Ebay Käufer will Geld wieder haben .

Quad-core

Admiral
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Ich brauche mal euren Rat , ich habe bei ebay ein Handy Verkauft was einwandfrei funktionierte , nach ein paar Tagen nach erhalt hat der Käufer einen fall bei ebay auf gemacht (Artikel weicht von der Beschreibung ab) , er meint das bei ihm internet per sim Karte nicht gehen würde, er versuchte es mit 3 Simkarten alle mit internet flat , bei mir funktionierte inet ohne Probleme mit meiner o2 Karte schon komisch , nun will er sein Geld wieder haben und droht mit Anwalt :rolleyes:, ich hab ihm meine Hilfe bei der RMA angeboten , will er auch nicht , er sieht nicht ein das er sich darum kümmern soll das Handy einzuschicken , darauf hin habe ich geschrieben das ich eine Rücknahme ausgeschlossen habe , und er sich doch bitte in dem falle an den Hersteller wenden solle . Naja wie soll ich mich nun verhalten ? Geld zurück zahlen ? steht er oder ich im Recht ? . Danke schonmal :) .
 
Hi,

wenn bei Dir i-net zu 100% ging dann ist das Gerät ja
nicht Defekt. Du brauchst keine Angst vor dem Anwalt zu haben.

Was ist es denn für ein Gerät?
Was geht denn genau nicht?
 
Es handelt sich um ein Star S7589 , es funktioniert angeblich kein Internet über die Simkarte , mehr kann ich dem text auf ebay auch nicht entnehmen .
Angst hab ich nicht , mir geht es nur darum das die sache schnell geklärt wird , ich kann sowas nicht ab zu unrecht eine Negative Bewertung , oder beschuldigt zu werden .

Letztendlich sehen diese Anwälte doch eh die schuld beim Verkäufer , die ziehen sich dann einfach was aus den fingern, am ende haste ein defektes Handy in der Hand , und bist um 170€ leichter :-( .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es bei Dir 100%ig ging.
Sag ihm Privatverkauf, kein Umtausch und Punkt. Wenn er keine Hilfe will pech.
Die eine Negative Bewertung kannst bestimmt verschmerzten es ist die Mühe nicht wert ;)

Quark, Ich denke nicht das er einen Anwalt einschaltet.
Mach dir keinen Kopp, wenn wirklich Post vom Anwalt kommt kannst immer noch Reagieren.
Er muss die Kosten erstmal vor strecken...
 
Zuletzt bearbeitet:
@phelan so einfach ist das nicht. selbst als privatverkäufer kann man eine gewährleistung nicht zu 100% ausschließen. jedoch muss hier der käufer beweisen, dass der defekt schon bestand und das könnte schwierig werden. ich glaube doc foster kann das noch genauer beschreiben und falls ich mich irre korrigieren
 
@nik_
Darum habe ich ja 2x betont " Wenn es 100%ig beim Verkäufer funktioniert(e) ) braucht er kein
"Angst" haben.
 
Gibt es auch einen Link zur Auktion ?
 
Tjo, nun ist die Frage wer was wem was Nachweisen muss. Glaube auch das der Käufer hier am zug wäre. Zudem könnte ich mir vorstellen, das er einfach bei den Einstellungen was falsch gemacht hat.
 
Nabend , ne hat weder net noch simlock , aber wir haben uns nun drauf geeinigt das ich ihm bei der RMA Helfe , Puh zum Glück nicht noch mehr stress , muss ja auch nicht unbedingt sein .

Doc Foster@ vieleicht 3 oder 4 Verkäufe , nicht viel also , warum fragst du ? gruss
 
Quad-core schrieb:
Doc Foster@ vieleicht 3 oder 4 Verkäufe , nicht viel also , warum fragst du ? gruss

Ich geh' davon aus, dass es ihm darum geht, ob dein Gewährleistungsausschluss aufgrund der Häufigkeit der Auktionen schon als AGB gesehen werden kann - darin wäre er nämlich unwirksam. Würde aber auch nichts daran ändern, dass die Beweislast für einen Gewährleistungsfall beim Käufer läge.
 
Kann es nicht sein, dass er die APN und das Passwort seines Anbieters nicht im Verbindungsprofil eigegeben hat?
 
Hatte schon mehrere solcher Fälle: "Gerät geht nicht", "Disc verkratzt" blabla. Es gibt eben Leute die versuchen damit durchzukommen, vielleicht brauchen sie "Ersatzteile" oder haben mittlerweile anderswo gekauft.

Du selbst hast nichts zu befürchten da der Käufer (unter Zeugen) beweisen müsste das das Gerät beim öffnen schon defekt war.
 
Wenn der Käufer beweisen könnte, dass das Gerät bereits bei Übergabe an die Post mangelhaft war, dann hätte er Ansprüche gg. dich.
 
Ist aber praktisch kaum nachzuweisen, denke ich.
 
So schwer ist das nicht.

Kann der Käufer den Mangel bei Empfang glaubhaft machen und liegt ein Zusammenhang zwischen Mangel und Transport ebenso fern, bspw. weil das Telefon doppelt umverpackt in der OVP versendet wurde, dann hat der Verkäufer ggf. ein Problem.

Hier ist aber schon streitig, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
 
Anstatt weiter ueber Maengel, Transportschaeden usw. zu diskutieren, sollte evtl. Fredy78s Kommentar mehr Beachtung geschenkt werden. "APN" kann man notfalls auch googlen, wenn man damit ansonsten nichts anzufangen weiss :-)
 
Ich wette, der Käufer ist einfach nur zu blöd, die korrekten Interneteinstellungen vorzunehmen.

Was mich auch wundert ist, dass die Nachricht erst "nach ein paar Tagen" und nicht direkt kam, als er den Artikel erhalten hat.
 
nik_ schrieb:
@phelan so einfach ist das nicht. selbst als privatverkäufer kann man eine gewährleistung nicht zu 100% ausschließen. jedoch muss hier der käufer beweisen, dass der defekt schon bestand und das könnte schwierig werden. ich glaube doc foster kann das noch genauer beschreiben und falls ich mich irre korrigieren

Man kann auch nicht einfach so das "Internet kaputt machen". Denk da müssen einfach ein paar Einstellungen am Handy vorgenommen werden oder vielleicht hat der den Datendienst deaktiviert und ist zu blöd das zu aktivieren.
 
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