L!mp
Ensign
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 129
Hallo liebes Forum,
heute brauche ich mal euren Rat/Meinung zum Thema Online-Verkaufen.
Ich muss etwas länger ausholen und werde auch einiges Zitieren zum besseren Verständnis.
Ich bin Privater Verkäufer auf ebay. Die verkaufte Ware war gebraucht und alles hat Tadellos funktioniert!
Am 24.03.2016 habe ich auf ebay ein Mainboard mit Arbeitsspeicher und einer CPU verkauft.
Das Mainboard hat SO-DIMM, dieser war eingesetzt und auch die CPU war im Sockel eingesetzt - ohne Kühler.
Genau gesagt: Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor
Das Ganze war zum Festpreis von 89.- € per PayPal.
Am 17.04.2016 hat der Käufer eine Rückgabe angefragt in der steht:
der Käufer hat uns mitgeteilt, dass mit Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken.
An dieser Mail ist ein Feld in dem der Käufer noch eigene Angaben machen kann darin schreibt er:
Zitat:"Bei dem Entfernen des Prozessors hat sich herausgestellt, dass zwei Kontaktfedern des Prozessorsockels beschädigt sind. Dieses ist auf den beigefügten Bildern gut zu erkennen. Eine Erwähnung dieses Mangels gab es in der Artikelbeschreibung nicht. Ich möchte daher eine Minderung des Kaufpreises um 20 EUR, die Sie bitte auf mein Paypalkonto vornehmen. Alternativ trete ich vom Kaufvertrag zurück und werde mir das Bundle anderweitig kaufen und den höheren Differenzpreis als Schadensersatz geltend machen. Mit freundlichen Grüßen" -Zitat Ende
Ich habe das gelesen und mal so hingenommen, mich in ebay eingeloggt und den "Fall" angeklickt.
Dort habe ich dann auf "Rücknahme akzeptieren" geklickt. Dann wurde ich aufgefordert dem Kunden ein Versandetikett zukommen zu lassen oder Kontakt auf zu nehmen.
Ich habe dem Käufer dann eine Nachricht geschrieben, das es mir leid tut das er nicht zufrieden ist und das ich die Rücknahme akzeptiert habe und das ich Ihm ein Versandetikett von DHL zukommen lassen möchte - also ob DHL Ihm zusagt oder halt lieber einen anderen Lieferservice...
Daraufhin bekomme ich folgendes vom Kunden als ebay-Nachricht:
Zitat:"Sehr geehrter Herr ****,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben mich allerdings missverstanden. Ich habe nicht um eine Rücknahme gebeten, sondern eine mir gesetzliche zustehende Minderung (§ 437 Punkt 2 BGB) im Rahmen einer Mängelrüge (Sachmangel § 434 BGB) um 20 EUR verlangt.
Da ich annehme, dass es Ihnen nicht möglich ist, den Mangel aufgrund der besonderen Art zu beheben, habe ich diese Art der Mangelbeseitigung gewählt. Alternativ ist es natürlich möglich, dass Sie doch nachbessern und einen mangelfreien Artikel, sprich Mainboard zusenden.
Sollten Sie sich jedoch zu keiner der beiden Möglichkeiten imstande sehen, dann würde ich meinerseits vom Vertrag zurücktreten. Die Konsequenzen daraus wären, einerseits die Rückgabe des Kaufpreises und andererseits die Zahlung eines Schadensersatzes für den von mit zu tätigenden Deckungskauf, soll heißen, die gleichen Komponenten wüden von mir anderweiti erworben und der Mehrpreis zu den 89,- EUR Ihres Angebotes stünde mir als Schadensersatz zu. Diese Differenz so schätze ich, wird höher als 20,- EUR ausfallen.
Ich gebe Ihnen daher nochmals die Gelegenheit, mein Minderungsverlangen anzunehmen und den Minderungsbetrag per PayPal zu überweisen" Zitat Ende
Ich kann sowas nicht fassen!
Die Komponenten haben funktioniert! Ich habe ja vor dem Verkauf damit gearbeitet.
Dann nimmt der Kerl die CPU raus und will da verbogene Pins vorgefunden haben... mag sein... wir kennen alle die filigranen CPU-Sockel-Pins...
Aber was mich richtig stutzig macht ist das er nur eine Minderung will. Das heisst das Mainboard funktioniert wohl noch?
Warum öffnet dieser Mensch einen "Fall" zur Rücknahme? - Will dann keine, sondern will nur Geld von mir? - Und wenn ich nicht zahle muss ich für seine Differenz als Schadensersatz aufkommen? Geht's noch?
Also meine Fragen:
Kann der Kunde das so von mir als Privatverkäufer überhaupt verlangen?
Ist das mit dem "Schadensersatz" in diesem Fall überhaut auch nur annähernd möglich?
Was soll ich jetzt tun?
Verletzt er mit dieser Forderung auf Minderung nicht gegen die ebay Richtlinien?
Die ebay Richtlinien sagen:
Die Kontaktinformationen dürfen nur zur Lösung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit eBay genutzt werden. Jede andere Verwendung ist unzulässig.
Es ist nicht gestattet, diese Kontaktinformationen zu verwenden, um eine Transaktion außerhalb der eBay-Handelsplattform abzuschließen.
Vielen Dank im Voraus an alle die mir hier weiterhelfen.
heute brauche ich mal euren Rat/Meinung zum Thema Online-Verkaufen.
Ich muss etwas länger ausholen und werde auch einiges Zitieren zum besseren Verständnis.
Ich bin Privater Verkäufer auf ebay. Die verkaufte Ware war gebraucht und alles hat Tadellos funktioniert!
Am 24.03.2016 habe ich auf ebay ein Mainboard mit Arbeitsspeicher und einer CPU verkauft.
Das Mainboard hat SO-DIMM, dieser war eingesetzt und auch die CPU war im Sockel eingesetzt - ohne Kühler.
Genau gesagt: Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor
Das Ganze war zum Festpreis von 89.- € per PayPal.
Am 17.04.2016 hat der Käufer eine Rückgabe angefragt in der steht:
der Käufer hat uns mitgeteilt, dass mit Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken.
An dieser Mail ist ein Feld in dem der Käufer noch eigene Angaben machen kann darin schreibt er:
Zitat:"Bei dem Entfernen des Prozessors hat sich herausgestellt, dass zwei Kontaktfedern des Prozessorsockels beschädigt sind. Dieses ist auf den beigefügten Bildern gut zu erkennen. Eine Erwähnung dieses Mangels gab es in der Artikelbeschreibung nicht. Ich möchte daher eine Minderung des Kaufpreises um 20 EUR, die Sie bitte auf mein Paypalkonto vornehmen. Alternativ trete ich vom Kaufvertrag zurück und werde mir das Bundle anderweitig kaufen und den höheren Differenzpreis als Schadensersatz geltend machen. Mit freundlichen Grüßen" -Zitat Ende
Ich habe das gelesen und mal so hingenommen, mich in ebay eingeloggt und den "Fall" angeklickt.
Dort habe ich dann auf "Rücknahme akzeptieren" geklickt. Dann wurde ich aufgefordert dem Kunden ein Versandetikett zukommen zu lassen oder Kontakt auf zu nehmen.
Ich habe dem Käufer dann eine Nachricht geschrieben, das es mir leid tut das er nicht zufrieden ist und das ich die Rücknahme akzeptiert habe und das ich Ihm ein Versandetikett von DHL zukommen lassen möchte - also ob DHL Ihm zusagt oder halt lieber einen anderen Lieferservice...
Daraufhin bekomme ich folgendes vom Kunden als ebay-Nachricht:
Zitat:"Sehr geehrter Herr ****,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben mich allerdings missverstanden. Ich habe nicht um eine Rücknahme gebeten, sondern eine mir gesetzliche zustehende Minderung (§ 437 Punkt 2 BGB) im Rahmen einer Mängelrüge (Sachmangel § 434 BGB) um 20 EUR verlangt.
Da ich annehme, dass es Ihnen nicht möglich ist, den Mangel aufgrund der besonderen Art zu beheben, habe ich diese Art der Mangelbeseitigung gewählt. Alternativ ist es natürlich möglich, dass Sie doch nachbessern und einen mangelfreien Artikel, sprich Mainboard zusenden.
Sollten Sie sich jedoch zu keiner der beiden Möglichkeiten imstande sehen, dann würde ich meinerseits vom Vertrag zurücktreten. Die Konsequenzen daraus wären, einerseits die Rückgabe des Kaufpreises und andererseits die Zahlung eines Schadensersatzes für den von mit zu tätigenden Deckungskauf, soll heißen, die gleichen Komponenten wüden von mir anderweiti erworben und der Mehrpreis zu den 89,- EUR Ihres Angebotes stünde mir als Schadensersatz zu. Diese Differenz so schätze ich, wird höher als 20,- EUR ausfallen.
Ich gebe Ihnen daher nochmals die Gelegenheit, mein Minderungsverlangen anzunehmen und den Minderungsbetrag per PayPal zu überweisen" Zitat Ende
Ich kann sowas nicht fassen!
Die Komponenten haben funktioniert! Ich habe ja vor dem Verkauf damit gearbeitet.
Dann nimmt der Kerl die CPU raus und will da verbogene Pins vorgefunden haben... mag sein... wir kennen alle die filigranen CPU-Sockel-Pins...
Aber was mich richtig stutzig macht ist das er nur eine Minderung will. Das heisst das Mainboard funktioniert wohl noch?
Warum öffnet dieser Mensch einen "Fall" zur Rücknahme? - Will dann keine, sondern will nur Geld von mir? - Und wenn ich nicht zahle muss ich für seine Differenz als Schadensersatz aufkommen? Geht's noch?
Also meine Fragen:
Kann der Kunde das so von mir als Privatverkäufer überhaupt verlangen?
Ist das mit dem "Schadensersatz" in diesem Fall überhaut auch nur annähernd möglich?
Was soll ich jetzt tun?
Verletzt er mit dieser Forderung auf Minderung nicht gegen die ebay Richtlinien?
Die ebay Richtlinien sagen:
Die Kontaktinformationen dürfen nur zur Lösung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit eBay genutzt werden. Jede andere Verwendung ist unzulässig.
Es ist nicht gestattet, diese Kontaktinformationen zu verwenden, um eine Transaktion außerhalb der eBay-Handelsplattform abzuschließen.
Vielen Dank im Voraus an alle die mir hier weiterhelfen.