eBay - vom Kauf zurückgetreten

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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849
Guten Morgen,

ich habe eine Frage:

Unswar habe ich ein "neues" Handy gekauft, so zumindest in der Beschreibung.
Sonstige Hinweise wie "in OVP, orginalverpackt oder versiegelt" sind nicht zu finden.

Ich habe den Verkäufer kontaktiert um genaurere Informtionen zu bekommen.

Wenn der jetzt sagt "Handy ist neu aber keine Verpackung oder nicht mehr versiegelt",
kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wie kläre ich das dann über eBay ? Nur seitens des Verkäufers kann man ja eine Transaktion beenden.

An alle Interessenten:

Ich hatte keine Zeit mir genaure Informionen zu holen, da sonst das "Schnäppchen" sofort (im Sinne von Zeit und nicht Sofortkauf) verkauft wäre.

Gruß wannabe
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es ein privater oder ein gewerblicher Händler?

Bei gewerblichen Händler hast du 2 Wochen ab Erhalt des Handys ein Umtauschrecht gemäß Fernabsatzgesetz. Der Händler muss dann das Handy zurücknehmen und dir das Geld wiedergeben, wenn du es wünscht.

Ist es ein privater Händler, dann hast du Pech. Du hast die Ware ja wie angegeben erhalten. Kannst du nachweisen, dass das Handy gebraucht ist, dann entspricht die Beschreibung nicht der Ware und du kannst alles wieder rückgängig machen.
Fehlende Originalverpackung ist kein Zeichen dafür, dass das Handy gebraucht ist. Der Junge kann ja genauso gut das nagelneue Handy aus der Verpackung genommen und direkt dir gesendet haben.
 
Privatkauf

Zustand:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung. Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen.

Bemerkenswert:

Verkäufer hat keine aktuelle Bewertung (12 Monate)
Erhaltene Bewertungen seit Anmeldung: 1 (100%)

Das Handy war halt sehr günstig, deshalb zugegriffen, jetzt
kommen aber schlechte Gedanken
 
Zuletzt bearbeitet:
wannabe schrieb:
Guten Morgen,

Wenn der jetzt sagt "Handy ist neu aber keine Verpackung oder nicht mehr versiegelt",
kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?

der Fall gestaltet sich ähnlich deinem Angebot auf dem Marktplatz


https://www.computerbase.de/forum/threads/773697/


wannabe schrieb:
Der neutrale Umschlag ist nicht mehr vorhanden, sondern die ungeöffnete- DVD Box mit der Lizenz, die noch nie in Gebrauch war. Somit ist die Ware als neu zu bezeichnen.
 
Da sind aber reichlich an Informationen angegeben, da kann dann jeder selbst entscheiden wie er die Ware sieht und falls es zum Deal kommen sollte (ist schon woanders verkauft worden), dann auch reibungslos.

Und das ist Offtopic, beantwortet nicht meine Frage.

Bin bei dem Verkäufer skeptisch, wie würdet ihr vorgehen?

Gruß wannabe
 
ich behaupte mal, ohne den Rechtsweg zu bestreiten, hast du kaum eine Option den Käufer zur Rückabwicklung zu bewegen, denn das einzige Mittel des Bewertungsmanagement zieht bei einem 1 Punkte account nicht
Ergänzung ()

wannabe schrieb:
Da sind aber reichlich an Informationen angegeben, da kann dann jeder selbst entscheiden wie er die Ware sieht und falls es zum Deal kommen sollte (ist schon woanders verkauft worden), dann auch reibungslos.

Bin bei dem Verkäufer skeptisch, wie würdet ihr vorgehen?

Gruß wannabe

da wir die Artikelbeschreibung nicht kennen, ist das nicht einfach zu beurteilen, denn du schreibst aus deiner Sicht der Dinge
 
naja faktisch aber das gleiche ... selber mit so Angaben arbeiten und bei anderen in Zweifel stellen ?

man informiert sich vorher nicht im nachhinein, auch wenn dann mal ein Schnäppchen weg ist ... kann man das aus Ego nicht, muss man halt auch mit den Konzequenzen leben ...
 
meiner Meinung nach ist das kein Off Topic

das subsummiert sich unter:

was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem Anderen zu
 
Aber das ist anders.

Er hat keine aktuelle Bewertungen und tut nen neues iPhone 3G 16GB für 250 Euro ins Netz,
dabei fehlen ne Menge Informationen wie Rechnung, Verpackung usw.

Und guckt jetzt bitte meine Auktion und meine Bewertungen und ggf. andere Referenzen,

ich seh das leider nicht gleich

Auktion: entfernt
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenns OT.

Aber wenn man immer nur billig kaufen will, muss man auch mal ein Risiko eingehen.

Keine Ahnung was du mit diesem Thread bezweckst. Wenn wir jetzt sagen: "mach es" und dann geht etwas schief, trägst trotzdem noch du die Verantwortung für den Kauf und nicht wir.

Anstatt seitenweise Ratschläge einzuholen, die dich in deiner Entscheidungsfindung sowieso kein Stück weiterbringen, kaufs einfach im Laden!

PS: Ich seh bei dem Angebot kein Problem. Darüber hinaus, was willst du mit einer Rechnung, wenn du über ein Jahr alt ist und Apple evtl. sowieso keine Abtretungserklärung akzeptiert???
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine eigentliche Frage war, ob ich Recht habe, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn ich im nachhinein erfahre, dass es sich eigentlich garnicht um ein neues Produkt handelt.
 
zudem kannst du über die Option "Probleme klären" selber einen Abbruch der Transaktion einleiten
 
Bei einem Privatverkauf hast du kein Rückgaberecht (es sei denn er machts freiwillig) - Punkt

Was ist deine definition von "Neu"? Wenn das Telefon 1 Jahr unbenutzt rumlag, nicht benutzt wurde und die Rechnung nicht mehr da ist, ist es für mich Neu!

Wenn man solche Fragen nicht vor Auktionsende klärt (dafür gibts die Nachrichtenfunktion) hat man als Käufer aus meiner Sicht auch die Auktion zu zahlen. Du hättest ja nicht bieten müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat keine aktuelle Bewertungen und tut nen neues iPhone 3G 16GB für 250 Euro ins Netz,
dabei fehlen ne Menge Informationen wie Rechnung, Verpackung usw.

Tja und deswegen heist es eben vorher Hirn einschalten ... Geiz ist eben nicht Geil ... nur Dumm ...
 
da dein VK weniger als 50 Bewertungspunkte hat, muss er PayPal anbieten

wenn dann was schiefgeht, könntest du Käuferschutz beantragen, was aber eine Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch ist

es kommt dann darauf an, wie gewieft ein etwaiger "pöser Bub" organisiert ist, ob du Geld von PayPal zurück bekommst

ich persönlich hätte dort nicht geboten, auch unter der Maßgabe ein Schnäppchen zu verpassen

deine Entscheidung
 
Zumindest ist der Zustand so definiert wie in der Beschreibung zu lesen ist:

Zustand:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung. Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen
 
das ist eine vorgegebene Option von eBay, die niemand ändern kann; der Text muss nicht im Sinne des Verkäufer sein und ist seit Ende Juli Pflicht

wobei dir das auch nur im Rahmen des Rechtsweg dienlich sein könnte, aber nicht im aktuellen Stadium deiner Nachverhandlungen;

es unterstützt nur deine Zweifel ex post
Ergänzung ()

hättest du dich mal vor deinem Gebot so intensiv mit der Auktion befasst

es ist unangenehmer 250 €uro tatsächlich zu verlieren, als ein vermeintliches Schnäppchen nicht zu schiessen
 
Das mit dem "erst fragen, danach kaufen" habe ich jetzt genug gehört, wird nächstemal umgesetzt.

wenn mir jetzt der vk antwortet und meint, dass die ware keine ovp hat und die bilder nicht wirklich auf eine neuware deutet sondern lediglich auf eine neuwertige ware. dann wären das doch grunde für eine abbrechung der transaktion oder?

findet ihr es auch nicht komisch, ein neues iphone ohne ovp und wahrscheinlich auch keine rechnung.

gruß
 
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