eBay - vom Kauf zurückgetreten

Selbstbewertung 100%, ich glaub es handelt sich hierbei um Betrug. Ich werd die Auktion einfach ignorieren.


tuning.carstyling
Mitglied seit: 06.11.09
Ort: Deutschland


nicole20091991
Mitglied seit: 14.11.09
Ort: Deutschland
hat Autoteile verkauft
 
Aus Deinen Zeilen kann man entnehmen, dass Du den Kauf erwägst, aber noch nicht gekauft hast!

Dann bist Du doch auch noch keinen Kaufvertrag eingegangen insofern kannst Du doch nicht von einem Rücktritt sprechen !!!!
 
@klamost

Wie kommst du denn auf die Idee? Natürlich habe ich gekauft, sonst hätte ich garnicht den Thread eröffnet.
 
Was hast Du denn überhaupt gekauft für ein Handy?

Und wieviel hast Du für das Schnäppchen (wenn es denn eins ist) bezahlt oder sollst bezahlen?


Grüße :)
 
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, dann hast du als Käufer grds. einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. der Verkäufer muss die Vertragsmäßigkeit herstellen.

Hat der Verkäufer hingegen die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, dürfte sich dieser Ausschluss nicht auf die Eigenschaft der Kaufsache als neu erstrecken.
 
volle zustimmung doc... im zweifel hat man eh den paypal käuferschutz, der das mit sicherheit genauso sehen wird
 
Einfach nicht bezahlen und Negativ kassieren ->arschlecken damit hat sich das erledigt.
 
Doc Foster schrieb:
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, dann hast du als Käufer grds. einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. der Verkäufer muss die Vertragsmäßigkeit herstellen.

und wie weise ich in der Praxis nach, dass der Mangel bereits vor Gefahrenübergang vorhanden war?

Gutachten?

wie veranlasse ich einen Verkäufer seinen Pflichten nachzukommen? :)
Ergänzung ()

rockys82 schrieb:
Einfach nicht bezahlen und Negativ kassieren ->arschlecken damit hat sich das erledigt.

du weißt schon, das seit Mai 2008 Verkäufer nur noch positiv bewerten können, oder? :D
 
Einfach nicht bezahlen und Negativ kassieren ->arschlecken damit hat sich das erledigt.

Bezahlen, warten und dann nichts bekommen genauso wie die anderen 8 Käufer

Habe ja erst nachhinein vom 2. Account erfahren, nachdem ich bisschen recherchiert habe bzw. E3110
 
Eben nicht bezahlen und erledigt... wenn er eh nur Positiv bewerten kann Bewertet er halt nicht und die sache hat sich erledigt.
 
und wie weise ich in der Praxis nach, dass der Mangel bereits vor Gefahrenübergang vorhanden war?

Gutachten?

Wenn die Kaufsache beim EIntreffen erkennbar gebraucht ist, dann dürfte dies trotz § 447 BGB als Beweis genügen, solange ein Transportschaden unwahrscheinlich ist.

wie veranlasse ich einen Verkäufer seinen Pflichten nachzukommen?

Zur Not gerichtlich, wie das in einem Rechtsstaat üblich ist. Wenn der Käufer wirksam vom Kauf zurückgetreten ist, kann er den Rückzahlungsanspruch mglw. auch über das vereinfachte Mahnverfahren geltend machen.
 
wannabe schrieb:
Privatkauf



Bemerkenswert:

Verkäufer hat keine aktuelle Bewertung (12 Monate)
Erhaltene Bewertungen seit Anmeldung: 1 (100%)

Das Handy war halt sehr günstig, deshalb zugegriffen, jetzt
kommen aber schlechte Gedanken

So in etwa wird es bei mir auch aussehen, es kauft und verkauft eben nicht ständig jeder was bei eBay.
 
Doc Foster schrieb:
Wenn die Kaufsache beim EIntreffen erkennbar gebraucht ist, dann dürfte dies trotz § 447 BGB als Beweis genügen, solange ein Transportschaden unwahrscheinlich ist.
.

:p
Ergänzung ()

Morhaith schrieb:
volle zustimmung doc... im zweifel hat man eh den paypal käuferschutz, der das mit sicherheit genauso sehen wird

der PayPal Käuferschutz ist eine Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch

PayPal müßte vom Verkäufer bis hin zum Mahnbescheid auf Ausgleich des Konto pochen, dann in einem Verfahren darlegen, dass die Forderung gerechtfertigt ist

ich hab da so meine Zweifel, dass das alles so glatt für einen Käufer abläuft, wie es die PayPal Werbung propagiert :evillol:
 
der PayPal Käuferschutz ist eine Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch

Ich kenne mich jetzt mit dem System Paypal nicht wirklich aus, aber es dürfte sich auch hier um ein Vertragsverhältnis handeln, welches natürlich einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.

Paypal bewegt sich also keineswegs in einem rechtsfreien Raum oder kann nach eigenem Gutdünken Vertragsleistungen erbringen/verweigern.
 
Das läuft bei PayPal für den Käufer so gut wie immer glatt ab!
Ich würde über Paypal zahlen! Klar ist es nur eine Kulanzleistung in den AGB's aber in der Praxis sieht das ganz anders aus. Da ist der Verkäufer grundsätzlich der Depp bei Paypal.

Also zahle über PayPal und wenn dann das Handy nicht so beschrieben ist wie in der Auktion angegeben, bekommst du dein Geld wieder**. In diese "Richtung" funktioniert das immer prima (leider).
Ich glaube du kennst die ganzen PayPal Storys nicht!

** allerdings nur 250 EUro minus der Paypal gebühr, welche anfällt, wenn man Geld erhällt.

wannabe schrieb:
Sonstige Hinweise wie "in OVP, orginalverpackt oder versiegelt" sind nicht zu finden.
NA KLAR!

DU KANNST ZURÜCKTRETEN!
Weil er den Artikel als neu deklariert hat und dort steht:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung.

er hätte ihn als "neu: sonstiges" deklarieren müssen!

Du kannst dein Gebot zurückziehen, weil der Artikel nicht der Beschreibung entspricht!
Das finde ich persönlich eine Frechheit, was der macht! Du könntest ihn sogar in die pfanne hauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
E3110 schrieb:
das ist eine vorgegebene Option von eBay, die niemand ändern kann; der Text muss nicht im Sinne des Verkäufer sein und ist seit Ende Juli Pflicht

Das ist so nicht richtig. Es gibt bei eBay folgende Optionen den Zustand "Neu" betreffend:

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- Neu:
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

- Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung):
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Ange*bot des Verkäufers.

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Es kommt also darauf an welches "Neu" der Verkäufer in der Auktion angegeben hat. Sollte es sich um ersteres handeln kannst du auf einen neuen Artikel in ungeöffneter Verpackung bestehen. Sollte letzteres zutreffen musst du dich ggf. auch mit einem Handy ohne Zubehör zufrieden geben (allerdings sollten dann noch ein paar Infos in der Auktion vermerkt gewesen sein).




cya
cr@zy
 
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