Hi
Habe ich bereits mehrfach so gemacht.
Bzw ich war der verlangende in diesen Fällen.
Vorneweg: Die ersten Beiträge hier kann man getrost überspringen. Ich verstehe nicht warum sich Personen, die keinerlei Erfahrung darin haben, mit luftigen Vermutungen äussern müssen. Für mich Stammtischniveau
Aber zum Thema: fordern kann der Käufer/Verläufer was er will. Ich könnte auch fordern, dass er mir für 1€ seinen BMW M3 verkauft, und der Verkäufer, dass ich 10 mal im batman-kostüm ums Haus renne. Ob das so angenommen wird ist natürlich etwas anderes.
Der "Law-Link" bezieht sich auch auf ein vollkommen anderes Szenario, nämlich, dass fremde eine Kopie anfertigen, speziell Firmen oder (n.)öffentliche Stellen. Am Ende des Textes wird sogar eingestanden:
Erlaubt ist allenfalls eine Sicherungskopie des Personalausweises durch den Ausweisinhaber.
Das ist meine persönliche Meinung.
Es gibt alle möglichen Arten von Paypal-Betrug. Einige davon lassen den Verkäufer trotz Einhaltung der Regeln schutzlos zurück.
Oder ganz banale Dinge wie:
Wer weiss ob nicht der Bruder/Schwager/Neffe/Sohn auf Hartz 4 mit dem fremden PP Konto einkaufen geht?
Dieser kauft und erhält die Ware. Der eigentliche Besitzer merkt das eventuell und macht den Kauf rückgängig. Das Geld wird zurückgebucht und die Ware ist schon längst irgendwohin "verschwunden". Der Besitzer haftet womöglich nicht einmal und aus dem "Dieb" bekommt man seiner finanziellen Umstände wegen nichts mehr heraus. Für Kleinbeträge wird sich die Justiz nicht sonderlich anstrengen. Auch für Paypal gilt der Käuferschutz als priorisiert über dem Verkäufer. (In dubio pro Käufer. )
Ein reales Beispiel dieser Art fand vor ein paar Jahren im Bekannten Umfeld statt. Der Cousin des Geschädigten hatte Zugriff auf den Ebay-Login eines "geliehenen" Notebooks und ging damit für ein paar tausend Euro schoppen. Egal was hier am Ende rauskam, Schuldfähig oder nicht, in dieser Situation will man sich auch als Verkäufer nicht wiederfinden.
Ich finde: Ein geschwärzter Perso schadet dir nicht. Es geht ihm wohl nur darum, dass du auch die Person bist, der der Zugang gehört (quasi 2 Faktor Authorisierung). Denn selbst wenn jemand das PP-Konto entwendet hätte wäre es sehr unwahrscheinlich, dass dieser auch den Ausweis besitzt. Im Übrigen genießt du ja den Käuferschutz und nicht er.
Und diesen komischen "Verkäuferschutz" wie oben angegeben kannst du getrost ignorieren.
-> Ich verkaufe dir funktionsfähige Hardware (PC, Mainboard, Grafikkarte, etc. Bei dir angekommen funktioniert sie plötzlich nicht. Der Käuferschutz wird getriggert und ich bekomme einen defekten PC zurück und das Geld ist weg.
Wie soll ich jetzt beweisen, dass der PC funktionsfähig bei ihm ankam und nicht etwa sogar der Paketdienst die Ware beschädigt hat? Dass ich sachgemäß verpackt habe? (Das können die wenigstens). Oder, dass nicht er durch unsachgemäßen Einbau das Teil geschrottet hat? Kurz mal am Teppich aufgeladen, kurzer Funke und schon ein Schaden durch ESD.
Ich verkaufe möglichst über Paypal friends. Hier im CB Forum geht das mit genügend Bewertungen auch ganz gut.
Sollte aber jemand auf Ebay- Kleinanzeigen auf den Käuferschutz bestehen, verlange ich eine Sicherheit. Ganz besonders auf Ebay-Kleinanzeigen.
Wie es dann gehandhabt wird ist natürlich jedermanns eigene Sache.
PS: In der Beschreibung der PP-Überweisung sollte nur drinstehen was er auch kauft.
zb. ASrock Z77 Extreme 3 funktionstüchtig Ebay Kleinanzeigen
oder ähnliches.
Steht was noch was anderes drin z.B. zusätzliche Hardware kann er den Käuferschutz erstmal geltend machen und Paypal steht auf seiner Seite solange bis du nicht mittels Nachrichtenverlauf etc das Gegenteil beweist. Er hätte dann zwar womöglich keinen Erfolg damit aber du auch keinen Spaß daran