ebay Käufer meldet defekten Artikel

@Tripex
laut dem letzten Post von Rach hatte der Käufer ja keine 14 Tage. Wenn Hermes sagt das Paket ist am 16.08. ausgeliefert und der Käufer reklamiert am 17.08. könnte es durchaus sein, daß der Käufer beim ersten testen den "Defekt" bemerkt. Wie er aber dann in 2 Rechner testen und zur Fachwerkstatt will... das wird knapp.
Aber trotzdem denke ich er soll sich an WD wenden, da hat er auch mehr davon. Nämlich (wahrscheinlich) ne neue Platte für den Kaufpreis + Versandkosten zu WD.
 
Rach78 schrieb:
naja die auktion war am 3.8 zuende. Laut hermes traf das Paket am 16.8 ein. gestern hat er sich gemeldet

nix 2 wochen, 1 tag, am 16. bekommen, am 17. gemeldet. und ja, auch bei einem privatverkauf hat der verkäufer einwandfreie ware zu liefern. wie beweisen, dass die hdd bei versand okay war? da liegt der hase im pfeffer...
 
Ja aber wenn ich vorher schon von einem Defekt gewusst hät, hät ich sie ebenso selber zu WD schicken können und dann ne neue HDD bei ebay verticken können

Angeblich war er ja heute in der Fachwerkstatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Thema!
Möchte die nächsten Tage auch eine alte 1,5TB HDD (extern) verkaufen wie sichere ich mich da ab?
Ist es ausreichend bei HDTune den status screen zu sichern?
 
@mr wasd
Ob es reicht weiß ich nicht. Ich habs immer sicherheitshalber gemacht. Hab aber auch immer Glück gehabt und es gan keinerlei Reklamationen. Oder nur per Abholung dann kannst du dem Käufer zeigen daß sie geht.

@TOPIC
baFh trifft da den Punkt. Wie nachweisen?. Zeugen wären ne Möglichkeit und dann könnte man bei Hermes reklamieren weil es ein Transportschaden sein müßte (wenn sowohl Verkaufer als auch Käufer die Wahrheit sagen).
 
Er hat mir geantwortet wiedermal:

ich bin nicht der Meinung die Festplatte ist defekt, es ist eine Tatsache, daß die Platte defekt ist.
Wie schon gesagt sie wurde in einer Fachwerkstatt geprüft. Die Platte habe ich von Ihnen gekauft und
nicht vom Hersteller, also sind Sie zuständig. Sie können die Platte gerne selbst prüfen, nach
Rückerstattung des Kaufpreises plus Kosten. Sie kann auch nicht unterwegs kaputt gegangen sein, da
sieja sehr gut verpackt war. Also bin ich der Meinung sie ist schon defekt verschickt worden.
 
Rach78 schrieb:
Laut hermes traf das Paket am 16.8 ein. gestern hat er sich gemeldet

Als Privatverkäufer bist du ab dem Versenden niemandem mehr Rechenschaft schuldig.
Sollte die Ware Beim Empfänger durch einen Transportschaden Defekt sein, so ist dies nicht dein Problem! (vorausgesetzt die Verpackung war Ausreichend)

Stichwort Gefahrenübergang.
Weiße ihn doch Freundlich auf diesen hin!


sofern sie bei dir ganz war (laut dir stimmt das)
und sie gut Verpackt war (Laut Käufer Stimmt das)
ist die sacht für dich Erledigt!

Der Käufer könnte eine Anzeige wegen Betrug Anstreben.
allerdings kann er wohl kaum nachweisen dass du von dem Defekt wustest.
--> Teile ihm mit das er das nächste mal eventuell Neuware Kaufen soll!
 
Zuletzt bearbeitet:
@florian.
Ich seh das Problem in dem Fall aber dabei daß der Nachweis daß sie bei Versendung okay war nicht vorhanden ist. Also haperts mit dem Gefahrenübergang. Da kämen dann wieder ein Zeuge ins Spiel. Wenn rasch78 da einen hat, geb ich dir völlig recht. Muß der Verkäufer sich an Hermes halten.

EDIT:
sofern sie bei dir ganz war (laut dir stimmt das)
und sie gut Verpackt war (Laut Käufer Stimmt das)
ist die sacht für dich Erledigt!

Reicht die Aussage des Verkäufers? Dann wäre der Drops ja gelutscht.
Aber der Fall ist mir wieder mal ein Beleg dafür daß ich aus gutem Grund Hardware bei ebay nur neu und von Händlern kaufe. Und auch nur selten verkaufe. Mehr Aufregung als Gewinn :-(
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Jeder kann nach eigenem Gutdünken kaputte Artikel bei Ebay verkaufen und sie als neu deklarieren. Niemand kann einem das Gegenteil nachweisen und das Gesetz ist eindeutig: Der Privatverkäufer muss das Produkt unter keinen Umständen zurücknehmen, außer natürlich er hat etwas falsches geliefert.

Wie kann man dann noch getrost so einkaufen? Und nach den ganzen Einträgen im Forum zu urteilen, spricht sich diese Gesetzeslücke auch langsam rum.
 
der Käufer muss erst mal beweisen das der Verkäufer von dem Defekt wusste, Da er dies nicht kann, ist der Verkäufer aus dem Schneider.


wer sagt denn das der Käufer den Power Stecker richtig rum eingesteckt hat?
wer sagt denn das der Käufer die Festplatte nicht aus versehen an einen 7V Lüfter Adapter gesteckt hat?
wer sat denn das der Käufer nicht mit dem Schraubenzieher Abgerutscht ist?
Wer Sagt denn das der Käufer nicht Elektro Statisch Aufgeladen war?
Wer sagt denn das der Käufer sie nicht Runter fallen lies?
usw.

Der Käufer hat einfach Pech!
nun sollte der TE diesen nur noch Freundlich Abwimmeln ;)



*alles beruht auf Halbwissen*
 
OT
Man könnte jetzt noch über den grundlegenden Sinn des Kaufes streiten (anhand des Ärgers auf beiden Seiten). Wenn ich mir den Preis ansehe (41€ + Porto). Bei Hardwareschotte gibts 1 TB schon für 50€ + Versand. Für den Unterschied hätte ich mir keine gebrauchte Platte gekauft!

EDIT:
@Topic
Das siehst du so (ich auch), der Käufer denkt vielleicht ganz genau umgekehrt :-) Da ist jeder anders. Zumal dann könnte immer noch dasselbe passieren. Ich hab von Samsung schon mal ne Platte als Austausch gekriegt die nach 14 Tagen auch wieder gemuckt hat. Man steckt einfach nicht drin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Käufer ausschließt, dass die Platte bei ihm kaputt gegangen ist und dass ein Transportschaden vorliegt, heißt das, dass er dir die Schuld gibt. Hast Du sie wissentlich als funktionierend angeboten, obwohl sie kaputt war, wäre das ein Betrug, was er dir ja mehr oder weniger unterstellt. In Deutschland gilt aber immer noch die Unschuldsvermutung, d.h. Du musst nicht beweisen, dass sie bei dir noch gearbeitet hat, sondern er muss beweisen, dass das nicht der Fall war.
Beim Verkauf von privat zu privat trägt in der Regel der Käufer das Risiko des Versandes, Du selbst musst sie bloß angemessen verpacken und einem vertrauenswürdigem Versandunternehmen übergeben - damit endet die ganze Sache für dich.
Wo sie wann und wie kaputt gegangen ist kann dir damit egal sein.
 
Odium schrieb:
Der Privatverkäufer muss das Produkt unter keinen Umständen zurücknehmen, außer natürlich er hat etwas falsches geliefert.

Wenn er einen funktionsfähigen Artikel beworben hat und einen defekten liefert, dann hat er etwas falsches geliefert. Die Gewährleistung greift erst für ein späteres Versagen des Artikels.


Das Thema hatten wir doch erst bei Cr@zys Rechtsstreit mit Paypal und dem Kunden der den Laptop reklamiert hat....
 
Allerdings muss ihm halt bewiesen werden, dass es so ist, was wohl etwas schwieriger werden dürfte.
Btw. stimmt es aber trotzdem nicht, dass ein Privatverkäufer unter keinen Umständen zurücknehmen muss, schließt er die Mängelhaftung nämlich nicht explizit aus, hat der Käufer ein Recht darauf, Privatverkauf hin oder her.
 
Hermes hat einen Sendestatus. Hast du diesen auf tatsächliche Lieferzeit geprüft? Zwei Wochen Sendezeit sind sehr lange.

Bei einer Versendezeit von zwei Wochen ist ein Festplattendefekt durch Transport nicht auszuschliessen. Dabei muss die verpackung nicht mal Schäden aufweisen.
 
Ja der Artikel wurde ein 2tes mal zugestellt, da beim ersten mal der Fahrer die Adresse wohl nicht hat auffinden können, allerdings ist auch dies nicht mein Problem, der Artikel wurde an die bei ebay hinterlegte Adresse versendet

Wenn er einen funktionsfähigen Artikel beworben hat und einen defekten liefert, dann hat er etwas falsches geliefert.

das mag richtig sein, doch erstens hab ich sie vollständig formatiert (wer ist schon so dumm und lässt seine Daten drauf beim verkauft oder löscht die nur im explorer) zweitens hat die Platte eh noch Garantie, also WENN ich von einem Defekt gewusst hätte, bzw mit anderen Worten sie bei mir einen gehabt hätte, wieso sollte ich sie dann als funktionsfähig verkaufen, wo ich doch von meinem Garantierecht gebrauch hätte machen können beim Hersteller.

Es kann doch genauso gut sein, dass dem Käufer das Teil beim auspacken heruntergefallen ist, oder er einfach mal nur so kurz nen TB gebraucht hat um Daten zu verschieben oder sonst was
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er einen funktionsfähigen Artikel beworben hat und einen defekten liefert, dann hat er etwas falsches geliefert. Die Gewährleistung greift erst für ein späteres Versagen des Artikels.

Nein, die gesetzliche Sachmängelhaftung stellt genau auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs ab. Wenn die Kaufsache als funktionstüchtig verkauft wird und gleichzeitig die Gewährleistung (wirksam) ausgeschlossen wurde, dann stehen 2 Aussagen des Verkäufers gegeneinander. Ich würde im Zweifel davon ausgehen, dass der Ausschluss vorrangig vom Verkäufer gewollt war, wenn er die Funktionstüchtigkeit nicht besonders hervorgehoben hat.

Dann müsste der Käufer eine arglistige Täuschung beweisen, um doch noch eine Rückabwicklung fordern zu können.

Wenn der V beweisen könnte, dass die Platte bei Versand noch i.O. war, wäre alles bestens.
 
Nach 1 Monat (falls das überhaupt stimmt) sicherlich nicht.
Aber warum bietest dann PayPal an ?
Ich z.B. wurde auch schon Opfer eines Betrügers, der defekte Festplatten verkauft und mir dann noch auf "Klugscheiss-deutsch" komisch kam. Allerdings war dieser … so geschickt, nur Überweisung anzubieten, um sich abzusichern.
 
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