Nein, ehrlich gesagt drei bestellungen dort gemacht und alle zu meiner vollsten Zufriedenheit. Das letzte mal wurden 4 Anschlüsse vergessen und am nächsten Tag waren sie auch gleich da. Aber schade das sie scheinbar sowas machen wollen. Wenn du die 50% akzeptieren würdest, könntest du im Nachhinein nicht mehr den vollen Kaufpreis verlangen, weil du dich damit einverstanden erklärt hättest. Schlimm das sowas immer mehr um sich greift, in der Hoffnung die Kunden wüßten nichts von ihren Rechten.
Also, an deiner Stelle würde ich ganz einfach auf das Fernabsatzgesetz verweisen, 14 Tage Rückgaberecht ist vom Gesetzgeber her gewahrt, selbst wenn du die Ware bnutzt hättest .So ein Kühler ist ja kein Verbrauchsmaterial, wie z.B. Wärmeleitpaste. Selbst wenn es länger als 14 Tage her ist, ist der Händler(!) bis zu 6 Monate nach Verkauf der Ware in der Beweispflicht das die Ware vorher in Ordnung war und muss ausbessern. Ausbessern steht für Reparieren, Ersatz schicken, wie auch immer. Auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht erst die Pflicht, wenn der Händler nach dreimaligen ausbessern dir immer noch keine reparierte Ware oder mindestens gleichwertigen Ersatz schicken konnte.
Von daher würde ich sie auf die gesetzlichen Bestimmungen freundlich hinweisen, ihnen vielleicht sogar eine 2 wöchige Frist setzen den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten (sie fodern ja auch den Kunden auf innerhalb von mindestens 14 Tagen zu zahlen), falls sie zu dreist aufgetreten sein sollten, und sie darauf hinweisen das der zurückgeschickte Kühler bereits im benutzen Zustand war, sprich B-Ware, und du ihn gar nicht erst verbaut hast.