Ebay Kleinanzeigen Perso zensiert schicken?

OutCastx5

Lt. Junior Grade
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Hi,

Ich hab vor mir ein Mainboard auf Kleinanzeigen zu kaufen natürlich mit Paypal da Überweisung zu riskant ist. Der Verkäufer will nun mein Personalausweis er meint ich könnte alles zensieren/schwärzen er will nur meinen namen & die adresse soll ich das machen? alles zensieren außer adresse und namen? er will das irgendwie mit paypal abgleichen meint er.

Was meint ihr? :)
 
würde ich persönlich nicht machen.

wozu soll das gut sein?
 
Was soll das bringen wenn man bei Kleinanzeigen mit Paypal bezahlt? Das Geld schickst du dann bestimmt per Paypal Friends, oder? Da gibts keinen Käuferschutz. Kannst das Geld auch gleich so überweisen, läuft im Prinzip aufs selbe raus.
 
Such Dir einen anderen, seriösen Verkäufer.
Wenn das schon SO anfängt, kann das nur zu Scherereien führen...
Auf solche Verkäufer kann jeder verzichten.

Ich habe schon sehr viel auf ebay/ebay Kleinanzeigen gekauft/verkauft, aber so einer ist mir auch noch nicht untergekommen.
 
ist bei PayPal nicht deine Adresse hinterlegt? (Konto)
dadurch kann er deine Adresse doch prüfen
 
Wozu soll der Verkäufer so wild darauf sein die Rechnungs(paypal)adresse zu verifizieren?

Die Adresse die man per Mail übermittelt ist die Empfängeradresse und fertig. In jedem Webshop kann man unterschiedliche Rechnungs- und Empfängeradressen eingeben.

Ich würde die Finger davon lassen. Das wird sicherlich kompliziert mit dem netten Verkäufer wenn das so schon anfängt ;)
 
Pappschuber schrieb:
Was soll das bringen wenn man bei Kleinanzeigen mit Paypal bezahlt? Das Geld schickst du dann bestimmt per Paypal Friends, oder? Da gibts keinen Käuferschutz. Kannst das Geld auch gleich so überweisen, läuft im Prinzip aufs selbe raus.


Kaufe sehr viel bei Kleinanzeigen und zahle auch nur per Paypal. Hatte ein paar Mal den Fall von nicht erhaltener Ware und Paypal hat anstandslos den Betrag zurückgebucht.

Paypal Friends ist bei Ebay Kleinanzeigen überflüssig, die Gebühr die bei einer regulären Paypal-Zahlung fällig wird ist lächerlich gering (im Zweifel übernehme ich die paar Cent/Euro je nach Betrag), in Anbetracht dessen, was für Ärger man haben kann, wenn man keine Ware erhält.
 
Gibt ja auch Verkäufer Schutz. Dafür musst du bei der PayPal Überweisung die Versandadresse angeben. Er muss diese Versandadresse dann beim Versanddienstleister verwenden. Damit hat er Verkäufer und du Käufer Schutz.
Das kannst du ihm so sagen und mehr braucht es nicht.
 
Kann ich persönlich nachvollziehen und würde dem meinen Ausweis wahrscheinlich aber auch auch nicht schicken.

Immer wieder gibt es z.B. Leute, die defekte Ware haben, sich neue bestellen und dann das defekte zurück bzw. darauf den Paypal-Käuferschutz anwenden, weshalb ich seine Frage schon verstehen kann...
 
Deinen Ausweis darf NUR die Polizei offiziell verlangen und das nicht herausgeben unter Strafe stellen.
Jeder andere darf zwar danach fragen, du stehst jedoch in keiner Pflicht. Zudem gilt für Kontrollen, der Fragende muss sich zuerst ausweisen.
 
Er muss es doch sowieso an die hinterlegte Adresse schicken, sonst entfällt der Versicherungsschutz! War zumindest früher so. Um welchen Eurobetrag reden wir denn hier eigentlich?
 
Schwärze doch einfach Bild, sämtliche Daten bis auf die Straße. Also einen Rand lassen den man als Ausweiß erkennt und dann komplett schwarz bis auf die Anschrift.
 
Hi
Habe ich bereits mehrfach so gemacht.
Bzw ich war der verlangende in diesen Fällen.

Vorneweg: Die ersten Beiträge hier kann man getrost überspringen. Ich verstehe nicht warum sich Personen, die keinerlei Erfahrung darin haben, mit luftigen Vermutungen äussern müssen. Für mich Stammtischniveau

Aber zum Thema: fordern kann der Käufer/Verläufer was er will. Ich könnte auch fordern, dass er mir für 1€ seinen BMW M3 verkauft, und der Verkäufer, dass ich 10 mal im batman-kostüm ums Haus renne. Ob das so angenommen wird ist natürlich etwas anderes.
Der "Law-Link" bezieht sich auch auf ein vollkommen anderes Szenario, nämlich, dass fremde eine Kopie anfertigen, speziell Firmen oder (n.)öffentliche Stellen. Am Ende des Textes wird sogar eingestanden:
Erlaubt ist allenfalls eine Sicherungskopie des Personalausweises durch den Ausweisinhaber.
Das ist meine persönliche Meinung.

Es gibt alle möglichen Arten von Paypal-Betrug. Einige davon lassen den Verkäufer trotz Einhaltung der Regeln schutzlos zurück.
Oder ganz banale Dinge wie:

Wer weiss ob nicht der Bruder/Schwager/Neffe/Sohn auf Hartz 4 mit dem fremden PP Konto einkaufen geht?
Dieser kauft und erhält die Ware. Der eigentliche Besitzer merkt das eventuell und macht den Kauf rückgängig. Das Geld wird zurückgebucht und die Ware ist schon längst irgendwohin "verschwunden". Der Besitzer haftet womöglich nicht einmal und aus dem "Dieb" bekommt man seiner finanziellen Umstände wegen nichts mehr heraus. Für Kleinbeträge wird sich die Justiz nicht sonderlich anstrengen. Auch für Paypal gilt der Käuferschutz als priorisiert über dem Verkäufer. (In dubio pro Käufer. )

Ein reales Beispiel dieser Art fand vor ein paar Jahren im Bekannten Umfeld statt. Der Cousin des Geschädigten hatte Zugriff auf den Ebay-Login eines "geliehenen" Notebooks und ging damit für ein paar tausend Euro schoppen. Egal was hier am Ende rauskam, Schuldfähig oder nicht, in dieser Situation will man sich auch als Verkäufer nicht wiederfinden.

Ich finde: Ein geschwärzter Perso schadet dir nicht. Es geht ihm wohl nur darum, dass du auch die Person bist, der der Zugang gehört (quasi 2 Faktor Authorisierung). Denn selbst wenn jemand das PP-Konto entwendet hätte wäre es sehr unwahrscheinlich, dass dieser auch den Ausweis besitzt. Im Übrigen genießt du ja den Käuferschutz und nicht er.

Und diesen komischen "Verkäuferschutz" wie oben angegeben kannst du getrost ignorieren.

-> Ich verkaufe dir funktionsfähige Hardware (PC, Mainboard, Grafikkarte, etc. Bei dir angekommen funktioniert sie plötzlich nicht. Der Käuferschutz wird getriggert und ich bekomme einen defekten PC zurück und das Geld ist weg.
Wie soll ich jetzt beweisen, dass der PC funktionsfähig bei ihm ankam und nicht etwa sogar der Paketdienst die Ware beschädigt hat? Dass ich sachgemäß verpackt habe? (Das können die wenigstens). Oder, dass nicht er durch unsachgemäßen Einbau das Teil geschrottet hat? Kurz mal am Teppich aufgeladen, kurzer Funke und schon ein Schaden durch ESD.


Ich verkaufe möglichst über Paypal friends. Hier im CB Forum geht das mit genügend Bewertungen auch ganz gut.
Sollte aber jemand auf Ebay- Kleinanzeigen auf den Käuferschutz bestehen, verlange ich eine Sicherheit. Ganz besonders auf Ebay-Kleinanzeigen.

Wie es dann gehandhabt wird ist natürlich jedermanns eigene Sache.

PS: In der Beschreibung der PP-Überweisung sollte nur drinstehen was er auch kauft.
zb. ASrock Z77 Extreme 3 funktionstüchtig Ebay Kleinanzeigen
oder ähnliches.
Steht was noch was anderes drin z.B. zusätzliche Hardware kann er den Käuferschutz erstmal geltend machen und Paypal steht auf seiner Seite solange bis du nicht mittels Nachrichtenverlauf etc das Gegenteil beweist. Er hätte dann zwar womöglich keinen Erfolg damit aber du auch keinen Spaß daran
 
Zuletzt bearbeitet:
Cyrionxs schrieb:
...
Vorneweg: Die ersten Beiträge hier kann man getrost überspringen. Ich verstehe nicht warum sich Personen, die keinerlei Erfahrung darin haben, mit luftigen Vermutungen äussern müssen. Für mich Stammtischniveau
...

Danke, endlich schreibt das mal einer. Das denk ich schon die ganze Zeit beim Durchlesen.
 
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