Wo ist 3. Kostenerhöhung ablehnen und auf Vertragserfüllung bestehen ?maxik schrieb:@0ssi Warum sollte das vor Gericht gehen? Dir als Kunde stehen 2 Optionen Zur Verfügung
1. Kostenerhöhung annehmen
2. Nicht annehmen und darum Sonderkündigungsrecht ohne Folgekosten
Wenn in den AGB steht, dass der Preis während der Vertragslaufzeit erhöht werden darfmaxik schrieb:Außerdem nur weil ein Preis "dauerhaft" beworben wird steht nicht dass der Vertragspartner diesen halten muss. Im kleingedruckten werden die ganzen wenn und aber ja präzisiert
dann gilt es natürlich erstmal zu klären ob das rechtens ist, bevor man vor Gericht zieht.