Dreiecksbetrug vermeiden?

Chiburak

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Hi Forum,

ich verkaufe aktuell über eBay Kleinanzeigen ein MacBook. Ein Interessent hat sich gemeldet und von sich aus angeboten via Paypal Familie/Freunde oder via Überweisung zu bezahlen. Da er in beiden Fällen ja keine Ansprüche auf den Paypal Käuferschutz hat, bin ich etwas stutzig. Ich möchte da gerne etwas vorsichtiger sein, weil man häufig von dem Dreiecksbetrug auf Kleinanzeigen liest.

Ich hab ihm gesagt, dass ich das Geld gerne per Überweisung hätte. Wenn ich ihm mitteile, dass er den Verwendungszweck in folgender Form ausfüllen soll:
"VON [Sein Kleinanzeigen Name] AN [Mein Kleinanzeigen Name] FÜR eBay Kleinanzeigen Anzeigennummer: [Meine Anzeigenummer]"
Ist das sicher genug oder gibt es da eine bessere Methode für?

Grüße,
Chiburak
 
und was genau hat der Käufer gegen PayPal?
da er ja Family and friends selber anbietet scheint er ja einen PayPal Konto zu haben


Und wenn du dir ganz sicher sein willst, dann musst du ihn bitten es abzuholen und dir Bargeld in die Hand drücken lassen.
 
Chiburak schrieb:
...eBay Kleinanzeigen ...Ist das sicher genug oder gibt es da eine bessere Methode für?
Selbstabholung mit Barzahlung - für was anderes war diese Plattform nie gedacht!
 
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Chiburak schrieb:
via Paypal Familie/Freunde oder via Überweisung zu bezahlen.
Auch Paypal Familie/Freunde ist unsicher, denn dann kommt der Besitzer der PayPal Accounts hinterher damit sein Konto wäre gehackt worden und schon überweist ihm PP das Geld zurück und belastet es Dir. Eine Überweisung mit ausführlichen Angaben ist besser, Barzahlung bei Selbstabholung der beste Weg um nicht betrogen zu werden. Die Angaben auf der Überweisung würde ich aber etwas anderes gestalten.

Die von cartridge_case vorgeschlagenen Klarnamen nutzrn nichts, denn Deinen Namen kann der Betrüger beim Dreiecksbetrug ja auch dem anderen Opfer als seinen eigenen Namen angeben. Ich würde die Kleinanzeigenummer und die Lieferadressen als Verwendungszweck verlangen, viel mehr passt auch nicht drauf und dies sollte einmalig genug sein. Ein Betrüger wird kaum so schnell ein anderen Opfer finden, welches auch die gleiche Packstation nutzt und dann Geld überweist und dabei neben einer falschen Anzeigennummer auch noch eine andere Lieferadresse angibt, der wird sich fragen lassen müssen, inwieweit er wirklich Opfer oder nicht doch Komplize ist.
 
Für dich das sicherste wäre die Paypal Waren/Dienstleistungen Variante. Versuch doch den VK zu überzeugen und biete ihm an, die Paypal-Gebühren zu übernehmen. Falls er es ablehnt, frag ihn nach dem Grund.

Bei Paypal Friends hast Du im Worst Case dein Geld verloren und kommst vermutlich nicht mal ohne weiteres an die Person, die dahinter steckt.

Überweisung innerhalb DE halte ich für "sicherer" als Paypal Friends, da man hier im schlimmsten Fall den Kontoinhaber ermitteln könnte. Ob man aber sein Geld jemals wieder sieht, steht auch auf einem anderen Blatt.

Für mich habe ich ganz klar eine Grenze gesetzt, bis zu welchem Betrag - per Paypal Friends und Überweisung -ich bereit bin zu zahlen. Alles andere nur per Paypal Waren/Dienstleistungen - oder eben gar nicht. Dann verzichte ich lieber darauf, anstatt hinterher den Ärger zu haben.


Ich habe mich wohl verlesen ;-)

Du bist der Verkäufer? Was soll dann bei Paypal Friends oder Überweisung für dich schief gehen? Sag den Käufer er soll bei Paypal (direkt in die Notiz) oder im Verwendungszweck der Überweisung die Anschrift angeben und gut...

Im Grunde hat areiland Recht:
areiland schrieb:
Selbstabholung mit Barzahlung - für was anderes war diese Plattform nie gedacht!

Das sollte man dabei immer in Hinterkopf behalten...
 
Wenn dir dein Bauchgefühl schon nein sagt, dann würde ich es lassen...verkauf es besser lokal!

@Mr.X86 ...mit Paypal ist er ruckzuck Geld und Ware los...wenn der Betrüger es richtig macht :/
 
areiland schrieb:
Selbstabholung mit Barzahlung - für was anderes war diese Plattform nie gedacht!

Mal ne Frage. Was ist denn der Unterschied zwischen eBay und eBay Kleinanzeigen per Überweisung zu bezahlen?
Wenn bei eBay per Geldüberweisung zahlt greift der Käuferschutz ebenfalls nicht.
Also was ich damit sagen will, warum sollte man bei eBay Überweisung akzeptieren aber auf eBay Kleinanzeigen nicht? In beiden Fällen kein Käuferschutz.
 
das es bei ebay weniger Betrüger wegen Kleinscheiß gibt, denn Ebay ist rechtlich eine andere Hausnummer als Kleinanzeigen. Auch ist es bei kleinanzeigen deutlich einfacher dir immer wieder neue, schwer zurückzuverfolgende Accounts zu machen als beim "normalen " ebay.
 
Lass doch die gewünschte Lieferadresse in den Verwendungszweck schreiben. Aus dem Bauch heraus ist das dann ziemlich sicher.
 
Das mit der Anschrift / Lieferadresse hatte ich nicht im Sinn, scheint dann aber der "sicherste" Weg zu sein (Lieferadresse + Anzeigennummer im Verwendungszweck angeben). Selbst wenn ein Opfer hier nicht nach der Anzeigennummer schaut, dann sollte ja spätestens die abweichende Lieferadresse auffallen.
 
Die Anzeigenummer bringt dir in 2 Jahren doch Null? Die ist dann längst gelöscht.
 
verbaliBerlin schrieb:
denn Ebay ist rechtlich eine andere Hausnummer als Kleinanzeigen

Was ist denn rechtlich an einem Kaufvertrag bei Kleinanzeigen anders als bei ebay.de?

Chiburak schrieb:
Selbst wenn ein Opfer hier nicht nach der Anzeigennummer schaut, dann sollte ja spätestens die abweichende Lieferadresse auffallen.

Sehe ich auch so. Ich denke sicherer kannst Du es als Verkäufer auch nicht machen. Zumindest kann dir dann niemand vorwerfen, nicht mitgedacht zu haben...

uincom schrieb:
Die Anzeigenummer bringt dir in 2 Jahren doch Null? Die ist dann längst gelöscht.

Als wenn Ebay damit in zwei Jahren im Falle eines Rechtsstreites nichts anfangen könnte... ;) Zumal es wohl auch gar nicht so lange dauern würde.
 
Mr.X86 schrieb:
Als wenn Ebay damit in zwei Jahren im Falle eines Rechtsstreites nichts anfangen könnte... ;) Zumal es wohl auch gar nicht so lange dauern würde.

Was will Ebay im Rechtsstreit? Du bist ggfs. beweispflichtig im Zivilprozess und da wird Ebay sich komplett raus halten. Wenn du wüsstest wie langsam manche Gerichte sind. 2 Jahre ist jetzt nicht unrealistisch.
 
uincom schrieb:
Die Anzeigenummer bringt dir in 2 Jahren doch Null? Die ist dann längst gelöscht.
Es geht auch eher darum, dass das mögliche Opfer die Anzeigennummer - im Vorfeld - hoffentlich überprüft und damit auf meine Anzeige kommt.
 
uincom schrieb:
Ebay sich komplett raus halten.

Ebay ist die Plattform über die das ganze gelaufen ist und Ebay wird sich da überhaupt nicht raus halten können, wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft die Daten anfordert. Das passiert bei einem Betrug i.d.R. direkt, nachdem dieser gemeldet/angezeigt wird. Die Daten werden angefordert und von Ebay geliefert. Ob sich das Gericht dann noch zwei Jahre Zeit lässt ist erstmal irrelevant. Die Daten liegen dann in der Akte. Ich spreche da übrigens aus Erfahrung ;)
 
Also die Perspektive ist falsch. Das Verhalten des Opfers kannst du kaum beeinflussen. Im Zweifel gehst du lieber davon aus, dass das Opfer faul und unaufmerksam ist. Dein Ziel ist es, das Geld behalten zu dürfen. Das Opfer wird den Strafprozess abwarten und dann das Geld bei dir zurückholen. Ergo wirst du ggfs. Beweise bringen müssen. Dem Gericht dann in zwei Jahren eine Nummer zu geben, die auf eine Leere Seite verweist, bringt dann Null.

edit:
Ebay wird sich im Zivilprozess raus halten. Im Strafprozess ist der TE nur Zeuge. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
 
uincom schrieb:
Das Opfer wird den Strafprozess abwarten und dann das Geld bei dir zurückholen.

Dafür muss das Opfer Strafanzeige stellen. Wann wird das Opfer dies tun? Vermutlich bevor sogar Ebay auf die Idee kommt, die relevanten Daten zu löschen, was i.d.R. 2 Jahre sein dürften.
 
Und was soll dem TE das bringen? Im Strafprozess gehts nur um die Strafe. Wenn er Glück hat, findet sich die ausgedruckte Verkaufsanzeige in der Strafakte und wenn nicht dann hat er dennoch Pech. Die Nummer bringt also keinerlei zusätzliche Sicherheit im Zivilprozess nach zig Jahren.
 
Mr.X86 schrieb:
Was ist denn rechtlich an einem Kaufvertrag bei Kleinanzeigen anders als bei ebay.de?
Das eine ist eine Auktionsplattform, das andere nicht.
Da ist es schon verboten einen Account mit falschen Daten zu machen.

bei Kleinanzeigen musst du bei einem Account nicht wirklich was hinterlegen /angeben
 
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