Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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das problem war, das Cracy nah anraten einiger hier im Forum das Packet nicht angenommen hat.
somit war es ihm natürlich nicht möglich ein "Gegengutachten" zu erstellen.

da sieht man mal wieder das Rechtsberatung in einem Forum nix bringt, denn alle in diesem Forum mit Ausnahme von 2-3 Leuten haben dabei absolut keine Ahnung (einschließlich mir).

mit Logischem denken kommt man in Sachen "Recht" eben oftmals nicht weiter.
genauso wie Moral hier nix zu suchen hat.
 
PayPal richtig genutzt ist für Käufer und Verkäufer sicher.
Ein Käufer zahlt mit PayPal und Lastschrift. Geht der Deal schief, hat er Käuferschutz. Klappt das nicht, ruft er auf der bank an und cancelt die Lastschrift.
Danach kommt einige Post von KSP.
Ein Verkäufer sollte nach jeder Transaktion das PayPal Guthaben auf sein Bankkonto überweisen. Einer eventuellen Lastschrift widerspricht man auf der Bank. Sollte Käuferschutz bewilligt werden, müsste PayPal klagen. Üblicherweise kommt aber widerrum nur Post von KSP.

KSP geht in Sachen PayPal oft bis zum Mahnbescheid, aber selten zu Klagen.
Ich würds drauf ankommen lassen.
 
da vertauscht wieder 2 sachen.

Paypal hat mit dem Vertrag zwischen Käufer/Verkäufer nichts zu tuen!
der Käufer hat lediglich das recht unter bestimmten Auflagen sein Geld Rückbuchen zu lassen.
Auf den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer hat dies keinen Einfluss. (steht auch so bei Paypal)
D.h. der Käufer schuldet dem Verkäufer nun das Geld. (mit allen Konsequenzen für den Käufer)

ist das Paypal Konto im Minus, dann ist das einzig und alleine eine sache zwischen Kontoinhaber und Paypal.
was wäre die Konsequenz?
1. Paypal Konto Löschen und nie wieder benutzen, und hoffen das Paypal ihr Geld nicht einfordert.
2. Den Betrag früher oder Später begleichen.
 
Ich kann mir schlicht nur nicht vorstellen, dass um einen Fleck auf einem Display verhandelt wird und der verhandelnde Richter kein INteresse an einer persönlichen Inaugenscheinnahme hat.
 
Cr@zy schrieb:
Für ich ist und bleibt es Betrug und sowas lasse ich nicht auf mir sitzen.
das denkt sich der käufer wohl auch. ;)

ich finde es immer noch bedenklich, wie hier stellung bezogen wird, ohne die version der gegenseite zu hören. wir haben immer nur das gelesen, was cr@zy uns vorgesetzt und geschildert hat. das mag stimmen, kann aber genauso nur die halbe wahrheit sein. und bekanntlich gibts immer mindestens zwei sichtweisen.

deswegen gings hier ja auch nicht um hilfe, sondern um das erhaschen von "rückhalt" und das bestärken der eigenen (und somit zwangsläufig beeinflussen - egal ob bewusst oder unbewusst!) der anderen meinungen. würde sich ein käufer hier melden und einen solchen fall umgekehrt schildern, würde er genausoviel anteilnahme ernten wie jetzt cr@zy. aber dfas ist eben das internet bzw. die substanz von foren: man sucht solange, bis man irgendwas oder irgendwen findet, das/der die eigene meinung teilt bzw. untermauert. und bei 1 mrd internetnutzern ist die wahrscheinlichkeit recht hoch, auch sojemanden/sowas zu finden ;)

ich persönlich finde paypal als kunde gut, denn es gibt genug betrügerische verkäufer, die gerade bei hochporeisiger ware versuchen, ihre defekte ware als "technisch einwandfrei" an unbedarfte kunden zu verscherbeln. und als verkäufer hatte ich ebensowenig probleme, da man in der heutigen zeit recht einfach nachweisen kann, ob die ware bei der übergabe an das versandunternehmen im beschriebenen zustand und ordentlich verpackt war.

wer das nicht macht und dann noch vollmundige versprechen gibt ("top i.o.", "technisch wie neu", "keine gebrauchsspuren") darf sich nicht wundern und sollte sich mal in die gegenseite hineinversetzen.

ps: wenn einen selbst der "helle fleck" nicht stört: ok. aber man sollte nicht von sich auf andere schliessen. für manche leute sind auch 3 sone bei ner graka akzeptabel, aber andere stören sich vielleicht dran, erst recht wenn in der artikelbeschreibung was von "leise" steht - abgesehen davon gings in dem fall nicht darum ;)

florian. schrieb:
da vertauscht wieder 2 sachen.

Paypal hat mit dem Vertrag zwischen Käufer/Verkäufer nichts zu tuen!
dass die klage gegen die falsche person und mit der falschen begründung gerichtet wurde, haben einige hier schon vor monaten angemerkt. da darauf niemand gehört hat, war es klar, dass das ganze zum scheitern verurteilt war. wenn dir mal langweilig ist, lies dir den thread von anfang an nochmal durch. man sieht ganz gut, wer hier wie "tickt" und ab wann was falsch gelaufen ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster
tsingtao hat es richtig in Erinnerung, dass Gericht hat sich auf das Gutachten verlassen und es deshalb nie selbst in Augenschein genommen.

@Heretic Novalis
Ich lass dir deine Meinung, hauptsache du bist glücklich damit :p
Ich habe keinerlei Gründe in einem Forum nach "Rückhalt" zu suchen. Was würdes mir denn bringen? Richtig, garnichts...

Und von wegen das der Fleck nicht stört: Ich habe das Notebook jetzt nochmal 3 Leuten gezeigt. Alle hab ich aufgefordert mir den Fleck zu zeigen. Im normalen Betrieb (Desktop/Explorer/I-Net) hat es keiner geschafft. Und als ich einen komplett weissen Hintergrund gewählt habe hat es einer nach ner halben Minuten gefunden, die anderen nur als ich mit dem Finger drauf gezeigt hab. Soviel dazu ;)

Und das die richtige Person verklagt wurde, wurde auch schon vor langer Zeit geklärt... aber wenn du willst kannst du darauf beharren das PayPal der Beklagte hätte sein müssen, wenn´s dich glücklich macht ^_^



Wie gesagt ist der Fall für mich erledigt, wollte das ganz nur hier nun auch zum Abschluss bringen :)




cya
cr@zy
 
Doc Foster schrieb:
Ich kann mir schlicht nur nicht vorstellen, dass um einen Fleck auf einem Display verhandelt wird und der verhandelnde Richter kein INteresse an einer persönlichen Inaugenscheinnahme hat.

Dann solltest du deine Vorstellungskraft erweitern.
Warum sollte das Gerät vor Gericht in Augenschein genommen werden?
Ein Richter hat keine Ahnung von der Materie und verlässt sich eben deshalb auf (externe) Gutachten.
 
Warum sollte das Gerät vor Gericht in Augenschein genommen werden?

Weil die persönliche Inaugenscheinnahme natürlich der beste Weg ist und wenn um einen hellen Fleck diskutiert wird, dann wird sich auch ein Jurist eine Meinung zu § 434 BGB bilden können.

Dann solltest du deine Vorstellungskraft erweitern.

Meine Vorstellungskraft von juristischen Sachverhalten dürfte weit über der deinen (falls vorhanden) liegen, vielleicht solltest du beim nächsten Beitrag genauer überlegen, wem du was schreibst.
 
Ein Hobbyjurist der alles besser weiß? Oder doch ein Jurastudent der mit seinem Wissen glänzen möchte?
Glaubst du durch das Nennen eines Paragraphen wirkst du kompetenter?

Meine Aussage bleibt wie sie ist.
Oder wozu gibt es deiner Meinung nach Gutachten?
 
Da sich der Fall für den TE erledigt hat und es den verbliebenen Mitdiskutanten nur noch ums "Recht haben" geht, mache ich hier mal dicht.
 
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