News Erhöhung um 5 Euro: Vodafone erhöht DSL- und Kabel-Preise für Bestands­kunden

troyan schrieb:
Die AGB können aber nicht einfach einen Vertrag ändern. Vodafone gibt sich selbst das Recht aus einen
  • 100Mbit/s
  • 50€
  • 24 Monats
Vertrag einen
  • 50 Mbit/s
  • 100€
  • 48 Monats
Vertrag zu machen und erachtet das Schweigen des Vertragspartners als Willenserklärung.

Zeige mir bitte in den aktuellen AGB's von Vodafone oder gerne auch den davor gültigen AGB's den Absatz / Paragrafen, in dem Vodafone sich das von dir genannte Recht herausnimmt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Helge01
  • Gefällt mir
Reaktionen: hantelfix und StevenB
troyan schrieb:
Bitte vollständig wiedergeben, da es sonst eine Verfälschung der Tatsache ist.

3. Änderung der Vertragsbedingungen
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf
den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht
vorgeschrieben.
 
troyan schrieb:
Da steht aber nicht das drin was du zuvor geschrieben hast sondern das was viele hier auf den ganzen Seiten zuvor immer wieder schreiben

Eine einseitige Vertragsänderung ist bei jedem Betrieb eine Preisanpassung der monatlichen Gebühr welche durch Gesetze (und auch dem eigentlich vorhandenen Hausverstand) legitim sind.
Ist janicht so dass sie dir sagen du musst mehr zahlen und darfst trotzdem nicht vom vertrag raus
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Seven2758 und GrenSo
@Reset90
Die sind es dann selbst schuld. Vertrag kündigen und entweder warten ob die sich melden oder selbst aktiv werden. In nicht wenigen Fällen behält man die vorherigen Konditionen bei.

Ich werde meinen Vertrag bei Vodafone auch kündigen und denen dann sagen, wenn die meinen 400er-Tarif auf 1GBit für 49,99 setzen bleibe ich bei denen - ansonsten geht es zu O2 - da bekomme ich 1 GBit für 44,99 Monat. Würde aber bei VF bleiben, weil ich bei denen noch eine IPv4-Adresse habe - die ich dann auch beibehalten will.

Bei DAZN bin ich weg wenn die 39,99 kommen. 29,99 fand ich noch gerade ok für das Gebotene, aber mehr auch nicht. Wenn die meinen mich mit Dokus, die ich nicht schaue, vollzuhauen und ich deswegen dann mehr zahlen soll - nein Danke. Dann werde ich mich da auch mal melden und freundlich mitteilen, dass, wenn sie mich im alten Tarif belassen, ich auch da bleiben werde.

Was andere machen, ist mir da dann doch egal. Ich kann incht drauf hoffen, dass es viele machen und dann etwas passiert.
 
Welche Verfälschung? Die Preiserhöhung fällt nicht unter die drei aufgezählten Punkte. Und das Sonderkündigungsrecht ist kein Argument, siehe hier:
Das nach § 675g Abs. 2 Satz 2 BGB gewährte außerordentliche Kündigungsrecht bietet gegenüber der Ablehnung der Änderung für den am Fortbestand des Vertrags interessierten Kunden keine Vorteile (…). Dass das Schweigen im Rechtsverkehr nur dann in Betracht kommt, wenn besondere Umstände zu Gunsten des anderen Teils dies rechtfertigen (…), dient gerade dem Schutz des Kunden. Dass sich ein Kunde aus anderen Gründen vom Vertrag lösen will und die Änderung nur beiläufig zum Anlass nimmt, dies zu tun, steht mit dem Mechanismus der Vertragsänderung nicht in einem die Interessenabwägung bestimmenden Zusammenhang.

@maxik

Siehe hier:
Dem reinen Grundsatz nach ist ein abgeschlossener Vertrag sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter gleichermaßen als bindend anzusehen. Dies bezieht sich sowohl auf den Vertrag selbst als auch auf die in dem Vertrag festgelegten Konditionen. Sollte dieser Vertrag dementsprechend eine Änderung erfahren, so ist die Zustimmung beider Vertragsparteien zwingend erforderlich. Dementsprechend ist die Preiserhöhung für den Anbieter nicht so einfach realisierbar. Problematisch ist dabei jedoch der Umstand, dass sehr viele Anbieter diese Problematik kennen und entsprechend eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, durch welche Preiserhöhungen auch ohne die Zustimmung des Kunden ermöglicht werden. Die Rede ist hierbei von der sogenannten Preiserhöhungsklausel.
https://www.ra-kotz.de/preisanpassungsklausel-preiserhoehung-bei-dauervertraegen.htm
 
troyan schrieb:
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermes-
sen einseitig zu ändern.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/900271_KA_21677_screen.pdf
Dieser Klausel hast du aktiv bei Vertragsabschluss zugestimmt und die ist auch rechtens. Jetzt macht Vodafone davon Gebrauch und setzt das nur um. Du hast für die Preiserhöhung (auch für zukünftige) damit aktiv dein OK dazu gegeben, da ist nichts mit stillschweigend. Dir war bisher nur noch nicht die Höhe bekannt, spielt aber hier keine Rolle. Die Preiserhöhung muss dir nur noch mitgeteilt werden. Bis du damit nicht einverstanden, dann musst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Du möchtest wohl bei jeder Preiserhöhung aktiv zustimmen, obwohl du in den AGB solchen Änderungen schon einmal zugestimmt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: GrenSo, Seven2758 und maxik
So wie die Bankkunden, trotzdem hat das BGH diese Klausel als ungültig erklärt.
 
troyan schrieb:
Welche Verfälschung? Die Preiserhöhung fällt nicht unter die drei aufgezählten Punkte. Und das Sonderkündigungsrecht ist kein Argument, siehe hier:

Wenn du schon mit dem BGB kommst, dann schau dir bitte in dem Zusammenhang mal den § 307 an und den sich daraus ergeben Rattenschwanz, der sich aus Abs. 3 und dem § 308 BGB ergibt.
 
StevenB schrieb:
Gem. der Auflistung sind
Gemäß der Auflistung sind aber auch eine ganze Batterie an Ländern besser unterwegs als wir; Das zeigt eigentlich auch ganz gut, warum es wenig Sinn macht, Infrastrukturkosten auf Einkommensniveaus zu münzen, weil die nur unwesentlich zusammen-hängen.

Spannend ist es auch, wenn man sich die eigentlichen Quell-Tabellen anschaut: Da erfährt man nämlich zum Beispiel, dass folgende Länder weniger pro GB bezahlen und im Schnitt trotzdem schneller unterwegs sind als wir: Spanien, Frankreich, Ungarn, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rümänien, Schweden, USA und noch eine ganze Batterie anderer Länder.

Meine erste Quelle war von 2020, deswegen kann es sein, dass sich Dinge geändert haben. An der Aussage ändert sich nichts: Andere Länder machen vor, dass es auch besser geht als bei uns. Und weder Lohnniveau noch "Flächenland" sind ausreichende Argumente, um den aktuellen Zustand zu rechtfertigen.
 
Jetzt nicht alles gelesen, aber wenn eine Mindestvertragslaufzeit besteht, dann müssen beide Parteien zu den alten Konditionen die Leistungen erbringen, egal was da noch in den AGB steht...

Wenn keine mehr besteht, dann mögen die AGB beim Vertragsschluss den Unterschied machen, so vielleicht wie bei der Bankgeschichte.
 
troyan schrieb:
So wie die Bankkunden, trotzdem hat das BGH diese Klausel als ungültig erklärt.
Bei den Banken gibt es so eine Klausel in den AGB nicht und die haben dann ihre AGB diesbezüglich nachträglich angepasst, ohne das der Kunde dem aktiv zugestimmt hat.

Vodafone hat seine AGB deswegen nicht geändert, sondern setzt nur das um, was sie sich in den AGB mit deiner aktiven Zustimmung schon eingeräumt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Seven2758 und GrenSo
Haha - während im umliegenden Ausland, vor allem in den vermeintlich "rückständigen" Staaten des ehem. Ostblocks, die Preise stetig sinken während die Internetgeschwindigkeit weiter steigt, wird im "besten Deutschland aller Zeiten" alles nur immer teurer bei immer schlechterer Qualität.

Dieses Land mit seinen Bewohnern ist wirklich absolut am Ende, und kaum einer will es wahr haben. Viel Spass noch. Ich winke fröhlich von meinem gut bezahlten Job im Ausland bei halb so hohen Steuern und viel mehr Lebensqualität.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Grantelb4rt
Hallo,
weiß man schon ob das für reine Kabelanschlüsse auch gilt?
Falls ja freue ich mich über den Tropfen der das Fass zum Überlaufen bringt und kündige sehr gerne :D
 
@Bright0001 Ich sage ja nicht das du unrecht hast, klar gibt es Länder die es besser machen als Deutschland, aber das Lohnniveau sollte man in der Rechnung schon mit einbeziehen, denn natürlich kommt es darauf an wie viel "man" in Land XY verdient und was dort das Internet kostet.

@crypto.andy - Freut mich für dich, ich wünsche dir weiterhin viel Glück!
 
Helge01 schrieb:
Bei den Banken gibt es so eine Klausel in den AGB nicht und die haben dann ihre AGB diesbezüglich nachträglich angepasst, ohne das der Kunde dem aktiv zugestimmt hat.

Vodafone hat seine AGB deswegen nicht geändert, sondern setzt nur das um, was sie sich in den AGB mit deiner aktiven Zustimmung schon eingeräumt haben.

Nach der Lektüre des vorstehenden Gesetzeswortlauts könnte man denken, dass die Rechtslage klar ist: Sofern den Vorgaben des § 675g BGB gefolgt wird, ist man als Unternehmen auf der sicheren Seite. So hat es das Oberlandesgericht Köln als Vorinstanz im vorliegenden Verfahren auch gesehen (Urteil v. 19. Dezember 2019 – 12 U 87/18).


Der Bundesgerichtshof war anderer Ansicht. Eine Übereinstimmung von AGB‑Klauseln mit den Vorgaben des § 675g BGB schließe die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 BGB nicht aus[...]
https://www.cmshs-bloggt.de/banking-finance/bgh-agb-aenderungsklauseln-unwirksam/

Natürlich gab es "diese" Klausel bei den Banken.
 
Zurück
Oben