wechseler schrieb:Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. § 203 StGB bestraft Verletzungen dieser mit Freiheitsstrafe.
Werden diese Daten an die gesetzlichen (!) Krankenkassen übermittelt, sind die Daten Freiwild, und ungefähr so gut geschützt wie deine E-Mail-Adresse in dieser Forendatenbank. Denn für die GKV gilt der § 203 explizit nicht, dieser zählt nur Mitarbeiter von privaten Krankenversicherungen auf.
Deine Kasse bekommt die Diagnosen und Abrechnungen eh. D.h. dein Argument zielt an der EPA doch komplett vorbei. Sie hat die relevanten Daten eh schon.
Ja, sie hat kein MRT des Beinbruches. Sie hat aber die Diagnosen, Abrechnungen und Reha dazu.