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Um was zu erreichen? Welchen Teil meiner Argumentation möchtest du denn damit widerlegen? Abgesehen von dem, dass die ACLU ebenfalls gegen einen Aspekt der Executive Order geklagt hat?hotzenplot schrieb:Fakt ist aber auch das 2 Tage vorher jemand anderes geklagt hatte und darauf beziehe ich mich die ganze Zeit ^^
Bis zu diesem deinem Post um die Feststellung, dass die Executive Order faktisch einem MuslimBan entspricht OHNE dies explizit anzusprechen. Und dass sie in Teilen gegen mehrere Verfassungsbestandteile der USA verstößt.hotzenplot schrieb:sorry eher muss ich dir vorwerfen das du nicht ließt ,
zur Erinnerung :
ja warum habe ich wohl die links gepostet? um was geht's hier überhaupt?
Diesen Punkt spricht du "seltsamerweise" gar nicht mehr an. Jetzt geht es dir plötzlich nur noch und ausschließlich um die ACLU.
Und natürlich habe ich die Urteilsbegründung und Klageschrift der ACLU gepostet. Nochmal für dich
https://www.nytimes.com/interactive...trump-darweesh-decision-stay-refugee-ban.html
https://www.nytimes.com/interactive/2017/01/28/us/politics/ACLU-Complaint.html
Ja, in der Klageschrift (die ich bereits zum zweiten Mal geteilt habe) wird weder auf die ACLU Bezug genommen, noch auf das Ergebnis des erfolgreichen Widerspruchs dieser Bürgerrechtsbewegung.hotzenplot schrieb:du kannst also mit 100% Sicherheit sagen , das der Bundesstaat Washington nicht das Urteil vom 28.01 als Anlass sah und natürlich kannst du mit 100% Sicherheit sagen, das der Bundesstaat Washington sich nicht auf dieses Urteil berufen hat
Und selbst wenn es anders wäre, was hilft dir das in deiner Beweisführung zum Thema? Das ist doch eine Nebelkerze par excellence. Du lässt alle anderen Punkten fallen und versteifst dich plötzlich nur noch auf die Reihenfolge der Klageeinreichung.
Tut mir leid. Wenn der verantwortliche Richter in der angesprochenen Vorverhandlung undeutlich sprichst. Ein Transkript gibt es nicht. Was es gibt ist die Urteilsbegründung, die ich auch zum zweiten Mal eingestellt habe. Da hast du deine Belege und jetzt komme mir bitte nicht damit, dass du kein Englisch lesen kannst.hotzenplot schrieb:dann zeig mal deine Belege, bin ja lernfähig ( aber bitte nicht das Video, das du schon gepostest hast, da der ton saumäßig ist, ist es sehr anstrengend um was klar und deutlich zu verstehen und untertitel kann man da auch nicht einstellen )
Jeder meiner Beiträge enthält mindestens einen Link zur einer Primärquelle. Es gibt keine besseren oder gültigeren Fakten als das.hotzenplot schrieb:das gleiche kann ich auch von dir behaupten , denn
Muslimbann = alternative Fakten
ich bat dich die ganze Zeit , mir endlich mal Fakten zu bringen, nein immer und immer dein ideologischer Mumpitz
Du weichst aus, wenn du dich vehement auf die Bezeichnung MuslimBan versteifst und behauptest, dass es diesen nicht gäbe, nur weil im Dekret dieses Wörtchen nicht auftaucht. Die Intention dahinter ist doch eindeutig und dagegen hast Du bisher nicht einen Einwand bringen können. Das ist doch der springende Punkt.
Du hast das Dekret gelesen, du hast möglicherweise die Aussagen von Trump (die ich ebenfalls verlinkt habe) und in denen er sich über Muslime äußert gelesen, du könntest die Urteilsbegründung lesen und die mündliche Verhandlung per Video verfolgen und trotzdem verlangst du immer noch nach mehr Fakten, die den MuslimBan bestätigen?hotzenplot schrieb:ich frage dich nochmal , bitte bringe belege und damit Fakten das es um ein Muslimbann geht
Alle Indizien sprechen für einen faktischen MuslimBan. Und als Antwort kommt von dir ein Link zum Duden.
Willst du mich veralbern?
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