Schredderr
Commander
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 2.430
Werden im Rahmen einer arbeitsvertraglichen oder aufgrund einer arbeitsrechtlichen Regelung vom Arbeitnehmer pauschale Zuzahlungen (z.B. 150 EUR/Monat) oder Zuzahlungen in Form eines Kilometergeldes (z.B. 0,15 EUR/km) geleistet, mindern diese den geldwerten Vorteil. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Pauschalmethode (1-%-Methode) oder nach der Fahrtenbuchmethode erfolgt. Auch die Übernahme von Leasingraten durch den Arbeitnehmer – ggf. im Zuge des abgekürzten Zahlungswegs – führt zur Anrechnung dieser auf den Nutzungswert.foo_1337 schrieb:Was meinst du damit?
Quelle
Ich bin zum Beispiel auch über der vom Arbeitgeber vorgegebenen Leasingrate und habe knapp 50€ Eigenanteil. Dieser wird vom geldwerten Vorteil den ich habe abgezogen.