Ebay Käufer reklamiert Probleme mit Grafikkarte

nighti

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Hallo,

ich habe eine Grafikkarte (7900GRE) bei Ebay verkauft. Diese habe ich selbst nur ein paar Tage besessen, in diesem Zeitraum allerdings getestet und es gab keinerlei Probleme. Der Käufer reklamiert nun folgendes:

Leider habe ich enorme Probleme mit der Karte. Hatte vorher eine RTX 3070. Die lief Super, ohne Drops.
Fortnite hat extreme Framedrops, von 144 in Full-HD auf 20... alle 10 Sekunden. Auch World auf Tanks ist vom Problem betroffen. Soll so eigentlich nicht sein.

Asus B550 TUF MainboardRyzen 9 5900x1000 Watt Be Quit Netzteil32 GB DDR4 Corsai 4600 MHz RAMSamsung SSD 1 tbVorher hatte ich eine RTX 3070 absolut ohne Probleme oder Ruckler. Habe extra den Treiber mit DDU deinstalliert.


Ich selbst hatte in Fortnite keine Probleme, auch nicht ins CS-Go und Horizon Forbidden West. Alle gängigen 3D Benchmarks hat sie einwandfrei mit dem erwarteten Ergebnis absolviert.

Wie soll ich am besten weiter vorgehen? Mir tuts leid dass er (angeblich) so Probleme hat, aber schätze eher es liegt seinem System. Aber beweisen kann ich das nicht, oder muss ich das garnicht und er muss das tun? Er redet natürlich schon von Käuferschutz etc. pp., beim Artikel hatte ich geschrieben dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Rücksendung handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
nighti schrieb:
beim Artikel hatte ich geschrieben dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Rücksendung handelt.

Du kannst schreiben soviel Du willst interessiert eBay nur recht herzlich wenig. Wenn Ihr 2 euch nicht einig werdet entscheidet eBay gegen Dich und erstattet dem Käufer den Betrag zurück, zieht ihn dir wieder ab und verpasst dir außerdem einen Mängeleintrag ins Konto.

Er hat den Artikel und dieser macht nun Probleme. Was hat er denn genau gesagt wie ihr 2 nun weiter verfahren sollt? Kam da schon ein Angebot von Ihm? Rücknahme? Teilerstattung? Du könntest ja sonst auch noch einmal nachfragen ob alle Treiber vom Mainboard, dem Bios, der Grafikkarte, dem Chipsatz usw. aktuell sind. Mit welcher Auflösung wird Fortnite gespielt? Gibt es in anderen Spielen (neben Fnite und WoT) auch diese Probleme usw.

Falls ihr euch nicht einig werdet wird es am Ende darauf hinaus laufen dass Du ihm freiwillig ein Rücksendeetikett zukommen lassen musst und denn die Grafikkarte zurück nimsst und er bekommt sein Geld wieder. Auch eine teilweise Rückerstattung ist möglich wo ihr euch zuvor auf Betrag x einigt und er die Grafikkarte mit den Problemen behält und halt hierdrüber entschädigt wird. Aber das müsst ihr 2 halt unter euch über eBay ausmachen.
 
Grundsätzlich muss der, der etwas will, den Beweis führen.

PS: eBay ist kein Gericht. Das ist irgendeine Butze.
 
Lass ihn mal 3d mark durchführen und dir den log schicken, guter Indikator ob alles stimmt.
 
Wenn du die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen hast, könntest du freundlich und bestimmt jegliche Ansprüche ablehnen und dann die Kommunikation einstellen.
Der Käuferschutz wird möglicherweise gegen dich entscheiden, das ändert aber nichts an den Ansprüchen gegenüber des Käufers.
 
@Silent1337 das ist eine fantastische Idee, wenn man sich mit Ebay anlegen will, die zu 100% gegen dich entscheiden und dann darfst du zum Anwalt rennen.

zurücknehmen ist hier besser oder eventuell versuchen eine Lösung zu finden.
 
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Einfach schauen, dass man selbst das Geld hat und eBay nicht. Sollen die halt irgendein Konto ins Minus setzen?
 
Avatoma schrieb:
PS: eBay ist kein Gericht. Das ist irgendeine Butze.

Wo der TE die AGB's bezüglich Käufer- und Verkäuferschutz zugestimmt hat indem er sein Bankkonto für die Auszahlungen hinterlegt und verifiziert hat. Viel Spaß also beim klagen und hoffentlich gewinnen.

In 99% zählt das

Avatoma schrieb:
Grundsätzlich muss der, der etwas will, den Beweis führen.

nur halt auf eBay nicht. Dort sind die restlichen 1% zu finden.


Silent1337 schrieb:
Der Käuferschutz wird möglicherweise gegen dich entscheiden, das ändert aber nichts an den Ansprüchen gegenüber des Käufers.

Die Ansprüche darfst denn gerne einklagen da der Käufer ja nun Artikel UND Geld hat sofern der TE nicht freiwillig zurück nimmt.


Avatoma schrieb:
Sollen die halt irgendein Konto ins Minus setzen?

xD :D

Du hast echt keine Ahnung wie es auf eBay läuft, oder? Das zeigen jedenfalls Deine Posts. Entweder eBay hält das Geld von vorne herein für 30 Tage zurück (da man an eBay bezahlt und dieser als Treuhänder fungiert. Da der Artikel in einer Risikokaktegorie eingestellt wurde ist das Geld zurück halten normal und wird sogar vom Risikomanagement erhöht wenn der Verkäufer (TE) ein neuer Verkäufer ist) oder zahlt es aus und holt es sich anschließend von Deinme Girokonto wieder. Beim 2. wäre das denn im Minus bzw. wird belastet. Die Lastschrift kannst zwar zurück holen dein eBay Konto bist denn aber auch los.
 
@RedPanda05
Ja, wenn ich keinen Stress haben will, nehme ich das Ding zurück und die Sache ist erledigt.

Ich kann aber auch einfach mein Recht durchsetzen, was eBay entscheidet spielt keine Rolle - natürlich ist das kein Selbstläufer, soviel muss klar sein. Persönlich würde ich es einfach drauf ankommen lassen, aber das muss man für sich selbst entscheiden.
 
Ich bin mit dem Käufer in Kontakt und er versucht wohl wirklich alles. 3D Mark läuft einwandfrei und er meinte grad selbst dass er World of Tanks nun "ans Laufen" gebracht hat (wie auch immer). Klingt für mich nach nem vermurksten System. Er hat aber auch ein System zum Gegenchecken und wird das tun wenns sein muss. Ich glaube er hat wirklich diese Probleme und will mich nicht beduppen, das sieht man eigentlich auch an dem was er schreibt und Bewertungen die er hat. Er testet und wird sich wieder melden.....

Ansonsten Ja muss man schauen wie man sich einig wird, ich werde aber nicht Ebay von meinem Konto abbuchen lassen. Die Kohle wurde bereits ausgezahlt.
Meinetwegen kanns auch mal auf ne Klage hinauslaufen, für irgendwas muss sich ja die Rechtsschutz Versicherung mal lohnen 😉.

Ich hoffe soweit kommts nicht, wäre schade um ein 25 Jahre altes Ebay Konto mit 100% positiver Quote.
 
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@Silent1337 das drauf ankommen sieht in etwa wie folgt aus:
-Verkäufer meldet sich nicht mehr
-Käufer schaltet ebay ein
-Ebay gibt Käufer recht
-Ebay gibt Käufer Geld zurück und Verkäufer wird keine Auszahlung bekommen (bei teuren Artikeln dauert die Auszahlung in aller Regel) oder sie stellen es dem Verkäufer in Rechnung.
-Jetzt ist alles doof und der Verkäufer hat weder Ware noch Geld und darf zum Anwalt laufen.
-Da darf er selbst bei den meisten RS Versicherungen 100€ Selbstbeteiligung zahlen.
……

Und ja es gibt einen riesigen Unterschied zwischen Recht haben und es bekommen.
 
nighti schrieb:
ich werde aber nicht Ebay von meinem Konto abbuchen lassen. Die Kohle wurde bereits ausgezahlt.

Was Du sowieso nicht zu entscheiden hast. Die Befugnis dafür hast du eBay selbst gegeben als du Dein Girokonto verifiziert hast mit der Testzahlung + Abbuchung. Damit hast du die AGB's zu den Käufer- und Verkäuferschutzbedingungen akzeptiert die nunmal auch beinhalten dass eBay den fälligen Betrag auch wieder von Deinem Girokonto abbuchen darf wenn ein Käuferschutzfall eingetreten ist und das Geld bereits ausgezahlt wurde. Also viel Spaß beim Klagen sollte eBay es wieder zurück buchen.

Aber nicht gleich den Teufel an die Wand malen und gleich vom worst case ausgehen. Erstmal abwarten was der Käufer noch alles erreichen kann und der scheint ja kooperativ zu sein und selbst einiges zu versuchen / zu unternehmen. Helfe und unterstütze ihn dabei.
 
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Yiasmat schrieb:
dass eBay den fälligen Betrag auch wieder von Deinem Girokonto abbuchen darf
Was dann per einem Klick im Onlinebanking rückgängig gemacht ist. Nach zwei oder drei weiteren Klicks buchen sie nie wieder was ab.

Noch leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer ebaywelt. Die sind nicht der Nabel und entscheiden nicht über Recht und Unrecht. Auch wenn sie so tun, als dürften sie das.
 
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.one schrieb:
Was dann per einem Klick im Onlinebanking rückgängig gemacht ist. Nach zwei oder drei weiteren Klicks buchen sie nie wieder was ab.

Und Du dein eBay Konto los bist. Genau das will der TE aber nicht

nighti schrieb:
Ich hoffe soweit kommts nicht, wäre schade um ein 25 Jahre altes Ebay Konto mit 100% positiver Quote.
 
RedPanda05 schrieb:
Und ja es gibt einen riesigen Unterschied zwischen Recht haben und es bekommen.
Vor Gericht und auf hoher See sind alle Menschen in Gottes Hand ... . :schluck:
 
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Yiasmat schrieb:
Und Du dein eBay Konto los bist. Genau das will der TE aber nicht
Wenn ich zwischen 550€ und meinem Ebay Konto wählen muss..... Bye Bye Ebay....
 
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Hatte schon zwei ähnliche Fälle, aber jeweils über Kleinanzeigen.
1 x Käufer nicht in der Lage nen RAM funktionierend einzustellen (Timings & Friends). Ich hab den dann über die Chat Funktion in Kleinanzeigen 1 Woche intensivst betreut, bis der RAM auch bei ihm lief.
1 x Käufer zu dumm um ein Netzteil anzuschließen. Daurch die RAM Erfahrung hatte ich da aber keine Lust mehr auf irgendwas und hab das Netzteil wieder zurückgenommen, welches hier schon wieder seit 2 Jahren läuft.

Das ist halt das Problem, zwei Fälle, wo ich klar nen funktionierenden Artikel verkauft hatte, aber weil Käufer manchmal dumm sind, zwei Fälle, wo die wohl im Konfliktfall jeweils von der Platform Recht bekommen hätten - und auch kein Artikel + kein Geld hatte ich zweimal keine Lust.
 
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nighti schrieb:
Wenn ich zwischen 550€ und meinem Ebay Konto wählen muss..... Bye Bye Ebay....
Da Du die Grafikkarte als gebraucht verkauft und ausdrücklich auf eine Gewährleistung sowie Rückgaberechte verzichtet hast, solltest Du Dich IMO auf diesen Standpunkt berufen, denn der Käufer ist dafür beweispflichtig, dass die Grafikkarte bereits bei Übergabe mangelhaft war. Wenn Du die Karte vor dem Verkauf getestet hast und keine Probleme auftraten, kann der Käufer schwierig beweisen, dass ein Mangel vorliegt.

Sollte der Käufer dennoch einen Antrag auf Käuferschutz stellen, wird eBay die gesamte Kommunikation und die Angaben zum Artikel prüfen. Wie eBay entscheiden wird, vermag ich nicht zu beurteilen.

Du bist IMO nicht verpflichtet, die Karte zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten.
 
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