auch deine Einstellungen zu irgendwelchen Themen richtig und kritisiert diese gleich.
Ergänzung ()

Im Übrigen habe ich noch einen ganz hilfreichen Beitrag gefunden, welcher vollends dafür sorgt, dass ich im Recht bin.
https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html

B. Unternehmer trägt Risiko des Verlusts
Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf. Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann.
[...]

Daraus folgt für den Verkäufer: Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Unternehmer hat also Pech und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen.
 
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