ebay kleinanzeigen Verkaufsprobleme

Geisi

Lt. Junior Grade Pro
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Nov. 2018
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Hallo,

ich habe am Dienstag meinen PC verkauft. Das Geld wurde überwiesen und ich habe gesagt er wird spätestens Freitag versandt. Nur leider droht mir jetzt der Vater des Käufers mit der Polizei und verlangt sofort sein Geld zurück, da er meint es wäre Betrug, wenn der PC nicht am nächsten Tag bei ihm ist. Ich habe mich bei ebay kleinanzeigen schon in den AGBs umgeguckt aber nichts gefunden. Da es das erste mal ist, dass mir so etwas passiert, bin ich natürlich sehr geschockt. Laut seinen Aussagen wird er morgen zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ich weiß gar nicht mehr was ich jetzt tun soll. Ich hoffe ihr habt mit so etwas schon Erfahrung gemacht und könnt mir helfen.

LG
Geisi
 
"ich habe gesagt er wird spätestens Freitag versandt"

Mach dir keine Sorgen, der soll die Füße still halten. Es läuft doch alles wie vereinbart. Sollte er zur Polizei gehen und eine Anzeige stellen dann kannst du ja den Kommunikationsverlauf zeigen.
 
Würde erst mal Ruhe bewahren und klären wo denn das Problem liegt.

Wenn er den Pc denn so dringend benötigt könnte er ihn bei dir ja auch abholen.
 
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Diesen Freitag soll verschickt werden oder letzen Freitag?

Aber soll er dich zu Polizei gehen... wenn Du gesagt hast, dass Du diesen Freitag verschickst dann wird die Polizei noch keinen Finger rühren, auf welcher Grundlage auch?
 
Lass dich nicht verrückt machen, was auch immer juristische Leihen meinen zu glauben was was ist. :)

Völlig normal, dass du erst abschickst, wenn das Geld bei dir aufn Konto ist. Ich hoffe du hast wirksam Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.

Bei sowas würde ich nun aber alles penibel dokumentieren mit Fotos wie du den einpackst, abschickst, Innenleben etc. Da kann man schon erahnen was kommt.
 
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Der Typ hat nicht mehr alle Tassen im Schrank und wird bei der Polizei nichts erreichen.

Was du allerdings machen kannst ist schonmal eine Online-Versandmarke ausfüllen und den Tracking-Code an den Käufer schicken.
 
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Die Frage ist doch wie alt ist der Käufer, ist der Käufer keine 18, muss der Vater erst seine Zustimmung geben zum Kauf. Ist er über 18 ist der Vater nicht dein Vertragspartner und die Versandbedingungen hattest du beim Kauf ja angegeben.
 
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@Rickmer danke für den Tipp. Das hat mich erstmal extrem verunsichert, was er da geschrieben hat.
 
Wahrscheinlich ist der missratene Sohnemann dem Alten so aufn Sack gegangen, dass er jetzt direkt seinen PC will, dass Papa jetzt am austicken ist.
xSnackosaurus schrieb:
Warum möchten Laien sich immer etwas leihen? :evillol:
 
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Wenn er jetzt schon so nen Theater macht, würde ich ihm den PC nicht mehr verschicken und das Geld zurück überweisen und das Problem damit lösen, ganz gleich ob du im Recht bist, kann natürlich sein das er gemerkt hat das er zu viel gezahlt hat, oder er keine 18 ist oder oder oder...

ABER wenn er am Ende den PC hat, bemängelt er noch das der PC nicht geht (weil er daran vllt rumspielt) obwohl er das bei dir getan hat, und dann will er sein Geld wieder haben, droht wieder mit Anwalt, Polizei etc.

Für den nächsten Käufer gibts einfach an, nur Abholung und fertig!
 
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Joe Walker schrieb:
Die Frage ist doch wie alt ist der Käufer, ist der Käufer keine 18, muss der Vater erst seine Zustimmung geben zum Kauf.
Stimmt zwar, Stichwort 'Taschengeldparagraph', aber da muss der Typ auch erstmal drauf kommen. Davon hat er ja offensichtlich noch kein Wort erwähnt.

Gut - falls er tatsächlich zur Polizei geht wird er eventuell darauf hingewiesen.

Aber prinzipiell scheint der Kauf ja erwünscht zu sein - nur am liebsten vorgestern schon.
 
Selbstverständlich gibt es kein Recht darauf, dass der PC am nächsten Tag bei ihm ist - es sei denn, Du hast sowas in der Anzeige geschrieben bzw. garantiert. Da kann er gerne zur Polizei gehen, die wird das dann einfach mal in die Ablage P absortieren... Außerdem kommt noch das von @Joe Walker richtigerweise erwähnte Problem dazu. Wenn mir jemand so kommen würde, würde ich wahrscheinlich einfach das Geld zurücküberweisen, womit die ganze Sache dann auch erledigt wäre...
 
Also bei derart Geschäftspartner ist das Rücküberweisen des Geldes und eine Kopie der Überweisung der einzige Weg mMn.

wer weiss was noch auf dich zukommt im Nachgang!
 
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Die Polizei wird den auslachen und fragen wo denn nun der Betrug liegt.
Ich würde aufgrund der unheimlichen Dreistigkeit ihm schreiben das du es familiär leider erst am Montag schaffst mit dem Versand (Freitag Abend erst die Info geben)
Das tut dir natürlich leid aber leider musstest du dir Rat holen aufgrund der gedrohten Anzeige...

Der kann dir erst mal überhaupt nichts. Du hast privat an privat etwas verkauft.
Deine Frau/ Mutter/ Freundin als Zeuge beim einpacken inkl. Bilder und dann Montag Abend, 5minuten vor laden Schluss würde ich den versenden.

Edit: um ehrlich zu sein würde ich den gar bis zum Freitag danach vertrösten.
Solchen Leuten gehört ein Denkzettel verpasst.
Und nochmals: du bist nicht verpflichtet auf seine Mails zu antworten.
Alle Dinge bzw. Bedingungen der Abwicklung wurden genannt, da gibts kein jammer mimimi Anzeige im nachgang.
 
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Markchen schrieb:
Ich dachte immer, dass Kleinanzeigen "zum Abholen" gedacht sind.
Nee, da geht alles, was Du mit dem Käufer vereinbarst ;) Hab auch schon mit Versand verkauft, aber ja, man muss manchmal auf den Tisch hauen...
 
Geisi schrieb:
Schau bitte sehr genau auf den Auftraggeber Namen der Überweisung und achte darauf das dieser mit dem Empfängernamen übereinstimmt. Nicht das es sich hier um Überweisungsbetrug handelt und der Käufer deshalb Druck aufbauen will, damit schnell verschickst
 
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@benjiman werde ich machen. Aber ich verstehe nicht was du damit meinst. Bei Überweisung kann man ja nicht zurückbuchen oder?
 
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