eBay : Artikel verkauft, weicht von Beschreibung ab ( eBay Info / Beschreibung )

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Andre-Kassel

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Hallöchen, nach Jahren wieder zurück =)

Vielleicht hin und wieder schon vorgekommen. Mir brennt es unter den Nägeln, weil die rechtliche Lage (mir) unklar ist.

Folgendes :

Über eBay wurde von mir ein Sky Pace Receiver verkauft.
In der Firma nutzen wir einen Barcodescanner, der es einem prima ermöglicht, über die EAN einen Artikel einzustellen.
Über die EAN wurde der Receiver gefunden und eBay hat die Standard-Produktinformationen hinzugefügt.
Laut dieser Produktinformationen geht hervor, dass eine 320GB HDD im Lieferumfang enthalten ist. Intern / Extern unklar.

Die Möglichkeit besteht, diese Produktinfo zu ändern. (Falls ein Kabel zum Beispiel fehlt, welches man nicht mitliefert)
In diesem Fall wurde von mir nicht beachtet, einen Harken zu setzen, zu entnehmen. Es dreht sich um die Interne HDD.

Eine Produktinformation, die eBay automatisch zur Verfügung stellt.
In der Artikelbeschreibung selbst steht, dass der Pace unbenutzt ist, jedoch die "Platte" fehlt.
In Fachkreisen "Platte" - Festplatte ;) o_O

Daran zieht sich jetzt der Käufer so dermassen hoch ! Was heisst denn "ohne Platte" ?
Er besteht rechtlich, bla bla auf seinen Kaufvertrag, droht, wie in einem von hundert Fällen ein Hund beisst mit der
Staatsanwaltschaft. Ich musste an dieser Stelle auch schmunzeln, jedoch hatte ich einen solchen Fall noch nie.

Mit dem ersten Schriftverkehr erklärte ich Ihm schon, dass ganz klar aus der Artikelbeschreibung hervorgeht,
dass der Pace ohne " Platte " geliefert wird. Anscheinend hat er somit auf seine " Schallplatte " verzichtet und das Gerät gekauft.

Nach dreimaligem Auffordern, uns das Gerät gegen volle Rückerstattung inkl. des Portos zurück zu schicken,
beharrt dieser Mensch auf sein Recht eine Festplatte zu erhalten.

Ich selbst, bin sogar eingeknickt und habe mich dafür entschuldigt, dass er umgangssprachlich nicht das Wort " Platte "
mit einer Festplatte in Verbindung bringt / möchte.

Nein er droht und besteht auf sein Recht, was auch immer.
Fall wurde bei eBay geöffnet, mit der bitte das Gerät zurück zu schicken, das übliche. (Von uns)
Wurde also reagiert. Des weiteren hat er keinen Käuferschutz, weil er überwiesen hat, keine Paypal-Zahlung.

Zwischendurch habe ich Ihn höflich gefragt, ob er Anhand der Produktinformation von eBay einen Receiver kaufen würde,
wo jedoch in der Artikelbeschreibung deutlich steht, das gar was fehlt oder der Receiver defekt sei.
Ist er leider nicht drauf eingegangen.

Nun bitte ich um Rat weil ich diesen Käufer einfach nur auflaufen lassen möchte, weil ich laut der Beschreibung alles richtig
gemacht habe. Hoffe nicht, dass ein Anwalt uns nen Strick draus dreht nur weil das Wort " Platte " nicht eindeutig war.

Danke schonmal,
André ;)
 
Passt da jede Platte rein?

Wenn ja, kauf eine Gebrauchte, teste sie, schick sie ihm.

Kostet 20 Euro und die Sache ist vergessen

Ist der Stress nicht Wert

Was hast du für das Teil bekommen?


PS: ich hatte so ein ähnlichen Fall auch mal.
Ich bin mir sicher, es gibt Leute die genau wissen was da kaufen, stellen sich aber dann Dumm.
Kannste nix machen
 
Es geht mir gar nicht um die Festplatte, ist eine sATA. Kostenpunkt des Receivers 119 €.
Ich möchte diesem Mensch gar keine einzelne Platte schicken und ihm sagen, dass er Sie einbauen soll.
Gar eine externe schicken, welche er nur eingeschränkt nutzen kann. Dann flippt er komplett aus :D
 
Offensichtlich hast du die Kaufsache wenigstens missverständlich beschrieben und wunderst dich nun, dass der Käufer hieraus Rechte ableiten will?
 
Ich habe Sie nicht missverständlich beschrieben, lediglich ist mir ein Fehler unterlaufen einen Standard-eBay Text zu bearbeiten, jedoch in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen habe. Bei über 1000 positiven Bewertungen. Bislang wurde ALLES aus der Welt geschafft.
 
Dennoch wäre ein Link zur Auktion hilfreich. Unpräzise Formulierungen führen berechtigterweise zu solchen Komplikationen.
 
Und wo liegt jetzt das Problem? Sicher will der Käufer die 320 GB HDD haben.

Artikelbeschreibung:

Artikelzustand:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung
Marke: Pace
Produktart: HD Digital
Modell: Pace TDS865
Max. Auflösung: 1080i


Neu und unbenutzt, 320GB HDD. Was ist daran uneindeutig? Wie Du geschrieben hast, den Receiver gibt es nur mit HDD. Und wenn er neu und unbenutzt ist, muss sie auch darin verbaut sein.
Festplattenkapazität: 320 GB

Ergänzung:

Und ich sehe auch kein Wort davon, dass die Platte nicht dabei sein soll. Wo hast Du das versteckt?
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Artikelbeschreibung !

hxxp://www.bilder-upload.eu/show.php?file=d1f8b2-13xxxxx5847.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahha. Zwischen den ganzen Bilderchen versteckt. Ich würde als Käufer die HDD auch reklamieren und sie von Dir bekommen wollen. Deine Karten sind schlecht.


Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung Wie genau ist dann die HDD aus dem Receiver genommen worden? Neu und ungeöffnet bedeutet auch, neu und ungeöffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lionel Hutz schrieb:
Einige dich gütlich mit dem Käufer, alles andere gibt nur unnötigen Ärger.

Nein, darauf gehe ich nicht ein. Aus der Artikelbeschreibung geht hervor, das der Artikel ohne Platte geliefert wird.
Selbst wenn ich bei ebay was kaufe, wo kleingedruckt irgendein defekt steht, oder auch auf russisch, kaufe ich es nicht.
Im Jahr 2013 sollte klar sein, das " ohne Platte " - keine Festplatte heisst ! Wenn das ein Anwalt durch bringt, vergess ich mich !
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Ahha. Zwischen den ganzen Bilderchen versteckt. Ich würde als Käufer die HDD auch reklamieren und sie von Dir bekommen wollen. Deine Karten sind schlecht.


Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung Wie genau ist dann die HDD aus dem Receiver genommen worden? Neu und ungeöffnet bedeutet auch, neu und ungeöffnet.

Ist richtig ! Neu / Sonstiges wäre richtig gewesen.
 
Andre-Kassel schrieb:
Ist richtig ! Neu / Sonstiges wäre richtig gewesen.

Wäre es, ja. Ist aber nicht so von Dir beschrieben worden. Neu und ungeöffnet ist absolut eindeutig. Offenbar handelst Du ja gewerblich mit Waren. So was sollte Dir klar sein. Jeder Anwalt bringt das durch. So gesehen kannst Du Dich jetzt schon vergessen.
 
Um bei dem Thema zu bleiben !
Was greift denn ?

eBay Standard ? Das wichtige steht meines Erachtens in der Artikelbeschreibung ! Im Detail.
 
Alles greift da.

Du verstößt auch gegen die eBay Grundlagen. Nicht ohne Grund gibt es auch bei neuen Artikeln verschiedene Abstufungen. Du verstößt gegen die eBay Grundsätze und auch gegen allgemein gültiges Recht.
 
Okay, also sind wir im Jahr 2013 dort angelangt, wo ein Käufer behaupten kann, wenn ich keinen Beweis habe, das ein Siegel gebrochen wurde von der Verpackung ? Somit nicht mehr neu & unbenutzt ? Anscheinend....

Um meine Meinung zu vertreten :
Wäre es nicht einfach locker, zu sagen, okay, stand drin, ich habe es überlesen, wie hier der vorige Poster auch ?
Alles gut, Zurückschicken auf unsere Kosten. Nein ! Im selben Moment, wenn möglich das Geld via Paypal zurück, sich einfach ein anderes Gerät ordern ? Diese Querschläger NERVEN ! Davon mal abgesehen.

Mein Fehler. Neu, unbenutzt, ungeöffnet. Gestehe ich ein.
 
Was möchtest Du jetzt hören? Offenbar sind nicht alle Menschen so unkompliziert, wie Du es Dir wünscht. Niemand muss hier etwas behaupten. Auch nicht der Käufer Deines Artikels. Die Verantwortung der Komplikationen liegt offensichtlich bei Dir.

Was möchtest Du denn, was der Käufer machen soll?

Es ist hat eindeutig Dein Fehler. Und das an mehr, als an einer Stelle in der Auktion.
 
Ich möchte gar nichts hören mein lieber. Und ja, es ist schade, dass nicht alle eher "stressfrei" sind, wie ich es mir wünsche.
Ganz klar mein Fehler !

Sich aber an so was, jetzt, 8-12 Wochen aufzuziehen anstatt auf den Verkäufer einzugehen, der nicht eindeutig gehandelt hat, so zu reagieren, kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Ich kann da aber an dieser Stelle nur von mir sprechen.

Für mich wäre es ein einfaches, zu sagen, komm, OK. Eine absolut rasche Kommunikation war da, Einsicht, Entgegenkommen, man bewertet sich positiv, Gerät zurück, Geld in der selben Sekunde zurück und die Kuh ist vom Eis.

Was soll man jetzt noch diesem Typ Mensch vorschlagen ?
Ich lasse ihm dem Pace für 70 € ? Wäre kein Ding, lasse ich mich drauf ein.
Dieser Typ Mensch ist leider so darauf eingeschossen, eine Festplatte zu bekommen, wie es hier keiner ahnt,
wenn er den Schriftwechsel nebst § mitbekommen hat.

Schlicht und ergreifend geht es mit hier an dieser Stelle darum, einen Fehler begangen zu haben.
Jetzt auch wissend, ( unbeschädigte Verpackung, NEU ), dieser Fehler wird nicht respektiert, nein.
Es wird darauf herumgeritten, vermutlich erstmal über einen Anwalt, Staatsanwalt ist noch ganz weit weg, bis die Schwarte kracht.

Bei knappen 2000 Bewertungen, bis auf echt wenige Ausnahmen, wie diese, 99,8 % positiv, möchte ich nicht in die Köpfe dieser Personen schauen.
Selbstverständlich wurde an dieser Stelle der Käufer gemeldet. eBay ist schmunzelnd auf unserer Seite. Sind aber leider keine Juristen ! Hat der junge Mann auch ausdrücklich 3 mal am Telefon erwähnt. eBay ist da aussen vor. Menschlich gesehen..... -.-
Ergänzung ()

Lionel Hutz schrieb:
Einige dich gütlich mit dem Käufer, alles andere gibt nur unnötigen Ärger.

Du bist ein guter Mensch, genauso würde ich das gerne handhaben. Mit Personen wie Dir, wäre das sicher kein Ding !
So sollte das auch laufen. Das muss ich Dir aber nicht erklären. ;)
 
BlubbsDE schrieb:
Jeder Anwalt bringt das durch. So gesehen kannst Du Dich jetzt schon vergessen.

Nun, wenn man sich den Artikel in diversen Preissuchmaschinen und Verkaufsplattformen (die Artikelbeschreibung auf der Webseite des Herstellers konnte ich auf die Schnelle nicht ausfindig machen) anschaut, so gehört eine 320 GB grosse Festplatte nicht zum Lieferumfang und somit hätte der Käufer -eigentlich- kein Recht auf Nacherfüllung nach § 439 BGB; jedoch ist hier die Produktbeschreibung mE maßgeblich und es wäre zumindest strittig, dass der Käufer sich vorherein hätte informieren müssen, ob diese Festplatte tatsächlich enthalten ist.

Legt man die Artikelbeschreibung zugrunde, so wäre hier wohl auch strittig, ob der Käufer den Hinweis des Verkäufers (auch wenn er leicht zu überlesen ist) hätte sehen müssen.

Eine gütliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer wäre sicher angemessener, als "auf sein Recht" (Käufer) oder "den mal auflaufen zu lassen" (Verkäufer) zu beharren.

Das ist lediglich meine persönliche Meinung. Eine fundierte Rechtsauskunft liefert ein RA/FA.
 
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