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Ebaykäufer droht mit Strafverfahren

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Moin alle zusammen,

habe wiedereinmal ein komischen Fall in Ebay. Hab vor einer Woche ein kleines defektes Netbook verkauft und es auch als defekte Ware eingestellt. Einer hat es ersteigert und ich hab es ihm geschickt. 1 Tag später meldet er sich und war sehr unzufrieden, weil bei dem Netbook viele Schrauben am Boden des Gehäuses gefehlt haben, er bot mir an, dass ich 20% zurückzahle und gut ist, was ich auch gemacht habe. Somit ist eigentlich der Verkauf komplett abgeschlossen.

1 weiteren Tag später sagt er mir, dass er nach intensiver Prüfung wohl mehr Mängel festgestellt habe und vom Kauf zurücktreten will. Ich habe das abgelehnt und jetzt hat er mir eine Frist von 5 Tagen gesetzt ansonsten droht er mit einem Strafverfahren.

Wie soll ich weiter vorgehen?
 
Du hast doch schon einen Nachlass auf defekt deklarierte Ware gewährt, das hättest du nicht tun müssen. Lass es einfach darauf ankommen. Strafverfahren :freak: - man es gibt Leute - wieder einmal typisch ebay.

Um wieviel Geld gehts eig? Am besten du stellst hier mal den Link deiner beendeten Auktion rein.

Passieren wird aber nichts.

EDIT: Du wohnst in einer sehr schönen Stadt ;)
 
Rollensatz schrieb:
Du hast doch schon einen Nachlass auf defekt deklarierte Ware gewährt, das hättest du nicht tun müssen. Lass es einfach darauf ankommen. Strafverfahren :freak: - man es gibt Leute - wieder einmal typisch ebay.

Um wieviel Geld gehts eig? Am besten du stellst hier mal den Link deiner beendeten Auktion rein.

Passieren wird aber nichts.

EDIT: Du wohnst in einer sehr schönen Stadt ;)

http://www.ebay.de/itm/221387560667?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1587.l2649

Ja ich weiß ich hätte es nicht machen müssen, aber wegen 15€ Preisnachlass mach ich keinen Stress. Es ging um genau 75€ + Versand.


Ja die Stadt ist wirklich sehr schön ;).
 
Deine Artikelbeschreibung suggeriert, dass nur die Tastatur defekt ist, aber sonst normal funktioniert. So eine "Schreibweise" ist riskant.

Biste dir absolut sicher das nur die Tastatur defekt ist und nicht noch mehr? Was ist mit den Schrauben, haben die wirklich gefehlt?
 
Ja es war nur die Tastatur defekt, weil ich es selber ganz normal genutzt habe mit einer externen Tastatur. Habe es selber vor einer Weile genau so gekauft, aber nie darauf geachtet, dass unten Schrauben fehlen. Er regt sich wohl auf, weil die Tastatur verklebt ist und somit nicht einfach auszutauschen ist.
 
Dann kannste da ja auch nicht mehr machen, wenn das Gerät sonst funktioniert und du 20% Rabatt wg. ein paar Schrauben gegeben hast, sehe ich da von deiner Warte aus, keinen Handlungsbedarf mehr. Hat er denn schon einen Ebay Fall eröffnet? Wenn nicht mach du halt einen auf. Dann kann Ebay euren kompletten Kommunikationsfluss einsehen und dann entscheiden, wer denn nun recht hat.
 
Er hat ja erstmal nen Fall geöffnet wegen einem ''Artikel der von der Beschreibung abweicht'' und da hatte er dann die 20% Nachlass verlangt, was ich akzeptiert hatte, deshalb kann er jetzt keinen Fall mehr eröffnen.
 
Hallo, ich sehe das anders. Es gibt zwei zugesicherte Eigenschaften: - Sehr guter gebrauchter Zustand. => Hier ist nicht davon auszugehen, dass Schrauben oder sonstige Kleinteile fehlen. - Austausch der Tastatur einfach und preiswert. => Austausch einer verklebten Tastatur ist NICHT einfach. Dementsprechend kam hier genau genommen kein Kaufvertrag zustande, weil keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorgelegen haben. So einfach ist das aus meiner Sicht. Also Geld zurück, Ware zurück und nur Eigenschaften zusichern, die auch zutreffen.
 
Woher soll der Verkäufer z.B. wissen das der Hersteller die Tastatur einklebt?

Demnächst treten dann die Leute zurück weil man die HDD nicht einfach wechseln kann oder wie?

Oder kann ich neue Geräte dann auch zurückgeben weil ich die HDD nicht einfach tauschen kann?
Den Motor der Waschmaschine nicht einfach tauschen kann?

Austausch der Tastatur ist keine Eiegenschaft des Produktes :confused_alt:

Außerdem steht immernoch da Ersatzteil / defekt da ?
Da geht man von aus das solche Sachen nicht mehr so schön sind und zu 100% komplett.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann sollte man nicht schreiben, dass ein Wechsel "leicht" wäre:
Tastatur [...] eine neue kostet nicht viel und ist leicht einzubauen,
 
Die Beschreibung ist einfach mal verkehrt und der Käufer hat recht ....

Warum= Schau dir mal deine Beschreibung bzgl. der Tastatur an und was du hier geschrieben hast.
 
Ich sehe das auch so wie einige meiner Vorposter: du musst die Mängel in der Auktion besser darstellen. So ist es für beide Seiten nur Stress.
 
Ich als Laie bin auch der Auffassung dass in diesem Fall der Käufer im (moralischen) Recht ist.

Er ist laut deiner Beschreibung davon ausgegangen dass er das Notebook "leicht und kostengünstig" wieder in einen "guten gebrauchten Zustand" bringen kann.
 
Moralisch interessiert aber niemanden und es ist kein Mangel wenn der Hersteller die Tastatur mit zwei kleinen Klebestreifen festklebt zum fixieren. Da diese eh defekt ist kann man die auch einfach rausreißen. Wo is da nun das Problem? Das der Käufer zu blöde dafür ist?

Und wenn dann der Controller ansteller der Tastatur defekt ist ist das auch Pech für den Käufer ...

Aber bei Schnäppchen gehn die Augen weit auf und das Hirn schaltet ab :confused_alt:
 
alffrommars schrieb:
Das der Käufer zu blöde dafür ist?
Der Verkäufer behauptet man könnte das einfach und leicht beheben.
 
Tut mir leid aber wenn man das als Verkäufer nicht weiss, dann darf man nicht einfach schreiben das die Tastatur leicht zu tauschen wäre. Durch die fehlenden Schrauben, auch wenn der jetzige Verkäufer das Netbook nicht geöffnet hat, käme ich mir als Käufer auch veräppelt vor so nach dem Motto.

"hm der hat das Ding aufgeschraubt, gemerkt das man die Tastatur nicht einfach tauschen kann, das Ding wieder so halb zugeschraubt und bei Ebay verkloppt". So hats wohl der erste Verkäufer von dem Teil gemacht ;)

Durch deine Beschreibung hast du dir da schon etwas ins Fleisch geschnitten. Allerdings kann er dir im Endeffekt nichts. Eine Anzeige wird fallen gelassen, wegen Mangel an Beweisen und ein Anwalt wird wegen so einer kleinen Summe in der Regel nicht aktiv.
 
M@rsupil@mi schrieb:
Der Verkäufer behauptet man könnte das einfach und leicht beheben.

Und was ist daran falsch? Das ist immer relativ zu sehen. Für den einen ist es leicht, für den anderen ist es schwer. Es gibt da keinen objektiven Maßstab bei der Beurteilung des Schwierigkeitsgrades.
Der Vorwurf des Käufers würde vor Gericht, wozu es eh nie kommen wird, niemals standhalten.

Er hat es verkauft und die defekte Tastatur angegeben. Und alles andere interessiert nicht.

Wobei ich mir den Satz "ist leicht auszutauschen" schon gespart hätte, rein aus Prinzip, eben weil man den Schwierigkeitsgrad nicht objektiv bewerten kann. Es gibt Leute, die keine Glühbirne tauschen können.
 
Auch wenn ich es nicht schön finde, wie der Artikel beschrieben wurde. So wurde er dennoch ganz klar ersichtlich als "defekt" verkauft. Wenn nun die Reparatur nicht so einfach möglich ist, wie vom Verkäufer vermutet, so geht das nicht unbedingt zu lasten des Verkäufers.

Ich kann schlecht bei einem als Mangelhaft (defekt) deklarierten Gerätes ankommen und Mängel später geltend machen...
 
Also ich würde da hartnäckig bleiben.
Der Artikel wurde als Defekt verkauft. Der Defekt wurde beschrieben. Ob die Tastatur leicht austauschbar ist, ist reine Interpretation. Einen Ikea-Schrank aufzubauen ist auch "leicht", trotzdem scheitern manche daran.

Zudem ist der Artikel als gebraucht und in gutem Zustand angegeben. Auch wenn ein paar Schrauben fehlen, ist das trotzdem noch ein guter Zustand (zumal dafür schon 15€ Rabatt gegeben wurde, obwohl die Schrauben nur paar Cent wert sind).

Ich würde dem Käufer schreiben, das der Artikel der Beschreibung entspricht und Rücknahme ausgeschlossen ist.
Für so Leute wäre mir meine Zeit zu schade.
 
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