ebay Kleinanzeigen Käufer beanstandet Ware

devebero

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Hi,

meine Frau hat ihr Notebook über ebay Kleinanzeigen verkauft. Käufer hat überwiesen und das Paket ist gut verpackt per DHL versendet worden. Heute schreibt der Käufer, er habe das Paket bekommen. Meinte aber dann das das Paket runtergefallen sein muss und das Notebook nun gebrochen ist. Er hat es aber nicht bei der Übergabe durch den DHL Boten gemeldet. Nun solle ich ihm doch nachträglich Rabatt gewähren. Oder er schickt das Book zurück und bekommt sein Geld wieder.

Ich habe ihm nun mitgeteilt, dass das Paket in seinen Besitz übergegangen ist und das er Beschädigungen am Paket direkt hätte melden müssen. Wer sagt mir, dass ihm das Paket nicht nach der Übergabe durch DHL runtergefallen ist?

Bin ich da richtig in meiner Annahme?
 
Würde ich so auch annehmen. Hinzu kommt, dass du auf der sicheren Seite bist, da der Käufer per Überweisung bezahlt hat und das Geld nicht zurückfordern kann. Lass dir doch interessehalber mal Bilder des Schadens zuschicken ;)
 
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Ja, werde ich mal machen. Er versucht es nun auf dem Weg "es wäre ja nicht gut verpackt gewesen".
Das Notebook war sogar in einer Notebook Tasche und dann im ausgepolsterten Karton. Der kann ja nun viel behaupten.

Und das mit Privatkauf habe ich natürlich sogar in die Anzeige geschrieben.

Wenn ein Karton so wenig beschädigt ist, dass ich es bei der Paketübergabe gar nicht sehe, zweifel ich auch an, dass dann ein so großer Schaden entstehen kann wie er ihn beschreibt. Ich bin mal auf Fotos (die er natürlich jetzt auch stellen kann) gespannt.
 
Privatverkauf, daher trägt der Käufer das Transportrisiko.
solange du das Paket ausreichend verpackt hast, bist du raus.
sofern das Paket äußerlich nicht beschädigt war ist DHL raus.
Da hat der Käufer wohl Pech und bleibt auf dem Schaden sitzen.

will man das nicht, sollte man bei gewerblichen Händlern kaufen.
 
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Danke euch. Da deckt sich mein Rechtsempfinden ja mit eurem.
 
Ist es versichert versendet worden?
 
DHL Paket. Also ja. Aber meine Verantwortung erlischt, meiner Meinung nach, mit der Übergabe an den Käufer. Und ich denke, DHL ist dann auch raus weil er ja keinen Schaden bei Übergabe geltend gemacht hat.
 
Das sehe ich auch so, er hätte es ja auch abholen können.
 
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Das wird er aber nicht können, da er nicht der Versender ist und den Schaden dem Boten auch nicht gemeldet hatte. Kunde bei DHL ist der Versender, nur der kann den Schaden melden, so kenne ich es.
 
So sehe ich das auch. Hätte er das Paket nicht angenommen, weil es beschädigt ist, dann hätte ich bei DHL meinen Anspruch anmelden können. Aber so? So wird DHL, und ich auch, natürlich sagen, dass der Schaden ja auch nach der Übergabe entstanden sein kann.
 
mir fällt ein, ich hatte mal ein kleinen audio mikofonverstärker via ebay uk gekauft, der funktionierte nicht und ich habe eine schadensmeldung bei der post mit dem paket eingereicht, kurz darauf erhielt ich das paket von dhl zurück. den grund habe ich vergessen, leider. ich habe dann aber mit dem hermes versand auf eigene kosten an den verkäufer geschickt und von paypal zumindest den kaufbetrag zurückerhalten. der verkäufer war aber auch sehr hilfsbereit.
 
Und hat mit diesem Verkauf was gemeinsames?
 
Auch ohne Annahmeverweigerung ist es möglich, die Transportversicherung in Anspruch zu nehmen.

Im Beisein des DHL-Boten dürfte es ohnehin unmöglich sein, den Inhalt des Pakets auf Beschädigungen zu prüfen. Und einige Blessuren an der Verpackung sind (rechtlich gesehen) kein Grund, ein Paket nicht annehmen zu dürfen (inklusive der rechtlichen Konsequenzen).

Zeugen sind hier als Beweismittel völlig ausreichend.

Daher würde ich dem Käufer anbieten, ihm meine Rechte gegen DHL abzutreten. Dieser kann sich dann mit DHL herumschlagen, hat aber eine faire Chance, auch seine Ansprüche geltend zu machen. Der TE ist fein raus, und der Käufer steht mit seinen Rechten nicht im Regen. Wenn der Käufer keine Zeugen benennen kann und auch sonst keinen Beweis liefern kann, das ein Transportschaden vorliegt, ist das seine Sache. Wenn er es aber kann, bekommt er von der Versicherung seinen Schadensersatz.


Wurde im Angebot nur "Privatverkauf" geschrieben, oder wurde die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wirksam ausgeschlossen?
 
Naja, bei Privatverkauf trägt der Käufer das Versand Risiko. Problem ist nur der Versender kann den Schaden geltend machen. Allerdings kann der Empfänger den Schaden melden. Ich würde ihm sagen, dass er das Paket zu DHL bringen kann. Allerdings inklusive aller Verpackung, damit die beurteilen können, ob es gut genug verpackt gewesen ist. Du der Versender bekommst dann die Entschädigung, falls es eine gibt und kannst die ja dem Käufer weiter geben.

Mit der Verpackung ist es so eine Sache. Grundsätzlich darf der verpackte Gegenstand kein Spiel haben. Es empfiehlt sich immer zwei Kartons zu nehmen. Bspw OVP und die in einen größeren Karton. Dieser muss dazu noch stabil genug sein dass er stapelbar ist. Glaube 25 kg müssen die aushalten. Bin aber nicht sicher kann auch die Anforderung von Hermes sein.

edit, Das man die Rechte abtreten kann, wusste ich nicht. auch eine Möglichkeit!

Lg

Psy
 
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