verbaliBerlin schrieb:
kann es sein das du 50.000 Beiträge hast, und über die Hälfte davon überflüssig?
Viele von denen scheinst du nicht gelesen zu haben und selbst wenn dem so wäre, wäre es noch besser ein paar Hundert Posts zu haben alles überflüssig sind.
verbaliBerlin schrieb:
Es ging mir hauptsächlich dadrum das die Gefahr bei Kleinanzeigen an einen Betrüger zu geraten einfach höher ist, weil dort die Hemmschwelle geringer ist.
Wie wahrscheinlich man bei eBay oder eBay Kleinanzeigen an Betrüger gerät, weiß ich nicht, aber nur weil es verboten ist "einen Account mit falschen Daten zu machen", dürfte dies wenig an dem Risiko ändern und außerdem würde dies sowohl für die AGBs von eBay also auch für die eBay Kleinanzeigen gelten.
MrPuncho33 schrieb:
wenn man überweisen lässt, hat der Käufer (wenn es kein Dreiecksbetrug ist) doch keine Chance mehr an das Geld ranzukommen?
Erstmal muss an beachten, dass es im Grunde ja zwei Käufer gibt, es gibt beim Dreiecksbetrug ja zwei Geschäfte, bei einem wird aber nur die Ware verschickt und beim anderen nur die Bezahlung ausgeführt. Beim ersten Geschäft tritt der Betrüger als Käufer auf und lässt sich vom Verkäufer die Ware schicken, beim zweiten tritt der Betrüger als Verkäufer auf, ohne die Ware je verschicken zu wollen, lässt aber den Käufer das Geld an den Verkäufer des ersten Geschäfts überweisen., indem er dem Käufer die Kontodaten des Verkäufers zukommen lässt und eben den gleichen Betrag fordert.
Dieser Käufer (aus dem zweiten Geschäft) bezahlt also Geld an den Verkäufer (des erstens Geschäftes, den er für den Verkäufer des zweiten Geschäftes hält) ohne jemals Ware zu erhalten, denn der Empfänger des Geldes verschickt diese Ware ja den Betrüger, weil er eben denkt das Geld von diesem bekommen zu haben und gar nichts von dem zweiten Geschäft ahnt. Natürlich kann der Zahlende diese Geld vom Verkäufer zurückverlangen, denn er schuldet dem Verkäufer ja diese Geld nicht, er hat ja kein Geschäft mit ihm abgeschlossen, sondern eines mit dem Betrüger. Der eigentlich betrogene ist daher am Ende der Verkäufer der seine Ware verschickt hat, nachdem er eben das Geld einer anderen Person als dem Empfänger der Ware bekommen hat, denn dann aber am Ende das Geld erstattet muss und letztlich die Ware und das Geld los ist.
Der Betrüger täuscht also zwei Leute: Erstens den Käufer der glaubt bei ihm etwas zu kaufen und daher Geld an den Verkäufer überweist, der wiederum glaubt das Geld von seinem Käufer erhalten zu haben und daher die Ware abschickt. Der einzige Schutz ist eben diesen doppelten Irrtum zu vermeiden, indem der Käufer durch die Angaben auf der Überweisung auf die Unstimmigkeiten stolpern kann und dann hoffentlich kein Geld mit einer anderen Anzeigennummer und/oder Lieferadresse als der eigenen überweist.
Obendrein muss der Verkäufer aber selbst auch konsequent sein! Er darf nur dann die Ware verschicken, wenn die Angaben wirklich stimmen und auch nur an die dort angegebene Lieferadresse! Wer sich dann einwickeln lässt, weil der Käufer (also der Betrüger) eben meint ihm wäre ein Irrtum unterlaufen oder er ziehe gerade um oder er habe einen Bekannten die Überweisung machen lassen der sich vertan hat etc., der ist dann selbst schuld. Obendrein sollte man bei Unstimmigkeiten das Geld nur an das Konto zurückgehen lassen von dem es gekommen ist, nicht aber auf ein anderes Konto überweisen. Auch Betrüger dies dann fordert und z.B. behauptet es müsse auf ein andere Konto gehen, weil er das Konto von dem das Geld kommt, inzwischen schon aufgelöst habe.