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News Dying Light 2: Erscheint in Deutschland mit gemindertem Gewaltgrad

Beim letzten mal wurde das Spiel ja auch indiziert.
Und ganz ehrlich, so gut das Spiel auch war, aber die Indizierung war gerechtfertigt.

Diese baby-zombies waren schon nicht mehr feierlich.

Beim neuen Teil würde ich aber abwarten warum die USK das nicht einfach so einstuft.
Denn wegen brutaler Zerstückelung von genschlichen gegnern haben wir eigentlich mehr als genug spiele und die wurden bisher nicht indiziert.
Zudem frage ich mich, ob die Zombies auch als menschliche Gegner sehen, denn dann würde das noch weniger Sinn ergeben.

Wobei man halt auch bedenken muss, das gewalt kein Selbstzweck sein darf in Spielen.
brutal ja, aber nicht übertriebenjer gore.

BTW:
Die USK spielt die Spiele auch, bzw. die haben tester und die stellen das vor.
Und damit die enschreiten, muss mittlerweile schon sehr, sehr harter Tobak da drin sein.
Wie eben beim Vorgänger die Baby Zombies.

Hier die Passende erklärung von Game Two:

(findet ihr bei 10:46)

@AbstaubBaer Du könntest mal das Video einfügen in den Artikel, dann sind die LEute wenigsten informiert, was und wie die USK überhaupt arbeitet.
 
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Das wird den Shops in Österreich wieder ordentlich Kohle bringen.
 
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RichieRich schrieb:
Finde ich gut. Jugendschutz geht klar vor. Wem das nicht passst kann gerne auswandern.
Jugendschutz... USK18 moment? Finde den Fehler.
 
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Gut so. Spiele die durch eine Entschärfung von Gewalt einen großen Teil ihrer "Qualität" verlieren können von Anfang an nicht gut gewesen sein.
 
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krucki1 schrieb:
Erwachsenen Menschen traut man aber nicht den Umgang mit unbeschnittenen Computerspiele zu? Dieses Land ist einfach nur noch peinlich.
Also soweit ich weiß, sind nicht koschere Spiele erlaubt, wegen beschnitten/unbeschnitten. :)


Nene, weiß schon, daß Du ungeschnitten meinst, aber die Vorlage konnte ich mir nicht verkneifen.
Hoffe nur, daß es nur den Mods nicht off topic vorkommt, fullquote kann ja nicht sein, hab gekürzt ;)
 
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Scheinen wohl wieder mal neue alte Leute in der BJPM Stelle zu sitzen, die nichts mehr halten von der Liberalität der vergangen Jahre in Deutschland. Wie schön bin ich als Schweizer nicht davon betroffen.

Und allgemein, es ging nie um den Jugendschutz. Es ging stets darum, die eigenen Moralvorstellungen durchzusetzen. Das ist in anderen Ländern wie Australien, die als sehr streng bekannt sind, auch so. Das "Aber denkt denn keiner an die Kinder!!" Argument ist bloss vorgeschoben.

Apropos Gewalt, heute mit den Handys, wenn die Kids Google bedienen können, finden die reale Gewaltvideos wie vom IS im Web, es lässt sich also überhaupt nicht mehr vermeiden und das ist sicher wesentlich schlimmer als virtuelle Gewaltdarstellung.
 
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Wie schaffen es eig Spiele wie Re7 und 8 auf den deutschen Markt, wenn ich sowas hier lese?
 
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RichieRich schrieb:
Finde ich gut. Jugendschutz geht klar vor. Wem das nicht passst kann gerne auswandern.
Dann sollte man alk und Tabak erst ab 21 erlauben und verkaufen.

was hat die Game Zensur mit Jugendschutz zu tuen, wenn ohnehin erst ab fsk18 verkauft wird?
 
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Ich finds auch nicht gut, aber ......
wie ist es bei den meisten Spielen....

hier eine Änderung in der .ini, da eine Änderung in irgendwelchen .lua Dateien usw... und schon spritzt das Blut und fliegen die Körperteile und man sollte nicht vergessen... die Modder sind da ganz vorne mit dabei.

Selbst Spiele die keinen Modsupport haben, selbst für diese gibt es Mods (Beispiel Horizon Zero Dawn usw...)
 
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OR4LIFE schrieb:
Ohman.... Warum denn heut zu Tage noch :(
Wegen Corona. Warum auch sonst?

Topic: * laughs in Doom: Eternal *
 
ohne das game zu kennen wundern mich hier doch ein, zwei punkte:
In der deutschen Fassung können menschliche Gegner weder enthauptet noch zerstückelt werden.
enthauptungen bei "menschlichen gegnern" gibts auch in Skyrim, und das ist von 2011 und hat ne USK16. in AC Valhalla mit USK18 geht das auch. oder macht es hier nen unterschied ob man das gezielt machen kann oder das nur ne zufällig getriggerte "finisher"-animation ist?

Darüber hinaus wird es Spielern unmöglich gemacht, neutrale Charaktere zu töten.
das geht auch in so manchem game mit USK-freigabe...
 
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Wurde für sowas nicht die USK eingeführt damit solche Spiele auch wirklich nur an Erwachsene verkauft werden? Hab denen erstmal ne Bescherde geschrieben, wer das auch will, kann das unter
Beschwerdeformular tun
 
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Hab das Steelbook zum 04.02.2022 in AT bestellt. Wieso DE so einen Wasserkopf unterhält, wo es anderswo in Europa PEGI ausreicht, bleibt mir schleierhaft. Wir sind eventuell andere Homo Sapiens und benötigen strengen Erwachsenenschutz durch eine Organisaiton in der auch Händefalter mit für alle entscheiden.
Es sind hochgrad übebezahlte Leute da ihre Stellen einfach volkommen überflüssig sind. Es gibt die PEGI, BJPM und ihre Auswüchse braucht niemand.
 
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Deathangel008 schrieb:
enthauptungen bei "menschlichen gegnern" gibts auch in Skyrim, und das ist von 2011 und hat ne USK16. in AC Valhalla mit USK18 geht das auch. oder macht es hier nen unterschied ob man das gezielt machen kann oder das nur ne zufällig getriggerte "finisher"-animation ist?
Jedes Spiel ist eine Einzel Entscheidung.

Ich kann jedem nur ans Herz legen sich den beitrag bei Game Two anzukucken, da wird das erklärt.
(10:46 fängt der an)

Dann haben die Leute hier auch mal Einsicht was die USK macht und wie sie es macht.
 
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Primär geht es doch wohl erstmal um die nicht erhaltene USK Einstufung, sprich das Spiel darf "lediglich" nicht öffentlich beworben werden aber durchaus an Erwachsene abgegeben werden. "Indiziert" im Sinne von für den Verkauf verboten ist das Spiel in einer ungeschnitten Version also bei weitem noch nicht.
 
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Es braucht niemand die USK, die PEGI reicht, da braucht es auch keinerlei EInsicht. Wenn etwas überflüssig ist dann ist es auch egal was und wie sie es im Detail machen. Aber wir leisten uns ein in der EU einzigarties System welches auch Vertreter der Kirchen mitentscheiden lässt. Wieso denn dürfen Kirchenleute irgendwas für mich mitentscheiden? Ich hätte gerne gewusst, was uns alle die USK kostet.
 
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Juhu Österreich ungeschnitten.

HAHA Piefkes :P
 
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mr_clark schrieb:
Primär geht es doch wohl erstmal um die nicht erhaltene USK Einstufung, sprich das Spiel darf "lediglich" nicht öffentlich beworben werden aber durchaus an Erwachsene abgegeben werden. "Indiziert" im Sinne von für den Verkauf verboten ist das Spiel in einer ungeschnitten Version also bei weitem noch nicht.
Du verwechselt da was. Was du erwähnst, ist die Indizierung wenn es nicht öffentlich beworben werden darf. Das andere wäre die Beschlagnahmung, das es nicht mehr verkauft werden darf. Davon waren nur sehr wenige Titel betroffen, wie z.B. Condemned 2, eines meiner Lieblingsspiele von der PS3-Ära.
 
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