aranax
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 1.098
Letztendlich wirst du nachweisen müssen, dass dein Käufer und PayPal Kontoinhaber identisch sind. Du hast wie immer nur nen Ebay Namen sowie den Accounnamen aus dem Spiels. Nachweis quasi unmöglich (erst recht bei 50€). Bei virtuellen Gütern (kein Verkäuferschutz) kannst dich eigentlich immer auf ne erfolgreiche Rückbuchung gefasst machen.
Du hast selbstverständlich die Möglichkeit auf dem Rechtsweg das Geld vom Käufer einzutreiben. (der Käufer muss nicht identisch mit irgendwelchen Accountinhabern sein)
Ist der Verkäuferschutz durch bestimmte Waren ausgenommen, braucht der Kontoinhaber bei PayPal nur was von "Zahlung hab ich nicht authorisiert" faseln und das Geld ist und bleibt weg.
-aranax
p.s. soweit mein gefährliches Halbwissen.
Du hast selbstverständlich die Möglichkeit auf dem Rechtsweg das Geld vom Käufer einzutreiben. (der Käufer muss nicht identisch mit irgendwelchen Accountinhabern sein)
Ist der Verkäuferschutz durch bestimmte Waren ausgenommen, braucht der Kontoinhaber bei PayPal nur was von "Zahlung hab ich nicht authorisiert" faseln und das Geld ist und bleibt weg.
-aranax
p.s. soweit mein gefährliches Halbwissen.
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