henpara schrieb:
So müsste niemand auf seinen DW verzichten, aber die Art des Autos erhielt neue Anreize. Und es wäre nicht viel komplizierter als heute.
Ich finde deinen Vorschlag durchaus vernünftig ... ich gehe aber davon aus, dass sich ein paar Anwälte über so einen Vorschlag wunderbar freuen würden.
Ohne brutale Verletzung der DSGVO lässt sich die eforderliche Datemnmenge für dein Förderungsmodell einfach nicht erheben. Und wenn du es anonymisierst, weißt du nicht mehr, wer nach deinem Modell welche Förderung erhalten muss.
Das ist dank Datenschutzrichtlinien nicht sinnvoll umsetzbar.
Dass es keine 10 Jahre alten Dienstwagen gibt, liegt genau daran, dass die wie Neuwagen besteuert würden.
Wäre dem nicht so, wäre es ökonomisch sinnvoll, die Mitarbeiter zu verpflichten, den Wagen pfleglich zu behandeln. So ist die Behandlung aber steuerlich absolut egal ... und dementsprechend werden die Autos auch behandelt.
Noch dazu kommt, dass ein Aussendienstmitarbeiter, der seinen Dienstwagen ordentlich tritt, einfach mehr Termine schaffen kann. Bei dem kommt es also gerade darauf an, dass er den Wagen tritt ... und andererseits muss er ihn nicht ganz so dolle treten, wenn da ein dickes Triebwerk mit ordentlich Leistung drin sitzt.
280 vmax mit 600PS kann durchschnittlich 200km/h eben auch besser ab, als ein 230 vmax mit 200PS. Theoretisch könnte der stärkere Wagen also länger halten.
Wenn der Dienstwagen wie ein Neuwagen zu versteuern ist, dann macht es auch Sinn, die DW-Flotte jedes Jahr mit Neuwagen aufzufüllen und ältere Modelle abzugeben. Je neuer der DW, desto "sinniger" erscheint auch die Besteuerung als Neuwagen.
Naja ... wenigstens ist das eine indirekte Subvention für unsere Autobranche ... ein versteckter "Dickschiffpfennig".