Ebay - Verkauf ohne Ware - Rechtslage?

the.expert

Lieutenant
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
892
Ich habe vor einigen Tagen nach der Bitte eines Kollegens seine Grafikkarte bei Ebay eingestellt. Diese ist das erste Mal, nicht weggegangen, da sie einen festgelegten Startpreis hatte, der nicht erreicht wurde. Daraufhin habe ich ihn gefragt ob ich sie auch als 1 EUR Auktion wiedereinstellen soll, es kam ein Okay.

Nach dem Verkauf habe ich mich bei Ihm gemeldet und bekommen zu hören, dass die Grafikkarte doch samt Rechner privat woanders verkauft wurde und er nicht nur die Grafikkarte, wie geplant, geupgradet hat.

Nach einem hin und her an Nachrichten, eröffnete der Käufer eine Problem. Ich wartete bis heute auf die Kontodaten des Käufers, damit ich den Betrag zurückbuch kann. Habe sogar den Ebay Support kontaktiert, da der Käufer mir bis zum 06.07. nicht geantwortet hat. Nun schreibt er mir, ich solle ihm Ersatz leisten, da er einen "geldwerten Verlust" dadurch erlitten hat. Ich habe wohl umsonst um Vergebung in der Mail gebeten.

Endbetrag beläuft sich auf EUR 7,16.

Besagte Karte war ein "Schnäppchen", da diese nicht mehr erhältlich ist und in Online-Shops nur zu seltsam Wucherpreisen als Neuware existent ist.

Was kann ich machen? Ich weiß, dass ich mich in einer etwas schlechteren Position befinde, jedoch kann ich nichts weiter anbieten, als eine vollständige Rückzahlung des Gesamtbetrags. Ich plädierte zwar auf Verständnis, jedoch bin ich dort bei dem Käufer wohl auf Unverständnis gestoßen.

Details zum offenen Fall:

Wir haben dem Käufer mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen, den vollen Betrag in Höhe von EUR 7,16 zu erstatten. 03. Jul. 2011 um 23:21

Informationen zur Rückerstattung:
Volle Rückerstattung in Höhe von EUR 7,16 mit derselben Zahlungsmethode wie bei der Bezahlung des Artikels.

Ihre Notiz:
"Sehr geehrter Herr xxx, ich konnte den Besitzer der Grafikkarte kontaktieren, dieser meldete mir jedoch, dass er nicht auf eine stärkere Karte geupgradet hat, sondern die gesamte Workstation schon vor einiger Zeit komplett verkaufte. Dies hat er mir vorenthalten, als ich die Auktion auf seiner dringenden Bitte heraus eingestellt habe. Es tut mir wirklich aufrichtig Leid. Ich werde Ihnen den gesamten Betrag zurückerstatten und entschuldige mich hiermit für den Zeitverlust, denen Ich Ihnen versehenlich verschafft habe. Ich werde in Zukunft nur noch etwas für jemanden einstellen, wenn ich die Ware auch schon bei mir habe. Bitte teilen Sie mir Ihre Kontodaten mit, worauf das Geld zurücküberwiesen werden soll. Ich hoffe, Sie haben Verständnis. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, yyy"


Der Käufer hat einen Fall geöffnet: Artikel nicht erhalten 03. Jul. 2011 um 15:13

Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:
Der Käufer hat den Artikel nicht erhalten.
Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Der Käufer hat Kontakt mit Ihnen über Ihre E-Mail-Adresse aufgenommen.
Der Käufer hat keine Antwort von Ihnen .
Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen.
Der Käufer hat den Artikel per Banküberweisung bezahlt.

Ergänzende Angaben:
"der Verkäufer hat den Artikel für einen Anderen eingestellt, den er im Moment laut email nicht erreicht. Auf eine email, wann mein Artikel verschickt wird oder eintrifft hat er bis dato nicht geantwortet"

Der Käufer wünscht:
Lieferung des Artikels

Hier der Nachrichtenverlauf (yyy- Ich, xxx - Käufer, aktuelleste Nachricht steht oben):

Hallo Herr yyy,

ich bin mir nicht sicher, ob Sie wissen, daß Sie einen gültigen Kaufvertrag eingegangen sind!

die Rückabwicklung des Kaufvertrags bedeutet für mich einen geldwerten Verlust, den ich nicht bereit bin selbst zu tragen.

In diesem Fall sind Sie der Verkäufer und deshalb auch haftbar für den Verkauf.

Ich bestehe deshalb auf der Grafikkarte oder zumindest einem finanziellen Wertausgleich, mit dem ich mir eine baugleiche Karte kaufen kann!

Ansonsten steht mir laut ebay auch der Rechtsweg offen.

Ich bitte auch um rasche Antwort.

Vielen Dank im Voraus

Mfg


Sendedatum: 03.07.11 16:04:05 MESZ


Sehr geehrter Herr xxx,
ich konnte den Besitzer der Grafikkarte kontaktieren, dieser meldete mir jedoch, dass er nicht auf eine stärkere Karte geupgradet hat, sondern die gesamte Workstation schon vor einiger Zeit komplett verkaufte. Dies hat er mir vorenthalten, als ich die Auktion auf seiner dringenden Bitte heraus eingestellt habe. Es tut mir wirklich aufrichtig Leid. Ich werde Ihnen den gesamten Betrag zurückerstatten und entschuldige mich hiermit für den Zeitverlust, denen Ich Ihnen versehenlich verschafft habe. Ich werde in Zukunft nur noch etwas für jemanden einstellen, wenn ich die Ware auch schon bei mir habe.

Bitte teilen Sie mir Ihre Kontodaten mit, worauf das Geld zurücküberwiesen werden soll.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
yyy


Sendedatum: 01.07.11 14:24:44 MESZ



Hallo yyy,

Hallo,

wie sieht es denn jetzt mit der Grafikkarte aus?

wann bekomme ich sie?

MfG


Sendedatum: 29.06.11 13:27:33 MESZ

Sehr geehrter Herr xxx
ich schreibe Ihnen erst jetzt, da ich bis zum heutigen Zeitpunkt die Person, für die ich diesen Artikel eingestellt habe, nicht erreichen konnte. Sie haben den Artikel jedoch schon am 25.06. bezahlt. Ich versuche die Sache zu klären und melden mich nochmals bei Ihnen zurück. Es tut mir wirklich sehr Leid, dies war nicht meine Absicht. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
yyy

Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du irgendwas schrifftlich von deinem "Kollegen" das du die Graka verkaufen solltest?

Ansonsten wäre nett zu wissen was es für eine Graka war.

Erstmal steckst jetzt in der Tinte. Sprich ohne Beweise darfst dem Käufer ne gleichwertige Graka besorgen auf deine Kosten.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet: (+s)
Das ist mir vor langer Zeit (dürfte ~6 Jahre her sein) auch mal passiert. Seitdem verkauf ich nix second Hand mehr. Ist mir die Mühe nicht wert. Ich hatte damals die Hardware - war ein TFT für Neupreis ca. das 10 fache wie der Verkauf bei eBay - gekauft und geschickt.

Ohne Rechtsschutz und Vertrauensanwahlt steht man mit heruntergelassenen Hosen da. Genau darauf spekulieren diese Idi***n und schießen sofort mit Kanonen auf Spatzen.

Kannst ja fragen, was er mit *finanziellen Wertausgleich* meint. Evtl. ist das preiswerter als die Grafikkarte beim Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir das schriftlich geben lassen, ja.

Es handelte sich um eine 2600 XT von einem Mac Pro.

Wie sieht ein Beweis in diesem Fall aus? Eine schriftliche Aussage meines Bekannten?

Ich finde es ehrlich gesagt lächerlich, wie sich der Käufer aufführt. Es geht in diesem Fall nicht um eine Yacht im Wert von mehreren Tausend Euro, die ich Ihm nicht geliefert habe und das Geld nicht zurückzahle.

Es sind 7,16 Euro und ich bin bereit, ihm diese vollständig zurück zu überweisen, falls er mir seine Kontodaten durchgibt.

Ich glaube, ich kann bei der Bank am Tresen auch eine Rückbuchung anfordern, jedoch weiß ich nicht, wie das rechtlich gesehen ist. Bekomme ich eine Quittung der Rückbuchung?
 
Zuletzt bearbeitet:
pf wegen sieben euro wird dich niemand verklagen.zurücküberweisen und ende.schlechte bewertung vielleicht...dem kumpel würd ich dafuer zammstauchen, ansonsten nix weiter tragisches.
 
Eine negative Bewertung wirst du auf jeden fall kriegen aber glaube mehr wird nicht passieren.
 
Vielen Dank BasCom und BUNDY1. Ich habe mich ehrlich gesagt auch gefragt, wie er einen Anwalt mit dieser Summe bezahlen möchte. Vielleicht hat besagte Person eine Rechtsschutzversicherung, die ihm dies ermöglicht. Ich werde mich heute bei der Bank bzgl. einer manuellen Rückbuchung schlau machen.

Hätte nicht erwartet, dass ich so schnell Antworten bekommen würde.

Vielen Dank nochmal an alle Beteiligten. Ich werde euch hier in dem Beitrag auf dem Laufenden halten.
 
laut kaufvertrag ging ware sowieso gegen betrag X. zumir kann auch kein autokäufer sagen, weil mein auto nicht mehr da war, er will gez den wert des fahrzeugs als neuzustand.so gehts nicht. umwelche kare gings? neugier . . .
 
Das war ein großer Fehler das du du ihm geschrieben hast, nach beendigung der Auktion hättest du einfach, den Kauf rückgängig machen können da ebay so schöne Funktionen hat für Verkäufer mit dem nachträglichen abbrechen mit der Angabe "Artikel nicht wie beschriben" oder "Artikel kaputt gegangen" etc. (nicht wörtlich zittiert von Ebay).

Was die Rechtslage angeht, ist er klar im Vorteil, ABER er müsste erstmal beweisen das dadurch wirtschaftlichen schaden erlitten hat weil er die Graka z.B. in seine Workstation einbauen wollte oder so und das wird für ihn sehr schwer bis unmöglich schätze ich mal.
Also wirst du keine Angst haben müssen, lediglich eine schlechte Bewertung wirst du bekommen und selbst die kannst du von Ebay löschen lassen wenn du den Fall schilderst, hat bei mir damals auch funktioniert.

Warum willst du seine Kontodaten via Mail? Überweise es einfach zurück auf das Konto von dem du es bekommen hast, steht ja auf deinem Kontoauszug/Paypal etc.
LG

Sascha
 
Ja, da hast du Recht. Es ging um eine 2600 XT eines Mac Pro, habe ich zwar im vierten Posting geschrieben, kann aber leicht überlesen worden sein.

Danke sascha87 für deinen Beitrag. Ich wusste nichts von der nachträglichen Funktion und zu diesem Zeitpunkt wusste ich ja noch nichts von dem Verschwinden der Grafikkarte. Dann habe ich ihm geschrieben, da ich es selbst als Käufer nicht für gut empfinde, wenn mir lange Zeit nichts über den Stand gesagt wird. Naja, Freundlichkeit wird halt zum Verhängnis. Nur gut zu wissen, dass es auch mal einem Mitmenschen passiert ist. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
the.expert schrieb:
Nach dem Verkauf habe ich mich bei Ihm gemeldet und bekommen zu hören, dass die Grafikkarte doch samt Rechner privat woanders verkauft wurde und er nicht nur die Grafikkarte, wie geplant, geupgradet hat.
Vielen Dank!

Der Gipfel der Frechheit, sowas macht kein Freund. Du sitzt Wirklich in der Tinte wenn der Käufer nicht mit sich reden lässt, und auch nein zu jeden Kompromiss sagt den du ihm machst. Da kann dir nur ein Anwalt helfen, denn ich kann mir Vorstellen das du nicht der Einzige bist der ein Kameradenschwein zum Freund hat.
PS: trenn dich von diesen Kerl (Freund) solche Leute nutzen dich nur aus wie du ja im Fall der Graka erfahren hast.
Einen Rat habe ich für dich, man sollte immer eine Rechtschutzversicherung haben, den man weiß nie was kommt, das was dir passiert ist, ist ein Gutes Beispiel wenn man keine hat, für Dumm verkauft wird und Später wegen der Frechheit anderer in der Tinte sitzt.
 
---
 
Zuletzt bearbeitet:
Böser Kollege hin oder her - die Sache ist eigentlich recht eindeutig:

Du hast verkauft und kannst nicht liefern. Wenn der Käufer nun zwingend eine GraKa dieses Typs benötigt und diese - wie du selbst schreibst - bei Händlern nun noch zu "Mondpreisen" zu erhalten ist, dann kann er im Zweifel die Differenz zwischen Auktion und Händlerpreis verlangen. Zwar wahrscheinlich mit einem Abschlag, weil die Ware vom Händler ggf. neu ist. Aber das kann er verlangen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und dein "Kollege" sich querstellen und du keinen Anwalt beauftragen: verkünde ihm den Streit und beantrage das auch so bei Gericht. Wenn dir aus der Auktion ein Schaden entsteht und der Kollege dafür verantwortlich ist, dann muss er dir diesen Schaden ersetzen. Die Streitverkündung ist dafür da, dass dein Kollege an die Feststellungen der ersten Verhandlung - sprich Käufer gegen dich - gebunden ist.
 
Wenn eine Überweisung auf einem Konto eingeht, (ich gehe davon aus, daß der Käufer per Überw. bezahlt hat)
steht auch die Kontonummer und BLZ des Absenders dabei.

Also das Geld einfach zurücküberweisen, mit vermerk wie "Karte nicht mehr vorhanden o.ä."
Und die Sache ist erledigt. Mehr als ne negative Bewertung hast du nicht zu befürchten.

Wertausgleich... lol ..immer mehr Spinner bei Ebay.. :lol:
 
Meine Güte... betrag zurück überweisen, Daten bekommst meist von deiner Bank und die Sache ist erledigt. Negative Bewertung gibts dann sicher aber was solls. Oder... bei 7 € nix mehr machen. Strafanzeige wegen 7 e halte ich für unwahrscheinlich :P
 
An deiner Stelle hätte ich deinen "kollegen" erst mal ne Kelle gegeben und gefragt, ob der noch alle beisamen hat. Du machst dir die Mühe mit dem einstellen und der zieht da solche Ramboaktionen ab und du hast dann den ganzen Mist am Halz.

Lass deinen "kollegen" das Bezahlen + € für deinen Aufwand und Strees den du daurch hattest.
 
@alles umsonst: Sorry aber in was für einer Welt lebst du denn? Kein Gericht der Welt würde wegen 7,16 Euro eine Gerichtsverhandlung abhalten. Alleine der Aufwand und die Kosten für das Verfahren würde den Wert um das Zigfache übersteigen. Selbst jeder normale Anwalt würde dem Käufer davon abraten. Und auch mit Rechtsschutz ist so was fragwürdig, ob die das auch übernehmen würde. Zumal viele Versicherungen auch eine Selbsbeteiligung von meistens 150 Euro pro Rechtsfall haben. Für das Geld könnte sich der Käufer die Karte bestimmt locker nochmal kaufen. Und den geldwerten Verlust irgendwie zu beweisen wird mehr als schwierig. Die Karte hätte auch nach Versand "verloren" gehen können...

@TE: Mach dir keine Sorgen. Überweise den Betrag zurück und lebe halt mit der negativen Bewertung die sicherlich kommen wird. Mehr kann dir der Käufer eh nicht. Und selbst eBay wir bei so einem geringen Kaufbetrag kaum tätig werden. Ganz ehrlich, nach der E-Mail des Käufers hätte ich erst mal herzlich gelacht und dann hätte ich freundlich zurück geschrieben, dass er den Rechtsweg natürlich gerne nutzen kann. Ich wette außer der schlechten Bewertung würdes du von ihm eh nichts mehr hören.
 
Der Käufer hat hier das Recht eine Karte desselben Typs nochmal bei ebay zu ersteigern. Die Wertdifferenz zum neuen Kaufpreis musst du ihm dann ausgleichen. So sieht es das Gesetz vor.
Und natürlich gibt es dafür keine Gerichtsverhandlung, dem Käufer würde vorab jedoch von einem Schieds- oder Mahngericht Recht gegeben werden.
In was für einem Land würden wir denn leben wo jeder Verkäufer die Schnäppchen nicht verkaufen müsste?
Ich kann nur raten in Zukunft immer nur den eigenen Kram zu verkaufen, oder sich an vertrauensvolle Freunde zu wenden.

Und egal wie hier die Rechtsbedingungen aussehen, ob eine Privatperson diesen beschwerlichen Weg gehen würde?
 
Biete ihm doch an 10€ zu überweisen. Sind 3€ mehr, aber doch irgendwo fair. Oder gar 15€.
Sonst kann ja jeder sagen, der Preis war zu niedrig daher ist die Karte "nicht mehr da"

Ich kann den Käufer da durchaus verstehen. Dich natürlich auch, wo keine Karte ist, kannst du auch nichts verkaufen.

Was würdest du tun, wenn du 5 Tage lang ein Angebot beobachtest, auf ein Schnäppchen hoffst du glücklich bist, dass du tatsächlich ein Schnäppchen gemacht hast. Und dann kommt der Verkäufer (nachdem er das Geld bereist kassiert hat) und sagt: Pech gehabt, Karte war nie da.
Das ist scheiße (von dir) und/oder deinem Kumpel!

Ein Schaden ist bei ihm sicher entstanden. Und zwar hat er Zeit verschwendet. Das würde mich auch nerven.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben